Beschlussvorlage - B/16/5688-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Die Auflösung des Teilstandortes „Am Rechenacker“, Rechenacker 85, 46149 Oberhausen, der Schule an der Hagedornstraße, Städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen u. Emotionale und soziale Entwicklung im kooperativen Verbund, Primarstufe und Sekundarstufe I, Hagedornstraße 77, 46149 Oberhausen; Schulnummer 199539, zum Ende des Schuljahres 2019/2020 (31.07.2020)

 

  1. Die dauerhafte Errichtung eines neuen Teilstandortes „Teutoburger Straße“, Teutoburger Straße 35, 46145 Oberhausen, der Schule an der Hagedornstraße zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 (01.08.2020)

 

  1. Die folgende standortbezogene Aufteilung der Jahrgangsstufen:

 

  1. Jgst. 1-6: Teilstandort „Teutoburger Straße“
  2. Jgst. 7-10: Hauptstandort „Hagedornstraße“
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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr. B/16/0447-01:  „Förderschulentwicklungsplan für die Stadt Oberhausen“

 

Drucksache-Nr. B/16/1642-01:  „Bildungsplan 2016-2020“

 

Drucksache B/16/2852-01:   „Festlegung der Klassenstärke sowie der Zügigkeit der Oberhausener Grundschulen“

 

Drucksache: B/16/5307-01  „Verlagerung des Teilstandortes „Rechenacker“ an der Schulen an der Hagedornstraße an einen anderen Standort“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Ausgangslage

 

Am 16.12.2019 beschloss der Rat der Stadt Oberhausen die Herrichtung eines Gebäudes an der Teutoburger Straße 35 zum Zweck der Nutzung als Teilstandort der Schule an der Hagedornstraße und die hierfür erforderlichen baulichen und finanziellen Aufwendungen. Mit dem hiermit angestrebten Ratsbeschluss soll die Genehmigungsfähigkeit der beiden schulorganisatorischen Maßnahmen „Auflösung des Teilstandorts Am Rechenecker“ und „Errichtung des Teilstandorts Teutoburger Straße“ gemäß der schulgesetzlichen Bestimmungen herbeigeführt werden.

 

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.12.2014 den Förderschulentwicklungsplan für die Stadt Oberhausen (Drucksache B/16/0447-01) beschlossen.

 

Durch den Ratsbeschluss  wurden alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung aufgelöst.

  • Christian-Morgenstern-Schule
  • Stötznerschule
  • Herderschule
  • Fröbelschule
  • Otfried-Preußler-Schule

 

Die Schülerinnen und Schüler (SuS) wurden in die neu gegründete Schule an der Hagedornstraße mit dem Teilstandort Rechenacker 85 als Gebundene Ganztagsschule zusammengeführt.

 

An der als Verbundschule geführten „Schule an der Hagedornstraße“ werden SuS mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) an zwei Standorten unterrichtet. In der Schule an der Hagedornstraße inklusive der Dependance Am Rechenacker werden SuS der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 unterrichtet. Die „Schule an der Hagedornstraße“ ist die einzige Förderschule mit den Förderschwerpunkten LE und ESE im Stadtgebiet Oberhausens und damit die einzige Alternative zum Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule für SuS in den oben genannten Förderschwerpunkten.

 

Der Teilstandort „Rechenacker“ befindet sich seit dem Jahr 2015 in direkter Nachbarschaft zur „Landwehrschule“ im ehemaligen Gebäude der „Christian-Morgenstern-Schule“. Hier werden Schüler*innen der Jahrgangsstufen 8 bis 10 unterrichtet -  im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 70 Schüler*innen (s. Tab. 1). Im Jahr 2015 ist der Schulträger davon ausgegangen, dass die Beschulung von Schüler*innen mit Förderbedarf LE und ESE durch das Gemeinsame Lernen im Primar- und Sekundarbereich rückläufig ist, somit der Teilstandort am Rechenacker aufgegeben werden kann.

 

Tabelle 1: Schüler*innen am Teilstandort Rechenacker, differenziert nach Förderschwerpunkten, Schuljahr 2018/2019 (Stand: Februar 2019)

 

SuS Sekundarstufe I - 2018/2019 - Standort Rechenacker

Jahrgang

ESE

Lernen

Gesamt*

8

1

14

15

9

11

14

22

10

2

32

33

* der Gesamtwert SJ 2018/2019 ergibt sich nicht zwingend aus der Addition SuS/ESE und SuS/LE, sondern berücksichtigt auch SuS mit mehrfachen Förderbedarfen; Quelle: Abfrage an der Schule

 

Mit Schülerzahlen in dieser Größenordnung (vgl. Tabelle 1)  sind die Kapazitäten am Teilstandort „Rechenacker“ bereits ausgereizt. Schulorganisatorisch gesehen wäre es wünschenswert, die räumliche Distanz zwischen Haupt- und Teilstandort zu verringern. Bedingt durch die allgemeine Zunahme der Kinder- und Jugendlichenzahlen, sich abzeichnenden anwachsenden Schülerzahlen in den mittleren Jahrgangsstufen an der „Schule an der Hagedornstraße“ sowie generell steigender Anzahlen an Verfahren nach der „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“ (AO-SF) in den betreffenden Förderschwerpunkten (vgl. Tabelle 4) ist zukünftig wieder mit steigenden Schülerzahlen und damit erhöhten Raumbedarfen an der „Schule an der Hagedornstraße“ zu rechnen.

