Berichtsvorlage - M/16/5731-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht der Erzieherischen Hilfe 2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Ergänzend zu den regelmäßig vorgestellten Quartalsberichten für die Hilfen zur Erziehung, soll dieser Bericht das Jahr 2019 abschließend darstellen.
Alle Daten beziehen sich auf die Transferleistungen, die im Bereich der Hilfen zur Erziehung an Träger erbracht und über LogoData zahlbar gemacht wurden.
2. Aufbau des Jahresberichts
Hauptsächlich finden sich in diesem Bericht Daten zum Berichtsjahr 2019. Allerdings wird an einigen Stellen auch Bezug zu den Vorjahren genommen.
Die genannten Paragrafen beziehen sich alle auf das SGB VIII.
Zunächst wird, unter Punkt 4, die Gesamtausgabenentwicklung im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt.
Unter Punkt 5 findet sich dann eine detaillierte Übersicht zu den Entwicklungen bei den Hilfeempfängern, sowohl die Anzahl als auch die Ausgaben pro Hilfeempfänger.
Im folgenden Punkt 6 wird die bekannte Darstellung aus der Quartalsberichterstattung verwendet, um das Vorjahresergebnis, den Ansatz 2019 sowie das Jahresergebnis 2019 darzustellen.
Punkt 7 erläutert die Gründe des Ergebnisses des Jahres 2019 und zeigt Entwicklungen bei den stationären Hilfen, sowie bei den Hilfen für junge Volljährige.
Einen kurzen Ausblick / Überblick über den aktuellen (fiskalischen) Stand des ersten Quartals 2020, findet sich unter Punkt 8.
Nachfolgend wird im abschließenden Punkt 9 ein Fazit für das Jahr 2019 gezogen, sowie ein Ausblick auf das kommende Jahr gegeben.
3. Datengrundlage
Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren der Fa. LogoData ermittelt.
Erhoben wurden die Daten zum 31.12.2019, um einen fixen Stand (ähnlich wie beim Abschluss des Haushaltsjahres) für das Jahr 2019 zu gewährleisten. Die Daten zur Quartalsberichterstattung werden dynamisch und zeitnah zur Berichtserstellung erhoben, im vorliegenden Bericht ist dies der 24.02.2020.
4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtausgaben

Im Gegensatz zum letzten Jahresbericht, ist nun ein (minimaler) Anstieg bei der Ausgabenentwicklung beziehungsweise bei den Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung festzustellen.
Nach dem, wahrscheinlich einmaligen Effekt, dass die Aufwendungen zurückgingen, ist die jetzige Entwicklung (aufgrund von Kostensteigerungen bei Tagessätzen sowie Fachleistungsstunden) als gewöhnlich und unkritisch zu betrachten, vor allem da der Gesamthaushaltsansatz des „Deckungsrings HzE“ eingehalten werden konnte.
Dennoch muss die Betrachtung des Ergebnisses etwas differenzierter erfolgen und nach UMA-Hilfeempfänger beziehungsweise Hilfeempfängern die keine UMA sind, separiert werden.
Das Gesamtergebnis wurde hauptsächlich durch die Entwicklung bei den UMA erzielt.
Dort wurden in Summe 2,3 Millionen € weniger Transferleistungen gezahlt, was einem prozentualen Rückgang, im Vergleich zum Jahr 2018, von knapp 40 Prozent entspricht.
Bei den übrigen Hilfeempfänger (Keine UMA) sieht die Entwicklung deutlich anders aus, dort kam es zu einer prozentualer Ausgabensteigerung gut 5 Prozent, da insgesamt mehr als 2,3 Millionen € mehr an Transferleistungen gezahlt wurde.
5. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Hilfeempfänger


UMA
Die Tendenz der rückläufigen Fallzahlen bei den UMA-Hilfeempfängern setzt sich auch im Jahr 2019 fort.
Zu einen da der Zulauf (junger) Flüchtlinge im Berichtsjahr, wie bereits im Vorjahr, immer mehr abnahm.
Durch die mittlerweile gut vierjährige (seit der großen Migrationsbewegung 2015) Betreuung in der Jugendhilfe, sind einige der UMA nun dieser „entwachsen“ beziehungsweise wurden alle pädagogischen Bedarfe gedeckt.
Häufig sind die UMA-Hilfeempfänger nun zwischen 19 und 21, die pädagogischen Bedarfe rücken in den Hintergrund und werden von beruflichen Bedarfen sowie persönlichen Entwicklungsperspektiven ersetzt.
Natürlich sind in einigen Fällen auch noch Maßnahmen für junge Volljährige angezeigt (§ 41, SGB VIII), welche selbstverständlich durch das Jugendamt Oberhausen erbracht werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Weiterhin konnten im Verlauf der Hilfeplanung mögliche weitere Kostenträger (wie beispielsweise die Sozialhilfe, die Arbeitsagenturen und / oder die Jobcenter) identifiziert werden und die Hilfe dahingehend übergeleitet werden.
Dies zeigt sich auch fiskalisch sehr deutlich; neben einem Rückgang der durchschnittlichen Hilfeempfängern (- 29,04 %) sind auch die durchschnittlichen Ausgaben pro Hilfeempfänger (- 12,19 %) signifikant gesunken.
Keine UMA
Die Entwicklung bei den Hilfeempfängern die keine UMA sind, ist abweichend von der vorherigen Beschreibung, eher konstant (- 0,35 %) beziehungsweise leicht rückläufig; der Rückgang zum Jahresende ist fachlich begründet, da der Jahreswechsel häufig auch als Hilfeende genutzt wird.
Der Anstieg der Kosten pro Hilfeempfänger (+ 4,39 %) liegt innerhalb einer nachvollziehbaren Größe, da sich die Kostensteigerungen der Träger (hauptsächlich durch Personalkosten) in den verhandelten Entgelten wiederfinden und durch das Jugendamt Oberhausen übernommen werden müssen.
6. Übersicht der Gesamtausgaben 2019 Sachkontenübersicht


