Berichtsvorlage - M/16/5718-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht "Umgang mit Covid-19 an Oberhausener Schulen"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Melanie Knut-Sikora
- Verantwortung:
- Dr. Jordan-Ecker , Dr. Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.05.2020
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Am 27.02.2020 veröffentlichte das Ministerium für Schule und Bildung die erste Schulmail zum Thema „Corona“. In dieser Mail gab es für die Schulen und den Schulträger Stadt Oberhausen erste Hinweise, wie das Ministerium für Schule und Bildung mit dem Corona-Virus im Schulbereich umgehen möchte.
Bis zum 07.05.2020 wurden durch das Ministerium insgesamt 21 Schulmails, mit immer detaillierteren Handlungsanweisungen für die Schulen und den Schulträger, veröffentlicht.
https://www.schulministerium.nrw.de/
Neben den Schulmails hat das Ministerium für Schule und Bildung eine Vielzahl von Erlassen verabschiedet, um viele Fragen rund um das Thema Schule zu regeln. Diese Erlasse werden aber nur den Schulen zur Verfügung gestellt, dies verzögert an der einen oder anderen Stelle die Kommunikation zwischen den Schulen und dem Schulträger.
Für den Bereich 3-3 / Schule lag der Focus in der Umsetzung der Hygienevorschriften in den Schulen, wobei es erst im Laufe der Zeit zu klaren Aussagen des Ministeriums zu den Hygieneerfordernissen an Schulen gekommen ist.
1. Umsetzung der Hygienevorschriften
Mit Aufkommen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Hygienevorgaben wurden durch den Bereich 3-3/Schule in enger Kooperation mit den Schulen, dem Bereich Gesundheit und der OGM GmbH bereits ab Anfang März sämtliche Waschbecken in den Klassenzimmern an Oberhausener Schulen mit Seifenspendern sowie Papierhandtüchern sukzessive ausgestattet. Zuvor waren die Becken in den Klassenräumen nicht als Handwaschbecken klassifiziert, sondern vielmehr als Tafelschwammbecken etc. ausgewiesen und dem Grunde nach nicht zum Händewaschen ausgelegt.
Mit Schließung der Schulen zum 16.03.2020 wurde für die Notbetreuung eine - über den bisherigen Leistungsstandard hinausgehende - arbeitstägliche Reinigung der Kontaktoberflächen jeweils bei Bedarf gegenüber der OGM GmbH beauftragt.
Zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs wurde allen Schulen der Umgang mit Hygienevorgaben in Form einer FAQ – Liste bereitgestellt (s. Anlage). Wie vorab dargestellt, wird auch im Rahmen der Wiederaufnahme eine arbeitstägliche Reinigung der Kontaktflächen sichergestellt.
Aufgrund der Unsicherheiten im Umgang mit COVID-19 wurden folgende kurzfristige Maßnahmen über den Standard hinaus vom Schulträger veranlasst:
- Desinfektionsmittelsäulen in den Eingangsbereichen der weiterführenden Schulen
- Desinfektionsmittel für den Notfall in Form von Einmalflaschen, kurzfristiger Bedarf kann über die Feuerwehr Oberhausen sichergestellt werden
- Bereitstellung von Desinfektionstüchern, auch hier kann kurzfristiger Bedarf über die Feuerwehr Oberhausen sichergestellt werden
- Spuckschutz/Plexiglasscheiben für die Mitarbeiter*innen in den Sekretariaten. Die Auslieferung erfolgt stadtteilbezogen beginnend in Sterkrade mit dem Datum vom 20.05.2020 und wird bis Ende Mai sukzessive in allen Stadtteilen erfolgen.
- pro Schulstandort wurden durch den Schulträger 50 Notfallmasken zur Verfügung gestellt
Mit Rückkehr weiterer Jahrgänge an die Schulen sind etwaige Zwischenreinigungen erforderlich. Diese werden in Abstimmung mit der OGM GmbH sichergestellt.
Neben dem Austausch per Mail und per Telefon fand am 21.04.2020 eine gemeinsame Besprechung der Schulformsprecher aller Oberhausener Schulen, Frau Büschenfeld (Bezirksregierung Düsseldorf), Herrn Schmidt, Dezernat 3, und dem Bereich Schule statt. Hier wurde das Thema Corona umfänglich mit allen Beteiligten besprochen.
