Beschlussvorlage - B/16/5710-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 2 S.1 GO NRW: Buchgestöber 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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03.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW vom 31.03.2020.
Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Manfred Flore gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW folgende Entscheidung
Die Geschichtswerkstatt Oberhausen e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.250,--EUR für die Durchführung der Veranstaltung BUCHGESTÖBER 2020.
Finanzmittel stehen in entsprechender Höhe bei Produkt 040703 – musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 – Kulturbüro- Sachkonto 531823 –Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche- zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Die Geschichtswerkstatt Oberhausen e.V. hat gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern das BUCHGESTÖBER 2020 geplant und einen Antrag auf Förderung des Kulturprogramms über 1.250,-- EUR gestellt.
Dieser Antrag sollte in der Sitzung des Kulturausschusses am 31.03.2020 entschieden werden.
Da diese Sitzung wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde und zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, wie lange die Situation anhält, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung herbei geführt und so die nötige Planungssicherheit geschaffen.
Zwischenzeitlich wurde der Termin der Veranstaltung auf den 03. Oktober 2020 verlegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,9 kB
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