7. Hintergründe der Ausgabenentwicklung
So wie bereits im Jahr 2018, ist ebenfalls im Berichtsjahr das fiskalische Ergebnis als positiv zu bewerten.
Die Haushaltsmittel für den Fachbereich 3-1-40 wurden gut geplant und insgesamt auch eingehalten.
Gleichwohl ist zu erkennen, dass sich der Trend aus dem letzten Jahr (in dem rückläufige Kostenentwicklungen festgestellt wurden), wie bereits in den Quartalsberichterstattungen angekündigt, nicht fortsetzt.
Ebenfalls müssen die stationären Hilfen zukünftig noch genauer beobachtet werden, da dort die Haushaltsansätze nicht eingehalten werden konnten.
Eine Erklärung könnte die Verschiebung der Hilfen sein, die zuvor nach §35a (Eingliederungshilfe) gewährt wurden.
Durch die Fachstelle 35a, in der nun eine sehr genaue fachliche Überprüfung vorgenommen wird, sind möglicherweise keine Bedarfe im Rahmen der Teilhabebeeinträchtigung festgestellt worden.
Somit wurden die Hilfen nicht mehr nach §35a gewährt, sondern es erfolgte eine Umstellung (beziehungsweise Gewährung der Hilfe) der Hilfeart auf eine „klassische“ Form (§ 34), wenn dieser Bedarf vorlag.
Somit kam es zwar zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes in dem Sachkonto 533220 Stationäre Hilfen um drei Millionen Euro, gleichzeitig konnte aber der Ansatz des Sachkonto 533132 um knapp 1,2 Millionen Euro unterschritten werden und lag damit mehr als eine halbe Million Euro unter dem Vorjahresergebnis.
Stationäre Hilfen
Grundsätzlich können die Überschreitungen der Haushaltsansätze im stationären Bereich, mit der Fallzahlentwicklung erklärt werden:

Stationäre Hilfen (§ 35a)
Der Fallzahlverlauf bei den stationären Hilfen nach § 35a, scheint die zuvor genannte Erklärung / Begründung des Anstiegs bei den übrigen stationären Hilfen zu unterstreichen:

Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
Wenngleich das Jugendamt Oberhausen in der Vergangenheit im Vergleich (con_sens Vergleichsring / GPA-Prüfung HzE) hohe Werte (sowohl bei der Hilfedichte als auch bei den Kosten pro Hilfeempfänger) hatte und auch noch hat, konnte der Haushaltsansatz eingehalten werden.
So wurden gerade die Hilfen für junge Volljährige, im Laufe des Jahres 2019, einer genaueren Überprüfung / Fallrevision unterzogen, um eine mögliche Beendigung der Hilfe oder einer Übergabe an einen anderen Leistungsträger (ähnlich wie bei den UMA) zu prüfen.
Zusätzlich wird durch den Fachbereich 3-1-40 geprüft, ob eine eigene Fachstelle für die jungen Volljährigen eingerichtet werden soll.
Dort könnten dann niedrigschwellige eigene, also durch interne Mitarbeiter, Beratungsangebote installiert werden um passgenauere Hilfen für die jungen Volljährigen bereitzuhalten.
Nach ersten Überlegungen / Einschätzungen sollten damit, neben den fachlichen Zielen, auch positive fiskalische Ergebnisse erzielt werden.
8. Entwicklungen 1. Quartal 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie, fallen die Voraussagen für das laufende Jahr aktuell sehr schwer beziehungsweise kann eine valide Hochrechnung momentan nur bedingt erfolgen.
Seit Mitte März 2020, gerade im ambulanten Bereich und da besonders bei den Hilfen nach 35a, sind teilweise deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Somit liegt das fiskalische Ergebnis des ersten Quartals aktuell (auch durch den weiterhin starken Rückgang bei den UMA) mehr als 10 Prozent unterhalb des Haushaltsansatzes.

