Beschlussvorlage - B/16/5685-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Priorisierung der geplanten Straßenbaumaßnahmen des Straßenbauprogramms 2020 bzw. die Ergänzung der Planung, Um- und Rückbau der nicht mehr benutzungspflichtigen Hochbordradwege der Kirchhellener Straße und des Postweges sowie die Verbesserung des radgerechten Ausbaus der Richard-Wagner-Allee.

 

Entsprechendes Auszahlungsbudget steht bei dem Budget des Straßenbauprogramms 2020 (Finanzstelle 560012010101000 Straßenbau Ingenieurleistungen, Finanzposition 785240, Finanzstelle 560012010190000 Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzstelle 560112010190000 – Straßenbauprogramm Kreisstraßen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen sowie bei den Aufträgen 560012010190, 560112010104, 560212010106, Kostenart 521144 – Aufw. für Straßenbauprogramm und Kostenart 521145 – Ingenieurl. Straßenbauprogramm) zur Verfügung.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

B/16/4950-01

A/16/5236-02

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund des Änderungsantrages der Fraktion Die Grünen zum Haushalt 2020 – Umweltfreundlichen Verkehrsverbund stärken - (A/16/5236-02) vom 18.11.2019 wurde beschlossen, dass das Straßenbauprogramm 2020 mit folgenden Maßnahmen zu ergänzen ist:

 

 

a)   Hochbordradwege

 

Für die nicht mehr benutzungspflichtigen Hochbordradwege sind zunächst in den nächsten fünf Jahren für Planung, Um- bzw. Rückbau finanzielle Mittel einzuplanen. Die Fortführung des Programms über 2020 hinaus ist in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Das Straßenbauprogramm muss in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses angepasst werden. Um die Radverkehrsführung zu verdeutlichen und die Situation in den Bushaltestellenbereichen zu verbessern, ist ein Rückbau der alten Hochbordradwege auf dem Postweg und der Kirchhellener Straße notwendig. Der Radverkehr wird auf dem Postweg und der Kirchhellener Straße auf der Fahrbahn auf einem Schutzstreifen geführt. In weiten Teilen ist zudem noch ein nicht mehr benutzungspflichtiger Hochbordradweg baulich vorhanden. Auf dem alten Hochbordradweg wurde in den meisten Abschnitten bereits Hochbordparken angeordnet und der Hochbordradweg somit in Parkplätze umgewandelt. In einzelnen Abschnitten (z. B. im Bereich der Bushaltestellen) ist der Hochbordradweg aber noch baulich vorhanden und kann den Radfahrer dazu verleiten, auf dem Hochbordradweg zu fahren. Es wird daher empfohlen, die im Änderungsantrag zum Haushalt 2020 der Fraktion DIE GRÜNEN (A/16/5236-02) beschlossenen 100.000,00 EUR für den Rückbau von Hochbordradwegen für die nachfolgend aufgeführten Abschnitte zu verwenden:

 

Postweg

Nr.

Abschnitt

Hinweis

1

Markusstraße bis Oskarstraße (beidseitig)

Vorhandene Querungshilfe ggf. barrierefrei ausbauen

2

Hausnummer 80 bis 88 (Ostseite)

 

3

Hausnummer 75 (Westseite)

 

4

Brücke A 516 (beidseitig)

 

5

Dragonerstraße bis Hausnummer 146 (beidseitig)

 

6

Knotenpunktbereich Erzbergerstraße

Die ersten ca. 10 m der vorhandenen Hochbordradwege zurückbauen

 

Kirchhellener Straße

Nr.

Abschnitt

Hinweis

7

Hausnummer 7 bis 13 (Westseite)

 

8

Hausnummer 14 bis 20 (Ostseite)

 

9

Hausnummer 92 bis Knoten Beethovenstraße (beidseitig)

 

10

Knotenpunkt Beethovenstraße in Richtung Norden (beidseitig)

Das letzte Stück des verbleibenden Hochbordradwegs (ca. 20 m) zurückbauen.

