Beschlussvorlage - B/16/5427-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr derStädte Bohum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen:Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Essen40 E: Bäuminghausstaße / Hövelstraße (Baggerübungsplatz)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 0 / Strategische Planung
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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23.03.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP 40 E: Bäuminghausstraße / Hövelstrasse (Baggerübungsplatz)
Konsequenzen
Bezug
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für das Änderungsverfahren
40 E - Bäuminghausstraße / Hövelstraße (Baggerübungsplatz) vom 19.11.2018
(Drucksache Nr. B/16/4054-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Änderung Nr. 40 E: Bäuminghausstraße / Hövelstraße (Baggerübungsplatz)
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 19.11.2018 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 28.09.2018 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 40 E „Bäuminghausstraße / Hövelstraße (Baggerübungsplatz)“ beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 28.01. bis 28.02.2019 durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst ca. 2,8 ha. Es handelt es sich um das sogenannte „Barbaragelände“ an der Bäuminghausstraße im Stadtteil Altenessen-Süd, das seit mehr als 50 Jahren als Baggerübungsgelände der Baugeräteausbildung für den Verband für Bauunternehmen in NRW dient. Im Zuge einer geplanten Verlagerung des Ausbildungszentrums steht die Fläche nun für neue Nutzungsoptionen zur Verfügung und soll als Wohnstandort entwickelt werden.
Dazu wurde bereits 2017 vom Grundstückeigentümer ein Landeswettbewerb ausgelobt, der vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) in Zusammenarbeit mit der Stadt Essen ausgerichtet wurde. Angestrebt wird die Entwicklung eines autofreien und nachhaltigen Wohngebietes in serieller / modularer Bauweise, welches für unterschiedliche Ziel- und Einkommensgruppen mit einem Anteil von öffentlich gefördertem Wohnungsbau errichtet werden soll.
Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan auf der Ebene des Flächennutzungsplans als „Grünfläche“ dargestellt. Auf der Regionalplanebene stellt der RFNP den Änderungsbereich als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend geändert werden. Die Darstellung wird in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert.
Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht grundlegend geändert.
Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 LPlG NRW sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG.
Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zu dem Änderungsverfahren 40 E die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.
Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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560,2 kB
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2
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887,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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508,2 kB
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