Antragsvorlage - A/16/5734-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung schulische Begleitung durch Integrationshelferinnen und -helfer auch im Rahmen des Homeschoolings für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf in Oberhausen zu ermöglichen, bis die Beschulung im üblichen Rahmen wieder stattfinden kann.

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Sachverhalt

Begründung

 

Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bei Bedarf ein Recht auf Schulbegleitung (§54, Absatz 1, Satz 1 SGB12 in Verbindung mit §12, Nummer 1 der Eingliederungshilfeverordnung „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“).

 

Durch die Corona-Pandemie ist das Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen für alle Beteiligten mit großen Herausforderungen verbunden. Im besonderen Maße sind hiervon Kinder und Jugendliche betroffen, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben. Beim Lernen in häuslicher Umgebung, ohne feste zeitliche Strukturen, ohne die Situation im Klassenverband, ohne Lehrkräfte und ohne die ihnen üblicherweise zur Verfügung stehende Hilfe einer Schulbegleitung ist es gerade für diesen Personenkreis ausgesprochen schwierig, Lernerfolge zu erzielen. Solche Erfolge und Strukturen stärken aber gerade diese Kinder und Jugendlichen maßgeblich.

Die Unterstützung würde überdies einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung leisten und sowohl die Kinder / Jugendlichen als auch ihr Umfeld entlasten.

 

Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, die den Kindern und Jugendlichen im regulären Schulalltag häufig zur Seite stehen, könnten – unter Berücksichtigung aller Vorgaben zum Infektionsschutz - im Rahmen des sogenannten Homeschoolings auch im privaten Umfeld ihre Arbeit leisten. Der Einsatz würde nach den regulären Maßgaben bezahlt und finanziert.

 

Da aktuell davon auszugehen ist, dass eine Regelbeschulung zunächst nicht im üblichen Umfang und Rahmen stattfinden wird, sollte der Einsatz der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter zu Hause auch während der Ferien als Ersatz für die ausgefallene Ferienbetreuung der OGS stattfinden können. Dieses Angebot wäre auf jene Zeiträume zu konzentrieren, in denen die Eltern nachweislich beruflichen Verpflichtungen nachgehen.

 

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

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