11

Hausnummer 116 bis Brücke A 2

Grundsätzlich muss der Hochbordradweg hier auch komplett zurückgebaut werden. Aus Kostengründen wäre auch nur der Haltestellenbereich möglich.

 

b)   Radgerechter Ausbau der Richard-Wagner Allee

 

Um die Richard-Wagner-Allee als Radwegeverbindung attraktiver und sicher zu machen, werden mit Hilfe der aus dem Antrag A/16/5236-02 bereitgestellten Mittel in Höhe von 200.000,00 EUR im Verlauf der Richard-Wagner-Allee vorhandene Schäden ausgebessert und die bereits vorhandene Beleuchtung überprüft und ggf. optimiert.

 

Es wurde zudem eine Förderskizze beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gestellt, um die Querungsstellen der Radwegetrassen HOAG-Trasse, Grüner Pfad, Richard-Wagner-Allee / Jacobi-Trasse und Styrumer Allee mit den Stadtstraßen aufzuwerten. Es sollen insgesamt 14 Querungsstellen nach den in Abbildung 1 und 2 dargestellten Empfehlungen bzw. Planungshilfen der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS) ausgebaut werden. Auf der Richard-Wagner-Allee werden insgesamt sieben Querungsstellen mit geschätzten Baukosten in Höhe von 240.000,00 EUR umgebaut. Die endgültige Gestaltung der Querungsstellen wird in enger Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren wie dem ADFC, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Regionalverband Ruhr (RVR) erfolgen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat der Stadt Oberhausen am 19.03.2020 mitgeteilt, dass die Förderskizze angenommen wurde und beabsichtigt wird, die Maßnahme in Oberhausen zu fördern. Das BMVI fördert im Rahmen des Förderaufrufs „Förderung innovativer Modellvorhaben“ Vorhaben mit 90% der Gesamtausgaben. Hierzu erarbeitet die Fachverwaltung derzeit den formalen Förderantrag, welcher bis zum 08.05.2020 eingereicht werden musste. Für das gesamte Projekt wurden im Rahmen der Förderskizze Kosten in Höhe von 506.000,23 EUR kalkuliert, welche mit 455.400,20 EUR durch das BMVI gefördert werden.

 

Abbildung 1: Exemplarische Fotomontage der Querungsstelle Styrumer Allee mit der Grevenstraße

 

Abbildung 2: Querungsstellen für den Radverkehr (Quelle: Planungshilfen der AGFS)

 

Der Rat der Stadt beschloss am 18.11.2019 das investive und konsumtive Straßenbauprogramm 2020 – 2022 ff (Drucksachen-Nr. B/16/4950) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.000.000,00 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.000.000,00 EUR.

 

Für die durch den o. g. Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen zum Haushalt 2020 – Umweltfreundlichen Verkehrsverbund stärken - geforderten Ergänzungen zum Straßenbauprogramm 2020 wird eine Änderung der für 2020 geplanten investiven und konsumtiven Baumaßnahmen erforderlich (s. Anlage 1 und 2).

 

Die aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbaumaßnahmen der WBO GmbH abgestimmt.

 

Vor Ausführung der Maßnahmen erfolgt eine Bürgerbeteiligung entsprechend den Leitlinien und eine Information der AnliegerInnen über die beauftragten Arbeiten, das ausführende Unternehmen und die Beitragsfähigkeit sowie die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.

 

Die für die Durchführung der o. g. Maßnahmen benötigten Auszahlungen werden über das beschlossene Budget des Straßenbauprogramms 2020 finanziert. Dadurch ist im Jahre 2020 eine kostenneutrale Darstellung ohne weitere Inanspruchnahme des vorgegebenen Investitionsbudgets gewährleistet.

 

Durch die geforderten Ergänzungen im Straßenbauprogramm 2020 sind Änderungen der Baumaßnahmen erforderlich. Somit wurde die geplante Baumaßnahme „Ostmarkstraße“ ins Jahr 2021 geschoben. Die Durchführung der Maßnahme „Knotenpunkt Bebelstraße / Behrensstraße“ wird auf unbestimmte Zeit verschoben, da die erforderliche Baumfällung nicht möglich ist.

Reduzieren

Anlagen

Loading...