Beschlussvorlage - B/16/5426-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):

33 OB: Zeche Sterkrade nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Plan und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen

Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für 4 Änderungsverfahren in Bochum, Essen (2) und Oberhausen vom 18.12.2017

(Drucksache Nr. B/16/2976-01)

 

Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Oberhausen vom 08.07.2019

(Drucksache Nr. B/16/4792-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige  Keine

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung

 

Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

 

Verfahren

 

Der Änderungsbereich 33 OB „Zeche Sterkrade“ umfasst eine ca. 18,0 ha große Fläche im Teilraum Buschhausen, der dem Sozialraum Sterkrade-Mitte zugeordnet ist. Der Planbereich war Standort der ehemaligen Zeche Sterkrade. Nach Aufgabe der bergbaulichen Nutzung sollte der Standort zunächst als Wohnbaufläche entwickelt werden. Ein hierzu eingeleitetes Bebauungsplanverfahren stagniert seit längerer Zeit. Der Teilraum Buschhausen/Schwarze Heide spielt jedoch auch auf Grund seiner guten Standortvoraussetzungen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Oberhausens eine wichtige Rolle. Der Rat der Stadt Oberhausen hat sich im September 2013 im Rahmen eines gesamtstädtischen Maßnahmenbündels dementsprechend für eine Neuausrichtung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Teilbereich ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Planungen im Sinne einer Mischnutzung aus grünem Gewerbegebiet und wohnbaulicher Nutzung weiter zu entwickeln.

 

Der RFNP stellt den in Rede stehenden Bereich derzeit als Wohnbaufläche im Rahmen einer regionalplanerischen Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich dar (W/ASB). Mit der geplanten Darstellung einer gemischten Baufläche (M/ASB) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Rat der Stadt vorgegebene neue Entwicklungsrichtung umsetzen zu können. Die Planänderung betrifft ausschließlich die flächennutzungsplanerische Ebene des RFNP. Im Entwurf des Regionalplans Ruhr des RVR ist der Planbereich ebenfalls als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) vorgesehen.

 

Der Erarbeitungsbeschluss für das Änderungsverfahren 33 OB „Zeche Sterkrade“ des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 07.12.2017 und dem 18.12.2017 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit einschließlich des Scopings fand vom 26.03.2018 bis 26.04.2018 statt. Die öffentliche Auslegung wurde für das Änderungsverfahren 33 OB „Zeche Sterkrade“ im Zeitraum 27.06. bis 11.07.2019 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 02.09.bis 02.10.2019 statt.

 

Im Rahmen des Verfahrens sind keine wesentlichen Bedenken vorgetragen worden, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Aufgrund vorgetragener Hinweise und Anregungen von beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurde die Begründung entsprechend angepasst. Eine Änderung der Plandarstellung erfolgte nicht. Die z.T. angeregte weitere Ausdifferenzierung der Flächen kann erst im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens und der damit verbundenen Konkretisierung des städtebaulichen Konzeptes erfolgen. Die Darstellung als gemischte Baufläche (M) kann im Vergleich zur derzeitigen Nutzung (Brachfläche, teilweise landwirtschaftliche Fläche) erhebliche Auswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter ausüben. Bezogen auf die rechtswirksame Darstellung als Wohnbaufläche (W) sind die zu erwartenden Umweltauswirkungen jedoch in etwa vergleichbar (siehe hierzu auch Teil B der Begründung: Umweltbericht).

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

 

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

Bei dem Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.

 

Abwägungsmaterial

 

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.

 

 

 

 

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