Beschlussvorlage - B/16/5698-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung investiver Mittel für die Umsetzung des Digitalpaktes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabstelle IT
- Bearbeitung:
- Alexandra Schulte-Fischedick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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26.05.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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09.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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22.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung des Digitalpaktes die investive außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 13.162.578 Euro.
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung
330003010000001 Umsetzung Digitalpakt 785100 AiB Hochbaumaßnahmen
330003010000001 Umsetzung Digitalpakt 785101 AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen
330003010000001 Umsetzung Digitalpakt 783100 Auszahlung Sachanlagen >410 EUR
Deckungsvorschlag:
Einzahlung in Höhe von 11.846.320 Euro bei oben aufgeführten Finanzstellen sowie Finanzposition 681100 (Zuweisung vom Land) und Abwicklung in Höhe von 1.316.258 EUR bei Finanzstelle 330003010000106 – Gute Schule 2020 Vernetzung an Schulen – sowie Finanzposition 783900 – Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen Gute Schule 2020.
Sachverhalt
Begründung
Mit der Beschlussvorlage B/16/5299-01 wurden dem Rat der Stadt in der Sitzung am 16.12.2019 das Konzept zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalpakt und die Darstellung des kommunalen Eigenanteils im Rahmen des Digitalpaktes über das Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 vorgelegt. Der Rat der Stadt hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt.
Nunmehr ist ein Finanzierungsbeschluss für die Bereitstellung der investiven Mittel herbeizuführen.
Der Finanzierungsbeschluss erfolgt über die Gesamtsumme im Jahr 2020, weil Auszahlungsbeträge in 2020 definitiv anfallen werden, deren Gesamthöhe zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht feststeht.
Der Förderbetrag ist variabel abrufbar und wird dem effektiven Auszahlungsvolumen des jeweiligen Haushaltsjahres entsprechend angepasst. Diesbezügliche Überhangbeträge werden für die Investitionshaushalte 2021 ff. ermittelt und im Rahmen der Haushaltsanmeldungen unter Berücksichtigung der bewilligten Fördermittel ebenfalls kostenneutral dargestellt.
Durch diese Verfahrensweise ist sowohl ein zeitiger Beginn im laufenden Haushaltsjahr, als auch eine entsprechende Abwicklung in den Folgejahren gewährleistet. Ziel ist, die bis 31.12.2021 für die Stadt Oberhausen reservierten Mittel in Höhe von 11.846.320 Euro durch Förderanträge abzurufen (diese Summe entspricht unter Berücksichtigung des 10%igen Eigenanteils 90% von 13.162.578 Euro). Die Baumaßnahmen sowie die effektive finanzielle Abwicklung der geplanten Maßnahmen erfolgen gemäß Laufzeit des Digitalpaktes bis Dezember 2024.
