Beschlussvorlage - B/16/5786-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

a)  Der Rat der Stadt ruft 

 Herrn Frank Lichtenheld

 als Vertreter der Gesellschafterin OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung Oberhausen GmbH (OWT) in der Gesellschafterversammlung der ecce mit Wirkung zum 30.06.2020 ab.

 

b)                  Der Rat der Stadt bestellt ab dem 01.07.2020

 Herrn Detlef Sprenger

als Vertreter der Gesellschafterin OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT) in der Gesellschafterversammlung der ecce.

 

c) Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der OWT GmbH wird angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/15/2735-01 vom. 29.04.2013

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

zu a) und b)

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ecce werden die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung durch die von ihnen benannten Vertreter/innen vertreten.

Herr Frank Lichtenheld ist als Vertreter der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH in die Gesellschafterversammlung der ecce vom Rat der Stadt am 29.04.2013 benannt worden. Herr Lichtenheld wird seine Geschäftsführung bei der OWT zum 30.06.2020 beenden. Herr Detlef Sprenger wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 03.06.2020 ab dem 01. Juli 2020 zum Geschäftsführer der OWT GmbH berufen. Vor diesem Hintergrund sollte die Vertretung durch Herrn Sprenger in der Gesellschafterversammlung der ecce übernommen werden

zu c)

Nach § 11 Abs. 2 lit. i des Gesellschaftsvertrages der OWT entscheidet die Gesellschafterversammlung der OWT über Bestellung des Vertreters/ einer Vertreterin der Gesellschaft in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften sowie Erteilung von Weisungen an diesen/diese.

Die Stadt Oberhausen wird in der Gesellschafterversammlung der OWT (Beschluss des Rates vom 27.06.2011, DS-Nr. B/15/1324-01) durch Herrn Tsalastras vertreten.

Kurzfassung

entfällt

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