Beschlussvorlage - B/16/5613-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Stadt

Oberhausen

Drucksache Nr.

 

«VONAME»

 

Termin

 

«VOCDAT»

 

 

«GRNAME»

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 im Produktbereich 07  'Gesundheitsdienste' wie folgt zu:

 

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

341007010100

 

Gesundheitsschutz,

-förderung, -hilfen,

Gutachten und

Stellungnahmen OB

 

539130

 

Krankenhausumlage

 

288.645,-

 

342007010100

 

Gesundheitsschutz,

-förderung, -hilfen,

Gutachten und

Stellungnahmen ST

 

539130

 

Krankenhausumlage

 

288.645,-

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

577.290,-

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

                                                                                                                                                                                                                                     Drucksache Nr.: «VONAME» / Seite 1 von 2

 


Stadt

Oberhausen

Drucksache Nr.

 

«VONAME»

 

Termin

 

«VOCDAT»

 

 

«GRNAME»

 

 

                                                                                                                                                                                                                                     Drucksache Nr.: «VONAME» / Seite 1 von 2

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen  (KHGG NRW) werden die Gemeinden an den im Teilhaushaltsplan des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagten Haushaltsansätzen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40 v. H. beteiligt. Für die Heranziehung und zur Ermittlung einer kommunalscharfen Berechnungsgrundlage sind § 17 KHGG NRW zufolge die Einwohnerzahlen der Gemeinden maßgebend.

 

Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil in Höhe von 40 v. H. für das Haushaltsjahr 2020 wurde seitens der Landesregierung mit Beschluss über das Haushaltsgesetz 2020 am 18.12.2019 auf insgesamt 266.000.000 EUR festgesetzt.

 

Der gemäß Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf für die Stadt Oberhausen festgesetzte Finanzierungsbeitrag für das Jahr 2020 beträgt insgesamt 3.127.285 EUR. Zu diesem Zeitpunkt war der Haushaltsplan 2020 der Stadt Oberhausen bereits verabschiedet. Gegenüber der Planung ergibt sich ein unabweisbarer Mehrbedarf in Höhe von 577.290 EUR, der überplanmäßig bereitgestellt werden muss.

 

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