Beschlussvorlage - B/16/5695-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der Glasfaseranbindung der Oberhausener Schulen die investive außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 4.132.420 Euro.

 

Investitionsnummer Bezeichnung            Finanzposition    Bezeichnung            Betrag/EUR

 

330003010000002  Glasfaseranbindung 785200  AiB Tiefbaumaßnahmen 4.132.420 brutto

   Schulen  

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Einzahlung in Höhe von 4.132.420 Euro bei oben aufgeführter Finanzstelle sowie Finanzposition 681100 (Zuweisung vom Land).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/4503-01

B/16/5647-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

   -

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die OGM GmbH hat gemäß Vertrag zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH den Auftrag erhalten, zu den Oberhausener Schulen sowie städtischen Dienstgebäuden ein  Glasfasernetz unter Nutzung der vorhandenen Leerrohre aufzubauen. Nach Durchführung einer  öffentlichen Ausschreibung für diese Baumaßnahme wurde seitens der Stadt Oberhausen ein Förderantrag beim Land NRW gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen eingereicht. Der Förderantrag wurde vom Land bewilligt und der Stadt Oberhausen wurde mit Datum 26.03.2020 ein entsprechender Zuwendungsbescheid für den Aufbau eines Glasfasernetzes zu den Oberhausener Schulen zugestellt.

 

Der Finanz- und Personalausschuss hat der Auftragsvergabe in seiner Sitzung am 30.04.2020 zugestimmt und der Zuschlag ist der betreffenden Firma seitens der OGM GmbH entsprechend erteilt worden.

 

Nunmehr ist ein Finanzierungsbeschluss für die Bereitstellung der investiven Mittel herbeizuführen.

 

Der Finanzierungsbeschluss erfolgt über die Gesamtsumme im Jahr 2020, weil Auszahlungsbeträge in 2020 definitiv anfallen werden, deren Gesamthöhe zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht feststeht.

 

Der Förderbetrag ist variabel abrufbar und wird dem effektiven Auszahlungsvolumen des jeweiligen Haushaltsjahres entsprechend angepasst. Diesbezügliche Überhangbeträge werden für die Investitionshaushalte 2021 ff. ermittelt und im Rahmen der Haushaltsanmeldungen unter Berücksichtigung der bewilligten Fördermittel ebenfalls kostenneutral dargestellt.

 

Durch diese Verfahrensweise ist sowohl ein zeitiger Beginn im laufenden Haushaltsjahr, als auch eine entsprechende Abwicklung in den Folgejahren gewährleistet.

 

 

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