Beschlussvorlage - B/16/5627-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau S. Jacobs am 08.04./09.04.2020 (Drucksache-Nr. B/16/5602) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister D. Schranz und das Ratsmitglied Frau S. Jacobs gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW folgende Entscheidungen:

 

 

1. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100010

KTE Stadtmitte Friedenstraße

785100

Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen

370.000,00

 

2. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung

 

310006010100010

KTE Stadtmitte Friedenstraße

785200

Auszahlungen f. Tiefbau-maßnahmen

25.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Der Mehrbedarf kann über eine aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten als auch durch noch ausstehende Mehreinnahmen unter der Finanzposition 681003 „Investitionszuweisungen vom Bund – KIF“ gedeckt werden. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.

 

 

Oberhausen, 08.04.2020    Oberhausen, 09.04.2020

 

gez. D. Schranz     gez. S. Jacobs

Oberbürgermeister     Ratsmitglied

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

Drucksache Nr. B/16/1783-01  Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

 

Drucksache Nr. B/16/2039-01  Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

    in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)

   hier:   geplante Maßnahmen 2017

 

Drucksache Nr. B/16/5032-01  Neubau städtische Kindertageseinrichtung (KTE) Stadtmitte Friedenstraße; hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) vom 24. Juni 2015 und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) 24.336.492,83 EUR für die Umsetzung. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen im Kapitel 1 rd. 27,040 Mio. EUR zur Verfügung. Entsprechend der vorgenommenen Quotierung sind hiervon 5,0 Mio. EUR für Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen vorgesehen.

 

Der Rat der Stadt hat am 21.11.2016 den Neubau der KTE Stadtmitte an dem Standort der ehemaligen St. Martin-Schule beschlossen (vgl. Drucksache Nr. B/16/2039-01).

 

In der ursprünglichen Kostenschätzung wurden förderfähige Baukosten von 3.770.000,00 EUR zzgl. Honorarkosten ermittelt.

 

Bereits mit der Vorlage (Drucksache Nr. B/16/5032-01: Neubau städtische Kindertageseinrichtung (KTE) Stadtmitte Friedenstraße; hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf) wurde die Verschiebung der Kosten in das Haushaltsjahr 2019 geschildert. Hierauf basierend und aufgrund der zusätzlichen Arbeiten an dem Bestandsgebäude für eine weitere Gruppe wurde die überplanmäßige Mittelbereitstellung für Baukosten in Höhe von 305.000 EUR durch den Rat am 23.09.2019 beschlossen. Nach damaliger Prognose der OGM GmbH wurde von einer Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme noch in 2019 ausgegangen. Im Haushaltsplan 2020 wurden folglich keine weiteren Mittel eingestellt.

 

Entgegen der Prognose der OGM GmbH konnte - u. a. aufgrund im Vorfeld nicht erkennbarer weiterer Brandschutzauflagen – die Baumaßnahme erst Ende Februar 2020 beendet werden. Die Bauabnahme hat stattgefunden und im Gebäude wurde der Betrieb (vor der Schließung der KTE aufgrund der Coronakrise) aufgenommen. Durch die Verzögerung jedoch haben alle aktiven Gewerke die Schlussrechnungen nicht mehr in 2019 stellen können. Erst jetzt gehen die ausstehenden Rechnungen dieser neun Gewerke ein.

 

Derzeit wird die Außenanlage nach aktueller Sachlage termingerecht hergerichtet. Die endgültige Fertigstellung ist für Mai 2020 vorgesehen.

 

Bei der Aufbereitung des Bodens wurden zusätzliche Arbeiten notwendig, so dass aufgrund eines Nachtrags Mehrkosten in Höhe von 25.000,00 EUR durch die OGM GmbH angemeldet wurden.

Damit kurzfristig die Zahlungen an die Firmen erfolgen können, die in der heutigen Situation teilweise Einnahmeeinbußen haben, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Finanzmittel benötigt. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist zwingend notwendig, da die nächste Sitzung des Rates erst am 11.05.2020 stattfindet.

 

Die OGM GmbH hat die Firmen hinsichtlich der ausstehenden Schlussrechnungen befragt und konnte erst in der 13. KW eine Zusammenstellung der zu erwartenden Kosten für 2020 der Verwaltung mitteilen.

 

Zusammengefasst bedeuten die Mehrkosten in 2020 nur eine geringfügige Erhöhung der ursprünglich angesetzten Gesamtkosten in Höhe von 3.770.000,00 EUR. Unter Beachtung der gesamten bereits geleisteten förderfähigen Hoch- und Tiefbaukosten und der in dieser Vorlage beantragten Mittel ergeben sich folgende Gesamtbaukosten in EUR:

 

 

Bisherige Zahlungen

Überplanmäßger Bedarf

Baukosten Neubau

3.062.598,65 EUR

370.000,00 EUR

Außenanlage (Auftragshöhe)

   457.612,83 EUR

   25.000,00 EUR

 

 

 

Gesamtkosten

3.915.211,48 EUR

 

Die Mehrkosten in Höhe von 145.211,48 EUR entsprechen einer rund 3,85%igen Steigerung im Vergleich zur Kostenschätzung aus 2016.

 

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