Beschlussvorlage - B/16/5650-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für verschiedene Änderungsverfahren zum RFNP:

 

39 E: Levinstraße / Ewald-Dutschke-Straße

43 E: Erbslöhstraße (neue Gesamtschule)

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Konsequenzen

Bezug

Einleitungs- und Erarbeitungsbeschlüsse für die Änderungsverfahren 37 MH, 38 BO und 39 E vom 24.09.2018 (Drucksache Nr. B/16/3801-01)

 

Einleitungs- und Erarbeitungsbeschlüsse für verschiedene Änderungsverfahren in Mülheim an der Ruhr (41 MH) und Essen (42 E und 43 E) vom 18.11.2019 (Drucksache Nr. B/16/5107-01)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige  Keine

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung:

Die Zusammenfassung der beiden Änderungsverfahren in dieser gemeinsamen Beratungsvorlage erfolgt aus Effizienzgründen.

 

Änderung Nr. 39 E: Levinstraße / Ewald - Dutschke Straße

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 24.09.2018 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 29. Juni 2018 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 39 E „Levinstraße / Ewald - Dutschke Straße“ beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum 20. November bis 20. Dezember 2018 / 03. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019 durchgeführt.

 

Der Änderungsbereich umfasst insgesamt 6,3 ha und liegt im Stadtbezirk Gerschede. Es handelt sich um die Fläche einer Sportanlage mit drei Sportplätzen und einem Beachvolleyball-Feld. Im Norden und Süden des Gebietes befindet sich jeweils eine Grünanlage, welche z.T. als Kinderspielplatz genutzt wird.

 

Die sich auf der Fläche befindliche Sportanlage wird nicht mehr benötigt. Aufgrund rückläufiger Mitgliederzahlen der Sportvereine und fehlender Auslastung bestehen bei den Sport- und Bäderbetrieben Essen (SBE) Überlegungen, Sportanlagen und -plätze aufzugeben. Die zur Disposition stehenden Sportflächen sollen vermarktet werden, um mit dem Erlös die bestehenden Anlagen zu ertüchtigen. In Absprache mit den betroffenen Sportvereinen haben sich die Sport- und Bäderbetriebe dazu entschlossen, die Bezirkssportanlage Levinstraße aufzugeben, wobei durch Ertüchtigungsmaßnahmen an der Sportanlage Scheppmannskamp diese Maßnahme kompensiert wurde.

 

Es ist geplant, die Fläche zu einem Wohnstandort zu entwickeln. Ein weiteres Ziel ist die Ermöglichung einer qualitativ hochwertigen öffentlichen Grünfläche. Maßstabsbedingt wird der gesamte Bereich zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt. Die beiden Grünflächen im Norden und Süden bleiben allerdings weiterhin bestehen und werden zukünftig Bestandteil des Freiflächenkonzepts des parallelen Bebauungsplanverfahrens. Die Einbeziehung in den Änderungsbereich erfolgt lediglich auf Grund der Plansystematik des RFNP (Darstellungsschwelle von 5 ha).

 

Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan wird der Änderungsbereich auf Regionalplanebene als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Auf Ebene des Flächennutzungsplans stellt der RFNP den Planbereich als „Grünfläche“ sowie „Sportanlage“ dar. Die Darstellung wird in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend geändert werden.

 

Änderung Nr. 43 E: Erbslöhstraße (neue Gesamtschule)

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18.11.2019 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 27. September 2019 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 43 E „Erbslöhstraße (neue Gesamtschule)“ beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum 13. Januar bis 13. Februar 2020 / 28. Januar bis 28. Februar 2020 durchgeführt.

 

Der ca. 4,7 ha große Änderungsbereich liegt im Essener Stadtbezirk V, Stadtteil Altenessen-Süd zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und Erbslöhstraße. Er umfasst den im Jahr 2014 aufgegebenen Sportplatz „Bamlerstraße“ sowie südlich daran angrenzend eine Reihe von Kleingärten.

 

Grundsätzlich besteht im Stadtbezirk Altenessen-Süd ein Defizit an Schulplätzen. Bereits im Jahr 2015 wurde aufgrund steigender Schülerzahlen ein Bedarf an zusätzlichem Schulraum im Schulentwicklungsplan der Stadt Essen beschrieben. Durch Zuwanderung von geflüchteten Menschen hat sich dieser Bedarf noch einmal deutlich erhöht. Es ist damit zu rechnen, dass noch weitere Menschen im Rahmen von Familiennachzug und Familienzusammenführung nach Essen kommen und hier beschult und integriert werden. Vor dem Hintergrund weiter steigender Schülerzahlen und einer generell wachsenden Nachfrage nach der Schulform der Gesamtschule, ist die Notwendigkeit weiterer Gesamtschulplätze in Essen zukünftig als hoch einzustufen.

 

Die Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen haben sich im Mai bzw. Juni 2018 mit der Errichtung einer neuen Gesamtschule (Vorlage Nr. 0545/2018/6A) befasst. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD / CDU (Nr. 0878/2018/SPD/CDU) beschlossen und u. a. die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob weitere Flächen im Stadtteil Altenessen-Süd bzw. geeignete Flächen in unmittelbar angrenzenden Stadtteilen als Entwicklungsfläche für einen ausreichenden Schulstandort bestimmt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine umfassende Standortuntersuchung alternativer Flächen durchgeführt. Unter insgesamt 13 Prüfflächen wurde in der Gesamtschau der Prüfung der aufgegebene Sportinfrastrukturstandort „Bamlerstraße“ an der Erbslöhstraße als geeignet herausgestellt und für den Neubau der Gesamtschule vorgeschlagen (Vorlage Nr. 1305/2018/6A).

 

Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan auf der Ebene des Flächennutzungsplans als „Grünfläche“ dargestellt. Auf der Regionalplanebene legt der RFNP den Änderungsbereich als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ fest. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen / Festlegungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend geändert werden. Die Darstellung / Festlegung wird in „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Bildung / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert.

 

Darüber hinaus verläuft auf regionalplanerischer Ebene die linienhafte Festlegung „Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr“ in Nord-Süd-Richtung durch den östlichen Teil des Änderungsbereichs. Diese Festlegung bleibt erhalten.

 

Bei beiden Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht grundlegend geändert.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).

 

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 LPlG NRW sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG.

 

Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zu den Änderungsverfahren die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.

 

Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte werden die Planänderungen zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

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