 

Der Hauptstandort der Schule an der Hagedornstraße ist für maximal 200 Schülerinnen und Schüler ausgelegt. Daher erscheint es ratsam, verschiedene Lösungsmöglichkeiten für eine sich abzeichnende Knappheit an Raumkapazitäten an der „Schule an der Hagedornstraße“, insbesondere am Teilstandort Rechenacker, zu prüfen. 

 

 

  1. Schülerzahlentwicklung an der „Schule an der Hagedornstraße“ und Prognose zukünftiger Schülerzahlen

 

Die Tabelle 4 zeigt die Entwicklung der eröffneten AOSF Verfahren in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 Primarbereich. Die ermittelten Zahlen verdeutlichen die relativ gesehen zunehmende Anwahl der Förderschule

 

Tabelle 4: AOSF- Verfahren im Schuljahr 2016/17; 2017/18; 2018/19 – Grundschule

 

 

AOSF Entscheidung GL

AOSF Entscheidung Förderschule

Summe AOSF

Inklusions-anteil (%)*

Schuljahr 2016/17

112

68

180

62,22

Schuljahr 2017/18:

81

82

163

49,69

Schuljahr 2018/19:

85

98

183

46,45

*Inklusionsanteil = AOSF Entscheidung GL/Summe AOSF*100

 

Quelle: Berechnung und Darstellung: Bereich 3-3 Schule

 

Wie schon den zuvor berichteten Schülerzahlen der Schule an der Hagedornstraße zu entnehmen ist, sind die Schulbesuchszahlen bisweilen recht starken jährlichen Schwankungen unterworfen, was bei kleinteiligen Vorhersagen auf Einzelschulebene, auch aufgrund kaum antizipierbarer Parametergrößen (divergierende Jahrgangsbreiten; Diagnoseverhalten; Elternwünsche; GL-Kapazitäten an allgemeinen Schulen; Lehrkraftkapazitäten; inklusionsbezogene Einstellungen, etc.), zu prognostischen Unwägbarkeiten führt. Die nachfolgend dargestellte Variante einer Schülerzahlprognose zur „Schule an der Hagedornstraße“ basiert auf der jüngeren Schülerzahlentwicklung sowie der Schulinformation zu den Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 (Tabelle 5).

 

Tabelle 5: Prognose zukünftiger Schülerzahlen an der „Schule an der Hagedornstraße“

 

Quelle und Berechnung: Bereich 3-3 Schule

 

Wie aus der Prognose hervorgeht, wurden für das Schuljahr 2019/2020 erheblich mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet als noch im aktuellen Schuljahr an der „Schule an der Hagedornstraße“ unterrichtet werden. Diese faktische Zunahme sowie die vorherige Zunahme in den einzelnen Jahrgangsstufen (z.B. Vergleich der Werte in Jahrgangsstufe 5 der Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019) schlagen sich auf die prognostischen Parameter nieder und bedingen eine Vorhersage steigender Schülerzahlen in erheblichem Umfang. Obschon die Zunahmen aufgrund der modellimmanenten Dominanz der aus dem Vergleich der Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 hervorgehenden Steigerungswerte voraussichtlich nicht in dieser immensen Größenordnung eintreten werden, ist doch zukünftig von höheren Schülerzahlen im Kontrast zu den zurückliegenden Jahren auszugehen, auch im Bereich der höheren Jahrgangsstufen, die derzeit (u.a.) am Teilstandort Am Rechenacker unterrichtet werden.

 

 

  1. Ort der Errichtung des neuen Teilstandortes

 

Die Schulverwaltung schlug angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen vor, eine neue Teilstandortlösung als Reaktion auf die steigenden Bedarfe an Schulraum, die am Teilstandort Am Rechenacker nicht gedeckt werden können, zu prüfen.

 

Die Untere Schulaufsicht für die Förderschulen präferiert, neben dem Primarbereich auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 am Teilstandort unterrichten zu lassen. Gerade für die optimale Gestaltung des Übergangs vom Primarbereich in den Sekundarbereich ist es sinnvoll, die Jahrgangsstufen 5 und 6 am gleichen Teilstandort zu beschulen. In den Jahrgangsstufen 5/6 liegt der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in der Fortsetzung des Lernens, Arbeitens und Lebens aus der Grundschule. Die Schüler bauen anknüpfend an ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus der Grundschule ihre Lernkompetenzen in den Jahrgängen 5/6 weiter aus. Die vertraute Standortumgebung schafft dafür gute Voraussetzungen.

Auch die Prüfung der Raumleitpläne für den Primarbereich und für die Jahrgangsstufen 5 und 6 hat ergeben, dass hohe Übereinstimmungen im Raumbedarf vorliegen, so dass eine Zusammenlegung der Jahrgangsstufen 1 – 6 an einem Schulteilstandort sinnvoll erscheint.

 

Der Bereich 3-3/Schule, in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht, bevorzugt die Variante der Errichtung eines neuen Teilstandortes der „Schule an der Hagedornstraße“ am Standort „Teutoburger Straße“. Die Räumlichkeiten am ehemaligen Standort der Otfried-Preußler-Schule an der Teutoburger Straße 35 und die Flächen des vom Rat der Stadt am 16.12.2019 beschlossenen Anbaus reichen aus, um die derzeitige Anzahl der Kinder der Klassen 1 bis 6 der Schule an der Hagedornstraße ebenso zu beschulen, wie die aufgrund der Schulentwicklungsplanung in den nächsten Jahren zu erwartenden zusätzlichen Förderschüler*innen.

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