Antragsvorlage - A/16/5563-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunal-abgabengesetzes NRW in Kraft getreten. Danach gilt unter anderem:

a. Die Erstellung eines transparenten Straßen- und Wegekonzepts

Danach hat die Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

b. Die mögliche Entlastung der Beitragspflichtigen über ein landeseigenes Förderprogramm

 Zur Erleichterung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen soll in Flankierung dieses Gesetzes ein Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der Straßenausbaubeitragspflichtigen aufgelegt werden.

Deshalb bitten wir die Verwaltung, einen Sachstandsbericht zu den Konsequenzen und städtischen Maßnahmen aus dem fünften Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW zu geben. Dabei ist schwerpunktmäßig auf folgende, neue Gesetzesinhalte einzugehen:

- Erstellung eines transparenten Straßen- und Wegekonzepts

- Mögliche Entlastung der Beitragspflichtigen über ein landeseigenes Förderprogramm

Außerdem sollten folgende Fragen in der Darstellung Berücksichtigung finden:

Zu a:

Welche städtischen Maßnahmen sind geplant und/oder aufgestellt worden, um das Gesetz umzusetzen und gleichzeitig das Straßenbauprogramm 2020 nicht zu gefährden?

Zu b:

Welche städtischen Maßnahmen sind geplant und/oder aufgestellt worden, um an diesem Förderprogramm teilzunehmen und welche Konsequenzen für die Straßenausbaubeitragspflichtigen hat es, wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist?

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