Beschlussvorlage - B/16/5487-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.500.000,00 EUR im Finanzplan 2020 bei dem Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zu.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2020 ergeben sich nicht.

 

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

7230.00

Erstattungen an Gemeinden

1.500.000 EUR

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushaltsjahr 2019 wurde aus dem Budget 2019 des Deckungsrings Hilfen zur Erziehung eine Rückstellung von 1.500.000 EUR für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden gebildet. Andere Gemeinden gehen z.B. in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen eine Sonderzuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und eine Kostenerstattungspflicht nach §89.a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach 2 Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2020 Rechnungen für das Jahr 2019 begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellung gebildet wurde.

 

Im Jahr 2020 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2020 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.

 

Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2020 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 1.500.000 EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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