Beschlussvorlage - B/16/5580-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII sowie die Gründung der Facharbeitsgruppe „Beratung“ gem. § 78 SGB VIII.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]  - siehe Begründung -

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Oberhausen vom 27.01.1993 sind die anerkannten Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, sowie die Träger geförderter Maßnahmen der Jugendhilfe in Oberhausen in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zusammengeschlossen, um gemeinsam die Grundlagen der Jugendhilfeplanung zu erarbeiten. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sollen den Planungsprozess der Kinder- und Jugendhilfe und den Informationsfluss zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe im Sinne einer guten Zusammenarbeit in Oberhausen unterstützen. Sie sollen darauf hinwirken, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

Zur Optimierung der Prozesse im Sinne eines kooperativen und konstruktiven Zusammenwirkens der freien und des öffentlichen Trägers, wurde auf Ebene der Bereichsleitung 3-1 der Auftrag erteilt, eine modifizierte Geschäftsordnung zu verfassen, um den Anforderungen einer strategisch und integrierenden Jugendhilfeplanung Genüge zu tun. Die zuletzt angewandte Geschäftsordnung hatte einen Entwurfsstatus vom 22.06.2009 und wurde bislang nicht vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet. Mit Beteiligung der einzelnen Arbeitsgruppen gemäß § 78 SGB VIII wurde die nunmehr aktualisierte Geschäftsordnung final im Gesamtplenum der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII am 27.02.2020 verabschiedet und eine Empfehlung zur Verabschiedung durch den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Die wesentlichen Änderungen sind wie folgt zusammenzufassen:

 

 

Facharbeitsgruppen und Facharbeitskreise:

 

Die Geschäftsordnung nimmt eine Differenzierung der Arbeitsgruppen und Arbeitskreise unterhalb des Gesamtplenums der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII vor. Diese werden in der Neufassung als Facharbeitsgruppen und Facharbeitskreise bezeichnet. Die Arbeitsweise der Facharbeitsgruppen wird in der Geschäftsordnung als Rahmenvorgabe beschrieben. Die aktuellen Facharbeitskreise werden in dem anliegenden Organigramm benannt. Die Konstituierung der Facharbeitskreise soll sich der jeweiligen aktuellen Situation anpassen und auch unvorhergesehene Bedarfe berücksichtigen (hierzu auch § 80 SGB VIII; Jugendhilfeplanung)  Die Zugangskriterien für die Facharbeitsgruppen sind so gefasst, dass auch privat-gewerbliche Träger an den Facharbeitsgruppen teilnehmen können.  

 

 

Querschnittsthemen:

 

Mit der vorliegenden Änderung der Geschäftsordnung werden die Themen Integration, Inklusion, soziale Teilhabe, Frühe Hilfen, Kinderschutz und Chancengleichheit als jeweils relevante Querschnittsthemen für die Arbeit in den Facharbeitsgruppen und Facharbeitskreisen berücksichtigt.

 

 

Abstimmung geplanter Maßnahmen:

 

Zu der in § 78 SGB VIII benannten Abstimmung geplanter Maßnahmen der freien Träger und

des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sieht die Geschäftsordnung eine Optimierung von

Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Ziel einer qualifizierten Vernetzung

und Kooperation vor. Dies gilt insbesondere für geförderte Maßnahmen unterschiedlicher

Kostenträger wie z.B. Landes-, Bundes- oder ESF-Mittel.

 

Das Gesamtplenum der Arbeitsgemeinschaft hat die vorliegende Änderung der Geschäftsordnung in ihrer Sitzung vom 27.02.2020 nach vorheriger Beratung in den einzelnen Arbeitsgruppen zur Kenntnis genommen und empfiehlt die Verabschiedung durch den Jugendhilfeausschuss.

 

 

Einrichtung neuer Facharbeitsgruppen:

Die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII empfiehlt die Einrichtung einer Facharbeitsgruppe „Beratung“. Begründung: Für eine optimale Bündelung der Themen, die insbesondere den Beratungsdiensten mit Jugendhilferelevanz, wie z.B. den  Erziehungsberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen, Jugendberufshilfe und Familienbildungsstätten zuzuordnen sind, ist die Einrichtung einer Facharbeitsgruppe erforderlich, um die strategische Ausrichtung der Beratungsdienste im Kontext einer integrierten Jugendhilfeplanung zielgerichtet zu berücksichtigen.

Derzeit prüft die Verwaltung die Einrichtung einer Facharbeitsgruppe „Gender“. Zukünftig sollen die unterschiedlichen Gremien im Sinne einer stärkeren Verzahnung der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit miteinander verbunden werden. Dies soll dann durch die Einrichtung der Facharbeitskreise „Mädchen“, „Jungen“ und „Queer“ ermöglicht werden.

 

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Anlagen

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