Inwieweit diese Entwicklung möglicherweise ins Gegenteil umgekehrt wird, da Bedarfe ansteigen, lässt sich wie zuvor gesagt (noch) nicht seriös voraussagen.
Die Fachverwaltung geht allerdings davon aus in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung im September, im Rahmen der Quartalsberichterstattung, eine valide Aussage dazu treffen zu können.
9. Fazit und Ausblick 2020
Alle eingesetzten Maßnahmen zur Steuerung der Erzieherischen Hilfen zeitigten auch im Jahre 2019 weitere Erfolge sowohl bei der Konsolidierung des Haushaltes, als auch bei der Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen. Nicht zuletzt durch die konsequent durchgeführte und durch das Controlling gesteuerte „Innenrevision“ konnte das insgesamt positive Jahresergebnis auch im zurückliegenden Jahr wieder erzielt werden. Weiterhin gilt es die begonnenen Maßnahmen fortzuführen und zu entwickeln.
Deshalb wurden resultierend aus der Analyse des Jahresergebnisses 2019 diverse Maßnahmen und Zielplanungen im Fachbereich 3-1-40 für das Jahr 2020 entwickelt und im Rahmen der Bereichsklausur als Jahresziel 2020 benannt: „Kostensenkung und langfristig die Vermeidung von Hilfen zur Erziehung“ durch den Ausbau bereits vorhandener Kooperationen und der erweiterten Nutzung von fachbereichs- bzw. jugendhilfeübergreifenden Angeboten aus anderen Rechtskreisen.
Diese Zielplanungen korrelieren mit den Empfehlungen und Vorgaben aus der GPA-Untersuchung aus dem Jahre 2019 (vgl. hierzu Vorlage M/16/5637-01 vom 29.04.2020 – im Ratsinformationssystem Allris) und wurden bei der Festlegung der Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2020 berücksichtigt.
Als Konsequenz aus der Beobachtung der Fallzahlentwicklung, nicht zuletzt auch im Vergleich zu anderen Kommunen, wurden folgende Schwerpunktthemen herausgearbeitet und bilden die definierten Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte für das Haushaltsjahr 2020. Hier zählen neben dem Fokus auf das Pflegekindersystem, welches in Oberhausen aktuell in Kooperation mit dem Caritasverband bearbeitet wird, vor allem der Blick auf die Arbeit mit jungen Erwachsenen und den dementsprechenden Hilfen gemäß §41 SGB VIII. Hier ist sowohl die Falleingangsphase als auch der Anschluss an Hilfen Dritter (LVR / Eingliederungshilfe / Kommunales Integrationszentrum) im Rahmen eines sogenannten Care-Leaver-Programmes neu zu entwickeln und zu intensivieren.
Parallel wird die Kooperation von Jugendhilfe im Kontext Schule einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden. Hierzu gehört sowohl ein fachbereichs-, als bereichsübergreifendes Konzept. Hier sei exemplarisch der Einsatz von Erzieherischen Hilfen im schulischen Kontext als auch die Konzeptionierung von Modellen zur sogenannten Schulbegleitung im Rahmen eines Patenmodells an allen Oberhausener Grundschulen und/ oder aber einer Pool-Lösung von Integrationshelfern als Arbeitstauftrag formuliert.
Daneben sind ergänzend zur Fortsetzung der Vorjahre unbedingt die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Dienstleistern innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe zu intensivieren. Exemplarisch seien hier die zukünftig immer notwendig werdende Kooperation mit dem Fachbereich 3-2 zum Thema Bundesteilhabegesetz, als auch die Kooperation mit dem Gesundheitsbereich und den Frühen Hilfen genannt. Für beide letztgenannten Bereiche gibt es konkrete Projekte der Kooperation, zum Beispiel das Projekt „MeKids“ mit dem Fokus auf den medizinischen Kinderschutz.
Nach dem es in 2018/2019 gelungen ist ein ausdifferenziertes Stellenprofil für die Teamkoordinator*innen in den Regionalteams zu entwickeln - hier liegt der Schwerpunkt nunmehr eindeutig bei der Verantwortung für das operative Geschäft und die Sicherstellung der fachlichen Arbeit in den Teams – muss es in 2020 gelingen, die Teamleitungen zunehmend bei den strategischen Fragen für den ganzen Fachbereich zu beteiligen. Dies in enger Kooperation mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe, der Fachberatung, der Jugendhilfeplanung und dem Controlling. Nur im Zusammenspiel dieser verschiedenen Akteure und Professionen wird es gelingen, weitere und nachhaltige Steuerungserfolge auch für die Folgejahre zu erzielen und zu etablieren.
Auch der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird in den kommenden Jahren 2020/21 besondere Aufmerksamkeit zukommen (müssen). Für die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist geplant, diese einer organisatorischen Überprüfung mit dem Ziel der Prozessoptimierung bzgl. des Personaleinsatzes, aber auch der Arbeitsstruktur zu unterziehen. In diese zukünftige Neuorganisation der WJH sollten dann folgerichtig auch qualitative Aspekte Eingang finden (Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII).
Flankiert werden diese Überlegungen im Fachbereich durch den Einsatz von strategischen Überlegungen und Planungen im Rahmen der neu zu schaffenden Stelle für den Abschluss von Leistungs-, Qualität,- und Entgeltvereinbarungen auf der Bereichsebene. Hier ist eine ähnlich gute Schnittstellenbearbeitung, wie bei der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung anzustreben.
Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

