Beschlussvorlage - B/16/5782-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der vom Hauptausschuss am 23.03.2020 in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung aus dem Zuständigkeitsbereich des Bereichs 9-5/Beteiligungen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
a) Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Erwerb der Geschäftsanteile der Wassersportschule Kemnade GmbH, Drucksache Nr. B/16/5527-01, TOP Ö3 der Hauptausschusssitzung vom 23.03.2020,
Beschlusswortlaut: Dem Erwerb der Geschäftsanteile der Wassersportschule Kemnade GmbH durch die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH wird unter nachfolgenden Vorbehalten zugestimmt:
- Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW erhebt keine Bedenken gegen den Unternehmenskauf.
- Eine Liquidierung der Wassersportschule erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, unter Beachtung der genannten Bedingungen alle für den Kauf der Gesellschaftsanteile erforderlichen Beschlüsse zu fassen und erforderliche Dokumente zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Begründung
Anstelle der ursprünglich für den 23.03.2020 geplanten Ratssitzung hat am selben Tage eine Sondersitzung des Hauptausschusses stattgefunden, um in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die auf der Tagesordnung vorgesehenen Entscheidungen an Stelle des Rates zu treffen. Die dafür erforderliche Dringlichkeit hat sich für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt aus den Infektionsrisiken bei Durchführung einer Ratssitzung ergeben und daraus, dass sämtliche Entscheidungen für die Fortführung der Verwaltungstätigkeit der Stadt erforderlich waren.
Dringlichkeitsentscheidungen, die der Hauptausschuss anstelle des Rates trifft, bedürfen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW (aktuelle Fassung) einer Genehmigung durch den Rat in seiner nächsten Sitzung.
Im Sinne einer möglichst effektiven Organisation der Sitzung des Rates der Stadt am 22.06.2020 hat sich die Verwaltung entschlossen, die Genehmigungen des Rates nicht mit einzelnen Genehmigungsvorlagen zu erbitten, sondern die entsprechenden Beschlussvorschläge jeweils bereichsbezogen in einer Drucksache zu bündeln. Darüber hinaus wird der Rat gebeten, zur Begrenzung des Umfanges der jeweiligen Genehmigungsdrucksachen die zu genehmigenden dringlichen Entscheidungen im Ratsinformationssystem ALLRIS (Sitzung des Hauptausschusses vom 23.03.2020) nachzuvollziehen. Die im Beschlussvorschlag genannte Drucksache ist dieser Drucksache daher nicht beigefügt.
