Beschlussvorlage - B/16/5613-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 07 'Gesundheitsdienste'.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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09.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) werden die Gemeinden an den im Teilhaushaltsplan des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagten Haushaltsansätzen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40 v. H. beteiligt. Für die Heranziehung und zur Ermittlung einer kommunalscharfen Berechnungsgrundlage sind § 17 KHGG NRW zufolge die Einwohnerzahlen der Gemeinden maßgebend.
Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil in Höhe von 40 v. H. für das Haushaltsjahr 2020 wurde seitens der Landesregierung mit Beschluss über das Haushaltsgesetz 2020 am 18.12.2019 auf insgesamt 266.000.000 EUR festgesetzt.
Der gemäß Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf für die Stadt Oberhausen festgesetzte Finanzierungsbeitrag für das Jahr 2020 beträgt insgesamt 3.127.285 EUR. Zu diesem Zeitpunkt war der Haushaltsplan 2020 der Stadt Oberhausen bereits verabschiedet. Gegenüber der Planung ergibt sich ein unabweisbarer Mehrbedarf in Höhe von 577.290 EUR, der überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
