Berichtsvorlage - M/16/5654-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § 4 der Geschäftsordnung - "Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer" (A/16/4118-01) -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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14.05.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 19.11.2018 den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § 4 der Geschäftsordnung - "Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer" (A/16/4118-01) - beschlossen.
Die Verwaltung ist bei der Bearbeitung der beschlossenen Punkte zu nachfolgend beschriebenem Ergebnis gekommen.
Das als Teil des Kommunalen Mobilitätskonzepts Oberhausen in Aufstellung befindliche Radverkehrskonzept wird neben Infrastrukturmaßnahmen auch Maßnahmen für Service und Kommunikation beinhalten. Dieses beinhaltet dann auch Maßnahmen zur Verbesserung des Winterdienstes und Säuberung der Radwege, welche dazu dienen, die Befahrbarkeit der Radverkehrsanlagen sicherzustellen. Das Radverkehrskonzept wird eine Netzplanung mit unterschiedlichen Radwegekategorien enthalten, welche mit unterschiedlichen Standards ausgebaut werden und auch unterschiedlichen Prioritäten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Radverkehrskonzepts zur Beschlussfassung vorgelegt. In Abstimmung mit der WBO und der OGM ist die Umsetzung vorzubereiten und die nötigen finanziellen Mittel darzustellen.
- Es ist eine Prüfung der Straßen vorzunehmen, die weder ein Tempolimit noch einen Radweg haben, um festzustellen, ob auf den betreffenden Straßen vorzugsweise ein Radweg entstehen kann. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Einführung einer Reduzierung des jeweiligen Tempolimits geprüft.
Im Rahmen des Radverkehrskonzepts wird ein Wunschliniennetz für den Alltags- und Freizeitradverkehr erstellt. Das Wunschliniennetz wird auf das bestehende Straßennetz der Stadt Oberhausen umgelegt und somit ein Radverkehrsnetz für Oberhausen generiert. Das Radwegenetz wird aus unterschiedlichen Radwegekategorien bestehen, welche unterschiedlichen Ausbaustandards für Radwege entsprechen.
Zur Umsetzung des aufgestellten Radverkehrsnetzes werden Maßnahmen festgelegt und diese mit einer umsetzungsorientierten Zeit- und Haushaltsplanung hinterlegt. Hierzu können neben baulichen Maßnahmen auch kleinere Maßnahmen wie z.B. Tempolimits oder Fahrradstraßen gehören. Auch die Möglichkeit gemäß der StVO Novelle 2020 eine Fahrradzone einzurichten, wird berücksichtigt. Die StVO Novelle wurde am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 28. April 2020 in Kraft getreten.
- Es sind die Voraussetzungen für einen Pilotversuch „Rechtsabbiegepfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer“ zu prüfen und hierfür geeignete Straßenkreuzungen vorzuschlagen. Als Vorbild eignet sich das in Basel seit 2013 durchgeführte Pilotprojekt oder das Grünpfeilschild an Fahrradampeln in München.“
Ein Pilotstandort mit dem Grünen Pfeil für Radfahrer war in Oberhausen nicht möglich, da die Stadt Oberhausen kein Teilnehmer des Pilotversuches der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist.
Die Pilotphase ist mittlerweile abgeschlossen und der Grüne Pfeil für Radfahrer ist Bestandteil der neuen Straßenverkehrsordnung. Wie bereits in Punkt 2 erwähnt, wurde die StVO-Novelle am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 28. April 2020 in Kraft getreten. Um erste Erfahrungen mit dem Grünen Pfeil zu sammeln, beabsichtigt die Verwaltung den Grünen Pfeil für Radfahrer in Oberhausen umsetzen. Hierzu wird insbesondere die Umsetzbarkeit an den Knotenpunkten der Teutoburger Straße und Bebelstraße geprüft.
Die Maßnahme wird ebenfalls Bestandteil des Radverkehrskonzeptes sein.
