Berichtsvorlage - M/16/5658-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 08.07.2019 den Antrag gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Fraktion DIE LINKE.LISTE - Fahrradparkplätze (A/16/4815-01) beschlossen.

 

Die Verwaltung ist bei der Bearbeitung der beschlossenen Punkte zu nachfolgend beschriebenem Ergebnis gekommen.

 

1)      Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung bei zukünftigen Straßenraum-, Neu- und Ausbaumaßnahmen Flächen für Abstellanlagen für Fahrräder in die Planung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten aufzunehmen. Hierzu sind Kriterien zu entwickeln, die Maßstab für den jeweiligen Umfang der Stellplätze für Fahrräder sein sollen.

 

Die Möglichkeit und der Bedarf zur Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum müssen im Einzelfall geprüft werden. Es sind neben der Anzahl der Fahrradabstellplätze, die Ausstattung und Lage der Abstellanlagen festzulegen. Zudem sind ggf. Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu berücksichtigen. Auch die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder kann für einzelne Fahrradabstellanlagen von Interesse sein.

 

Der Bedarf einer Fahrradabstellanlage im öffentlichen Straßenraum wird in einer Einzelfallentscheidung für jede Straßenbaumaßnahmen getroffen. Hierzu werden insbesondere die nachfolgenden aufgeführten Kriterien berücksichtigt:

 

-          Art der Bebauung

-          Berücksichtigung möglicher Nachfragepotentiale wie Geschäfte, Gesundheitseinrichtungen, etc.

-          Anzahl der Wohneinheiten

-          Verfügbarkeit von privaten Abstellmöglichkeiten

-          Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit im öffentlichen Straßenraum und der örtlichen Gegebenheiten

-          Verträglichkeit mit erforderlichen MIV-, ÖPNV-, Rad- und Fußverkehrsanlagen

-          Flächenverfügbarkeit im privaten Raum

-          Überprüfung der Verkehrssicherheit

 

Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen wird zukünftig bei allen Straßenbaumaßnahmen geprüft. Die Anlage von Radabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum wurde bereits bei der Planung der Dinnendahlstraße und Hunsrückstraße geprüft. Auf der Dinnendahlstraße hat die Prüfung ergeben, dass ausreichend private Flächen vorhanden sind und keine Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum erforderlich sind. Auf der Hunsrückstraße werden für den Radverkehr 10 „Fahrradanlehnbügel“ (davon 5 Stück vor der Sporthalle und 5 Stück am vorhandenen Parkstreifen) anstelle der vorhandenen roten Bügel aufgestellt. Hier besteht bei Bedarf auch noch die Möglichkeit der Erweiterung der Fahrradabstellanlagen.

 

Die erforderliche Prüfung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum nach den aufgestellten Kriterien bei Straßenbaumaßnahmen wird ins Radverkehrskonzept aufgenommen, welches derzeit als Teil des Kommunalen Mobilitätskonzepts für die Stadt Oberhausen erarbeitet wird.

 

2)      Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine Richtlinie für die Erstellung von Radabstellplätzen bzw. Radabstellanlagen gemäß § 51 Bauordnung im Rahmen der Überarbeitung der Stellplatzsatzung zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung erarbeitet bereits eine Stellplatzsatzung für Oberhausen. Die Stellplatzsatzung soll auch Anforderungen zur Lage, Qualität und Anzahl von Fahrradabstellanlagen enthalten.

 

 

 

 

 

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