Beschlussvorlage - B/16/5728-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Mittelstreifen der Bismarckstraße von Mülheimer Straße bis Lipperheidstraße wird nach dem Vorschlag der Verwaltung umgebaut. Die Maßnahme wird in das Straßenbauprogramm 2021 aufgenommen und dafür notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
  2. In der Lipperheidstraße wird die Parkanordnung vorerst für 6 Monate geändert. Nach der Testphase wird den Gremien berichtet, ob einen endgültige Änderung der Parkanordnung an dieser Stelle sinnvoll ist.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Antrag A/16/4857-01 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 26.06.2019: Aufwertung der Mittelstreifenflächen an der Lipperheid- und Bismarckstraße

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

Auf der Grundlage der Entwürfe vom Landschaftsplanungsbüro „plan b alternativen“ aus Duisburg wurden die Flächen vor dem Bertha-von-Suttner-Gymnasium und der Lutherkirche umgestaltet. Die Verwaltung wurde anschließend beauftragt, die Umgestaltung für die anderen Mittelstreifenflächen im Viertel zu prüfen und Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

 

Ein Umbau exakt nach dem Vorbild der Straßenraumgestaltung vor der Luther Kirche und dem Bertha-von-Suttner-Gymnasium ist aufgrund der hohen Parkraumnachfrage und fehlendem Platz nicht möglich.

 

Folgende Vorschläge, die sich an dem bereits umgestalteten Straßenabschnitt orientieren, werden unterbreitet:

 

Bismarckstraße

Die Verwaltung schlägt vor, die Parkanordnung in der Bismarckstraße im Abschnitt von der Mülheimerstraße bis zur Lipperheidstraße dahingehend zu ändern, dass eine Gehwegfläche im Mittelstreifen entsteht (Planung Bismarckstraße). Dafür wird das derzeitige Parken in Schrägaufstellung durch das Parken in Längsaufstellung ersetzt. Abzüglich der seitlich parkenden Autos würde dann eine Restfläche von ca. 3,00 m bis 3,50 m verbleiben, wovon mindestens 1,50 m als Gehweg befestigt werden kann (Abb. 1). Für die Querungsmöglichkeiten gemäß  Planung würden 2 Stellplätze entfallen und die Bereiche durch je zwei Sperrpfosten freigehalten werden. Die Wegeverbindung im Mittelstreifen auf der Bismarckstraße wird dadurch vervollständigt, ein Wechseln der Straße ist im Bereich des Bunkers dennoch nötig. Kleinere Einbauten, die die Wegeverbindung unterbrechen, wie Hinweistafeln,  Parkautomaten und Verkehrsschilder können im Zuge des Umbaus problemlos versetzt werden (Abb. 2).

   

Abb. 1: Querschnitt Bismarckstraße  Abb. 2: Hinweis- und Verkehrsschild   

                                                   im Mittelstreifen

 

Eine bauliche Herstellung der Gehwegfläche, die in den Untergrund eingreift, ist  aufgrund des Baumschutzes aus fachlicher Sicht nicht tragbar. Um nicht in das Wurzelwerk einzugreifen, muss der Gehweg höher angelegt werden als die derzeitige Mittelstreifenfläche. Dies führt zu einer Aufkantung von mindestens 20 cm bis 30 cm. Die Querungen müssen ebenfalls in Pflasterbauweise hergestellt, in der Neigung zur erhöhten Gehwegfläche angepasst und mit Sperrpfosten freigehalten werden.

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung sind für die Gehwegherstellung ca. 80.000 € erforderlich. 

 

Lipperheidstraße

Die Situation und der Straßenquerschnitt in der Lipperheidstraße stellt sich anders dar (Abb. 3). Der 2,00 m schmalere Mittelstreifen lässt bei einer Änderung der Parkanordnung lediglich eine Freifläche von nur ca. 1,50 m zwischen den Längsparkständen entstehen. Durch die Vielzahl an Wurzelaufwürfen (Abb. 4) würde die praktische Nutzung für einen Gehweg auf ein Maß von höchstens 1,00 m eingeschränkt werden und damit unterhalb der Mindestmaße liegen. Auch die Distanz zwischen den Baumstandorten ist geringer. Nicht nur die faktische Länge der Längsparkplätze ist aufgrund von Wurzelaufwürfen sehr gering, auch die Gefahr von Anfahrschäden an den Bäumen erhöht sich deutlich (Abb. 5). Auf dem gesamten Straßenabschnitt gibt es eine Vielzahl an Einbauten, wie Altglas- und Altkleidercontainer, Litfaßsäulen und Stromkästen. Für die Lipperheidstraße schlägt die Verwaltung vor, für einen Zeitraum von 6 Monaten das Längsparken anzuordnen, um danach zu prüfen und den Gremien zu berichten, ob eine endgültige Änderung der Parkanordnung zu Gunsten einer weiteren Gehwegfläche an dieser Stelle sinnvoll ist.

 

Abb. 3: Querschnitt Lipperheidstraße  

 

   20200508_101814

Abb. 4: Wurzelaufwürfe quer              Abb. 5: Wurzelaufwürfe längst

 

 

 

 

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Anlagen

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