Beschlussvorlage - B/16/5459-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, Frau Sabine Lauxen mit Wirkung vom 01.10.2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Oberhausen wiederzuwählen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlage Drucksache B/15/2127-01 für die Ratssitzung am 25.06.2012.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X ]

 

    ja   [  ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die erste achtjährige Amtszeit der Beigeordneten Frau Sabine Lauxen, gem. gültigem Dezernatsverteilungsplan z.Zt. Leiterin des Dezernates 5/ Umwelt, Gesundheit und Mobilität endet mit Ablauf des 30.09.2020.

 

Über die Wahl oder Wiederwahl von Beamten/innen auf Zeit darf gem. § 71 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) frühestens sechs Monate vor  dem Freiwerden der (Beigeordneten-)Stelle entschieden werden. Gem. § 71 Absatz 1 Satz 3 GO NRW werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt; dies gilt auch im Falle einer Wiederwahl.

 

Frau Lauxen hat sich bereit erklärt, das Amt als Beigeordnete bei ihrer Wiederwahl weiterzuführen.

 

Gemäß § 71 Absatz 5 Satz 1 GO NRW sind die Beigeordneten (= kommunale Wahlbeamte) verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf ihrer Amtszeit wiedergewählt werden.

 

Die Besoldung der Frau Sabine Lauxen richtete sich bislang nach der Besoldungsgruppe B 4 BBesO; diese bleibt im Falle ihrer Wiederwahl unverändert.

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