Beschlussvorlage - B/16/5501-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusion in Oberhausen / Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention / Oberhausener Inklusionsplan
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Claudia Silber
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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11.05.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.04.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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26.05.2020
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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27.05.2020
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.05.2020
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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03.06.2020
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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16.06.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.06.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2020
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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18.06.2020
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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20.08.2020
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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23.09.2020
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Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. A/15/1212-01, Beschluss zur Erstellung eines Inklusionsplans
Drucksache Nr. M/15/2708-01, 1. Zwischenbericht
Drucksache Nr. M/16/0371-01, 2. Zwischenbericht
Drucksache Nr. M/16/2277-01, 3. Zwischenbericht
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
Anmerkung: Die Umsetzung der einzelnen aufgelisteten Maßnahmen beinhalten finanzielle Konsequenzen, die hier nicht aufgelistet sind. Die finanziellen Konsequenzen werden Bestandteil der einzelnen Beschlussvorschläge zu den Einzelmaßnahmen sein.
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
„Inklusion“ ist der Begriff für eine ganz einfache Idee: Menschen mit Behinderungen sind ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft und können uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen sich nicht an die Umwelt anpassen müssen, sondern sich diese an die Menschen mit Behinderung anpasst.
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen stellt die Menschenrechte mit Blick auf Menschen mit Behinderungen klar und fordert ihre Erfüllung ein. Das kurz auch „UN-Behindertenrechtskonvention“ oder „UN BRK“ genannte Übereinkommen wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat 2008 in Kraft. Alle Staaten, die das Abkommen unterschreiben, sind verpflichtet, es auch umzusetzen. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das seit dem 26. März 2009.
Auf interfraktionellem Antrag (Drucksache Nr. A/15/1212-01) hat der Rat der Stadt Oberhausen am 23. Mai 2011 die Entwicklung eines kommunalen Inklusionsplanes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Inklusionsplan zu erarbeiten und dem Rat und seinen Gremien vorzulegen.
Der kommunale Inklusionsplan sollte im engen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Trägern und Vereinen, dem Beirat für Menschen mit Behinderung entwickelt werden.
Die Erarbeitung und Entwicklung des kommunalen Inklusionsplanes war und ist eine Querschnittsaufgabe innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Zur Koordinierung, Steuerung und Begleitung des Prozesses wurde im Bereich Chancengleichheit eine Planstelle geschaffen. (Drucksache Nr. B/15/1344-01). Im Mai 2016 hat der Rat der Stadt die Einrichtung einer weiteren Planstelle beschlossen (Drucksache Nr. B/16/1560-01), um die Vielfalt und den stetig wachsenden Umfang des Aufgabengebietes kontinuierlich und qualitativ gut bearbeiten zu können.
Im Mai 2013 wurde die Projektgruppe Inklusion gebildet, die sich beispielsweise aus Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen und -gruppen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, einer Vertretung der AG Wohlfahrtsverbände sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und weiterer Institutionen wie Agentur für Arbeit oder Stadtsportbund zusammensetzt.
Die Projektgruppe Inklusion hat im Prozess wichtige und entscheidende Impulse für den kommunalen Inklusionsplan erarbeitet und Maßnahmen und Handlungsempfehlungen entwickelt, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Oberhausen verbessern können. Die Koordination und Moderation für dieses Gremium liegen im Bereich Chancengleichheit. Die Arbeit der Projektgruppe ist unter: https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/verwaltungsfuehrung/chancengleichheit/inklusion/kommunaleinklusionsplanung/teilhabeplanung_projektgruppe.php dokumentiert.
Im Zuge der Erstellung des Inklusionsplanes sind drei Zwischenberichte (2013, 2014 und 2016) mit den jeweiligen aktuellen Bearbeitungsständen der Politik und der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt worden. Die Berichte sind unter https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/verwaltungsfuehrung/chancengleichheit/inklusion/kommunaleinklusionsplanung.php veröffentlicht.
Der vorliegende kommunale Inklusionsplan gibt einen umfassenden Überblick über den aktuellen Planungsstand und die bisherigen Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Behindertenrechtskonvention in Oberhausen.
Die Projektgruppe Inklusion wird den Prozess zur Erstellung und das Controlling der Maßnahmen des laufenden Inklusionsplanes weiterhin 4 x im Jahr begleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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