Beschlussvorlage - B/16/5671-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung den aus

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagennachweis

und Anhang

 

bestehenden Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht 2019 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen, wie aus dem Auszug aus dem Prüfungsbericht ersichtlich, fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 83.978,63 Euro auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Maßnahme 134 des Haushaltssanierungsplanes zur Verfügung zu stellen.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt, dem Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

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Konsequenzen

Bezug

Drucksache B/16/5253-01 vom 03.12.2019

ASO-Jahresabschluss 2019 / Vorschlag zur Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NW in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

 

Nach § 106 GO NW ist auch der Jahresabschluss einer Einrichtung nach § 107 Abs. 2 GO NW unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts vom Gemeindeprüfungsamt zu prüfen.

 

Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses – Sitzung am 03.12.2019, Drucksache-Nr. B/16/5253-01 – wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses die Solidaris Revisions-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, vom Gemeindeprüfungsamt beauftragt.

 

Der Jahresabschluss ist durch die Solidaris Revisions-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Rahmen der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1991 (SGV NW 611) in der Zeit ab dem 01. April 2020 geprüft worden.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 14. April 2020 erteilt.

 

Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht 2019 gemäß § 26 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen. Da das Wirtschaftsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 83.978,63 Euro abgeschlossen wurde, regt die Betriebsleitung an, den Jahresüberschuss 2019 auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Maßnahme 134 des Haushaltssanierungsplanes zur Verfügung zu stellen.

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Anlagen

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