Beschlussvorlage - B/16/5763-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau städtische Kindertageseinrichtung (KTE) Am Uhlandparkhier: Außerplanmäßiger Mittelbedarf aufgrund Schlussrechnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Nicole Chorowsky
- Verantwortung:
- K. Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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09.06.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310006010100600 | KTE Am Uhlandpark | 785101 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen Ing.Leist. | 230.550,00 |
Deckungsvorschlag:
Die Mittelbereitstellung führt zu einer aktuellen Verschlechterung des Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt.
Konsequenzen
Bezug
Drucksachen Nr.: B/16/1046-01
„Neubau von städtischen Kindertageseinrichtungen (KTE)“
Drucksachen Nr.: B/16/4010-01
„Neubau von städtischen Kindertageseinrichtungen (KTE) Am Uhlandpark;
hier: Erhöhung der Kosten“
Drucksachen Nr.: B/16/4416-01
„Neubau von städtischen Kindertageseinrichtungen (KTE) Am Uhlandpark;
hier: Außerplanmäßiger Mittelbedarf“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
In der ursprünglichen Kostenannahme aus 2015 wurden Kosten in Höhe von 2.408.900 EUR (1.918.000 EUR/brutto Baukosten und 490.900 EUR/brutto HOAI-Kosten) in der Vorplanung ermittelt. Bei Kostenschätzungen sind Abweichungen von +/- 30 % gemäß einschlägiger Rechtsprechung einzuräumen. Mit der Kostenberechnung aus 2019 (Drucksache Nr.: B/16/4010-01) hatten sich die Baukosten auf 2.301.886 EUR/brutto konkretisiert. Tatsächlich abgerechnet wurden letztlich Baukosten in Höhe von 2.732.678,90 EUR/ brutto.
Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 450.000,00 EUR gegenüber, die für den U3-Ausbau mit Zuwendungsbescheid vom 09.06.2015 und dem Änderungsbescheid vom 20.10.2015 bewilligt wurden. Ein weiterer Zuschuss wurde mit Bescheid vom 22.02.2017 für den Ü3-Ausbau mit einem Volumen von 1.145,462,42 EUR bewilligt. Somit wird die Errichtung der KTE Am Uhlandpark mit insgesamt 1.595.462,42 EUR gefördert. Da die Förderung abhängig von den neu zu schaffenden KTE-Plätzen ist, führen Mehrkosten nicht zu erhöhten Fördersummen.
Die vertraglich vorläufig festgelegten HOAI-Kosten der OGM GmbH betrugen 348.013,03 EUR/brutto zzgl. 59.500 EUR/brutto. Eine mögliche zeitnahe Anpassung der Honorarkosten nach der Erhöhung der Baukosten ist nicht erfolgt.
Anlässlich eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen eine ausführende Firma konnte keine abschließende Berechnung hinsichtlich der HOAI-Kosten erstellt werden. Mittlerweile liegt die Schlussrechnung der OGM GmbH vor. Diese endet mit einer Restforderung, für die in 2020 kein Budget zur Verfügung steht.
Die OGM GmbH erhebt einen Restanspruch in Höhe von 230.542,80 EUR/brutto. Unter Berücksichtigung aller Zahlungen und der Restforderung betragen die Gesamtkosten zur Errichtung der KTE Am Uhlandpark 3.462.147 EUR/brutto zzgl. der separat finanzierten Herrichtung der Außenanlage.
Zur Zahlung der restlichen Honorarkosten sind außerplanmäßig Mittel bereitzustellen. Die OGM GmbH hat die Arbeiten ausgeführt und hat somit einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung.
