Antragsvorlage - A/16/5690-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beratungsgegenstand

 

Rettungsschirm für Künstler*innen erwirken

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, sich zusammen mit anderen Kommunen in NRW für folgende Unterstützungsmaßnahmen für unser kulturelles Leben einzusetzen:

 

- Kunst- und Kulturschaffende können die vom Bund zur Verfügung gestellte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige" für ihre Lebenshaltungskosten einsetzen – analog zu den Bestimmungen in Baden Württemberg, wo Soloselbständige auf Antrag pauschalisierte Kosten für ihren Lebensunterhalt erhalten.

 

- Anpassungen im Zuwendungsrecht und Haushaltsrecht. Zusätzliche Kosten für die spätere Wiederholung von Veranstaltungen dürfen nicht den Zuwendungsempfänger*innen aufgebürdet werden, bereits verausgabte Gelder nicht zurückgefordert werden. Neben Mietstundungen muss es auch die Möglichkeit von Mietnachlässen für öffentliche Immobilien und Liegenschaften geben, wenn Kultur-Mieter*innen infolge der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.

 

- Die Bundesregierung setzt einen Fonds für die weiterhin geschlossene Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft ein, der die kulturelle Infrastruktur in den Kommunen sichert, sowohl in Bezug auf die Freie Szene, die Kreativwirtschaft als auch die kulturellen Institutionen.

 

- Die Landesregierung lädt Kreativschaffende ein, Konzepte zu diskutieren und weiterzuentwickeln, wie trotz der erhöhten Hygieneanforderungen wieder Kulturveranstaltungen angeboten werden können.

 

- Die Landesregierung legt einen Fonds zur Förderung digitaler Kulturformate auf, um Kulturschaffenden neue Perspektiven zu eröffnen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens bedrohen das kulturelle Leben in unseren Kommunen. Künstler*innen, Veranstalter*innen, Spielstätten und alle im Support Tätigen sind besonders und nach aller Voraussicht neben der Gastronomie am längsten von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Sie verfügen im weit überwiegenden Teil weder über Rücklagen noch über nennenswerte Betriebsausgaben, die aus der Soforthilfe des Bundes finanziert werden könnten. Die Corona-bedingten Einnahmeausfälle von Kunst- und Kulturschaffenden werden derzeit nur unzureichend durch die Bundes- und Landeshilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen kompensiert.

Wir brauchen gemeinsame Kraftanstrengungen, um unsere Kulturszene vor Ort durch die Krise zu bringen. Denn Kultur ist durchaus systemrelevant und einmal zerstörte Strukturen werden sich nicht einfach wieder aufbauen lassen. Die Kommunen sind wesentlicher Förderer von Kultur. Sie sind Lebensmittelpunkt und Wirkungsstätte der Künstler*innen im Land NRW. Insofern betrifft sie die Sicherung der kulturellen Infrastruktur und Lebensunterhalts von Künstler*innen und Soloselbständigen in besonderem Maße. In den Kommunen ist bereits eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen ergriffen worden, von der vorzeitigen Auszahlung von Förderraten bis zur Finanzierung von Soforthilfe-Sondertöpfen oder Hilfsfonds für die Freie Szene und die Klubkultur und der weiteren Auszahlung von OGS-Mitteln für die in Schulen beschäftigten Künstler*innen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der festgelegten Haushalte der Kommunen schwerlich leistbar, aber dringend notwendig.

 

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