Beschlussvorlage - B/16/5652-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):

 

36 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Plan und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

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Konsequenzen

Bezug

Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für die Änderungsverfahren 35 E und 36 MH vom 02.05.2018 (Drucksache Nr. B/16/3411-01)

 

Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 36 MH - Uhlenhorstweg / Fasanenweg - vom 01.04.2019 (Drucksache Nr. B/16/4399-01)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige  Keine

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung:

Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

 

Verfahren zu dem Änderungsverfahren 36 MH - Uhlenhorstweg /Fasanenweg

 

Der 12,6 ha umfassende Änderungsbereich liegt im Grenzbereich der Stadtteile Broich und Speldorf. Er befindet sich am nördlichen Rand des Broich-Speldorfer Waldes und verfügt über einen erheblichen Baumbestand, der Wald im Sinne des Gesetzes darstellt. Im RFNP ist dieser Bereich als Grünfläche dargestellt, die Änderung der Darstellung in Wald soll also dem tatsächlichen Bestand gerecht werden. Eine planerische Sicherung dieses Waldbereiches ist ein wesentliches Ziel der Änderung.

 

In diesem Areal befindet sich darüber hinaus auch eine Bestandsbebauung, die auf die sogenannte „Broich-Speldorfer Wald- und Gartenstadt“ zurückzuführen ist. Anfang des letzten Jahrhunderts sollte im Broich-Speldorfer Wald eine Siedlung für Industriellen-Landhäuser entstehen. Dieses Vorhaben wurde bis auf wenige Villen nicht verwirklicht. Im Zusammenhang mit einer Außenbereichssatzung dient dieses Änderungsverfahren des Weiteren der Bestandssicherung der moderaten und historisch gewachsenen Bebauung von insgesamt 12 Hauptgebäuden. Sanierungen, Um- und Anbauten sowie im Einzelfall auch Ersatzneubauten stellen ein geeignetes Mittel dar, den historischen Gebäudebestand heutigen Anforderungen anzupassen.

 

Im Änderungsbereich wird die zeichnerische Darstellung bzw. Festlegung von Grünflächen/Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) in Wald/Waldbereiche geändert. Die überlagernden Festlegungen Regionaler Grünzug und (lediglich im nördlichen Randbereich) Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) bleiben unverändert bestehen. Die nachrichtliche Übernahme der Wasserschutzzone III B („Über die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz hinausgehende Einzugsgebiete (Zone III B)“) bleibt ebenfalls unverändert bestehen.

 

Der Erarbeitungsbeschluss für das vorliegende Änderungsverfahren des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 17. April und dem 17. Mai 2018 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einschließlich des Scopings fand im Zeitraum vom 12. Juni bis 13. Juli 2018 statt; die der Öffentlichkeit vom 25. Juni bis 25. Juli 2018. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 27. März bis 11. April 2019 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 27.Mai bis 27. Juni 2019 statt.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

 

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

Bei dem Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.

 

Abwägungsmaterial

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.

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Anlagen

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