Berichtsvorlage - M/16/5657-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger forciert das Land NRW die landesweit einheitlich gestaltete Mobilstation. An dieser Mobilstation können abhängig von der Lage und der Umgebung verschiedene Mobilitätsangebote gebündelt werden. Damit können Reisende zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern wechseln (sog. intermodale Mobilität). Grundsätzlich gibt es keine festen Ausstattungsmerkmale und Standorte für eine Mobilitätsstation. Vielmehr kann sie je nach Anforderung in der Stadt viele, sehr unterschiedliche Ausstattungsmerkmale und Standorte aufweisen. Mobilstationen werden häufig an attraktiven ÖPNV-Verbindungen errichtet und ergänzen diese um eine P+R-Anlage und B+R-Anlage. Alternativ sind aber auch Mobilitätsstationen ohne ÖPNV-Anbindungen z.B. in einem hochverdichteten Quartier möglich. Sie können mit verschiedenen Mobilitätsangeboten wie Kfz- oder Fahrradverleihsysteme, einer Fernbushaltestelle, Ladestationen, Taxistände oder Schließfächer (z. B. für Fahrradhelme) ausgestattet werden. Außerdem könnte eine Mobilstation mit einem Bäcker, Abholstationen für Paketlieferungen (z.B. Packstation) o. ä. ausgestattet werden.

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) führt aktuell eine Untersuchung durch, um im gesamten Verbundgebiet rund 600 Haltestellen zu identifizieren, an denen eine Mobilstation mit Verknüpfung zum ÖPNV sinnvoll ist. In Abstimmung mit der Verwaltung hat der VRR 15 Standorte benannt, die in einem weiteren Schritt durch das Ingenieurbüro Spiekermann detaillierter untersucht werden:

 

  • Falkestraße
  • Holten Bf
  • Neue Mitte
  • Oberhausen Hbf
  • OLGA-Park
  • Osterfeld Süd Bf
  • Sterkrade Bf
  • Schmachtendorf Mitte
  • Holten Markt
  • Hirsch-Center
  • Buschhausen Mitte
  • Harkortstraße
  • Marktstraße
  • Wehrstraße
  • Rehmer

 

Die Standorte sind in Anlage 1 in einer Karte dargestellt.

 

Die Finanzierung und Realisierung der Standorte obliegt den Kommunen, die beim VRR Fördermittel gemäß §12 ÖPNVG beantragen können.

 

Neben den Planungen des VRR, die eine Verknüpfung an den ÖPNV-Haltestellen vorsieht, sollen auch in den Wohnquartieren Mobilstationen für die Bevölkerung angeboten werden. In der Innenstadt wird ein Standort im Bereich der Haltestelle Marktstraße mit dem VRR untersucht, da dieser Bereich eine Symbiose zwischen einem wohnnahem und gleichzeitig gut mit dem ÖPNV erschlossenem Standort darstellt. Die Verwaltung plant zudem die Errichtung einer Mobilitätsstation ohne ÖPNV-Anbindung im hochverdichteten Quartier des Bismarckviertels. Es wurde bereits eine Förderskizze im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Errichtung von City-Fahrradgaragen in 18 Straßenabschnitten des Bismarckviertels gestellt, vgl. Abbildung 1.

 

Abbildung 1: Standorte Radabstellanlagen und Lastenradverleih

Ziel des beantragten Projektes ist es, im Bismarckviertel sichere und schnell verfügbare Fahrradabstellanlagen mit einem integrierten Lastenfahrradverleihsystem im öffentlichen Straßenraum für die Anwohner zu errichten. Sollte die Stadt Oberhausen einen Förderbescheid erhalten, wäre die Aufwertung einer City-Fahrradgarage zur Mobilitätsstation durch Hinzunahme einer Carsharing-Station möglich. Hierzu können Fördermittel aus entsprechenden Förderprogrammen von Land und Bund beantragt werden. Die Standortwahl der Mobilitätsstation im Bismarckviertel erfolgt gemeinsam mit der Planung der City-Fahrradgaragen.

 

Für die Standorte, die nach dem VRR-Gutachten und im Bismarckviertel sinnvoll sind, muss im Zuge der vertiefenden Planungen entschieden werden, welche Angebote an der Mobilitätsstation angeboten werden und wie das Betriebs- und Finanzierungskonzept aussieht. Außerdem muss die Ausführungsplanung durchgeführt werden. 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...