Mit Schreiben vom 12. Mai hat die Bezirksregierung Düsseldorf Folgendes mitgeteilt:
„Für die Bereitstellung von Alltagsschutzmasken für Lehrkräfte und sonstiges Landespersonal an öffentlichen Schulen durch die kommunalen Schulträger werden von den Bezirksregierungen zusätzliche Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Die beschafften Masken sollen als sog. Alltagsschutzmasken wiederverwendbar sein. Eine Beschaffung von Masken zur Nutzung durch Schülerinnen und Schüler ist ausdrücklich nicht vorgesehen“.
Die Bezirksregierung stellt der Stadt Oberhausen hierfür Mittel in Höhe von 23.177 Euro zur Verfügung.
Zurzeit fehlen hierzu noch klare Rahmenbedingungen, nach welchen Kriterien die Masken verteilt werden sollen. Der Schulträger Stadt Oberhausen sieht den Dienstherrn der Lehrerinnen und Lehrer für den Arbeitsschutz zuständig. Der Städtetag will sich mit dem Ministerium für Schule und Bildung auseinandersetzen. Der Schulträger wartet das Ergebnis der Gespräche ab.
2. Notbetreuung an Oberhausener Schulen
Im Rahmen der Schulschließungen wurde durch das Ministerium für Schule und Bildung angeordnet, dass an Grundschulen und weiterführenden Schulen eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen eins bis sechs angeboten wird, um Personen aus kritischen Infrastrukturen die Möglichkeit einer Kinderbetreuung zu bieten. Von Seiten des Ministeriums wurden hierzu Antragsformulare für die Notbetreuung zur Verfügung gestellt.
Bis zur 17. Kalenderwoche fand die Notbetreuung auch in den Osterferien und an den Wochenenden statt.
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich ab dem 23. März 2020 an allen Wochentagen auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würde. Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung als auch Angebote des Offenen und Gebundenen Ganztages ein. Die Betreuungszeiten in Oberhausen haben sich an den Öffnungszeiten des Offenen Ganztages an den einzelnen Grundschulen orientiert.
Daneben gab es in Oberhausen die Möglichkeit, dass Kinder aus häuslichen Krisensituationen (Kindeswohlgefährdung) nach Absprache mit der Unteren Schulaufsicht einen Platz in der Notbetreuung bekommen haben. Bis zum 18.05.2020 wurden 36 Kinder durch das Jugendamt an die einzelnen Schulen vermittelt.
Von Beginn stand der Bereich 3-3 Schule in enger Kommunikation mit den Trägern des Offenen Ganztages. Der Austausch mit dem Qualitätszirkel Offener Ganztag fand durch E-Mail-Kontakte und drei Arbeitsgruppentreffen unter besonderen Hygieneauflagen statt.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden gemeinsam mit der Schulaufsicht Verabredungen getroffen, wie die Notbetreuung an den Schulen organisiert werden kann. Da die Lehrerinnen und Lehrer auch mit in der Notbetreuung eingesetzt werden sollen, hat man sich in Oberhausen verabredet, dass die Lehrkräfte in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr die Kinder betreuen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offenen Ganztages ab 12:00 Uhr bis in den Nachmittagsbereich.
Des Weiteren fand ein reger Austausch zu den Themenfeldern Hygienevorschriften, Hygienepläne an Schulen, Mittagsverpflegung, Finanzierung etc. statt. Aber auch das Thema „Notbetreuung in den Sommerferien“, durch den Wegfall der Ferienspiele, spielt im Qualitätszirkel eine wichtige Rolle. Leider liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen zu dem Thema von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung vor.
Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auslastung der Notbetreuung mit Stand vom 14.05.2020
Stand 14.05.2020 | SuS | In Notfallbetreuung | Anteil |
Grundschule (Jgst. 1-4) | 7.265 | 290 | 4,0 % |
SEK I (Jgst. 5-6)** | 3.250 | 16 | 0,5 % |
Förderschulen(ohne C. Schliengensief) | 494 | 11 | 2,2 % |
**=Real-, Gesamtschulen, Gymnasien |
|
|
|
Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern während der Corona Pandemie
Folgende Personengruppen werden nicht im Präsenzunterricht eingesetzt:
- Lehrerinnen und Lehrer mit Vorerkrankungen
- Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
(können im Präsenzunterricht freiwillig tätig sein).
- Lehrerinnen und Lehrer mit pflegebedürftigen Angehörigen mit Vorerkrankungen
Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben – zulässig.
- Für Schwangere Lehrerinnen ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, welches sich nur auf den Präsenzunterricht bezieht
- Lehrerinnen und Lehrer mit Schwerbehinderungen
Bei einer Schwerbehinderung – ohne Vorerkrankung und vor Vollendung des 60. Lebensjahres – ist ein Einsatz auch im Unterricht grundsätzlich möglich.
Dienstpflichten
Das (teilweise) Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte. Es entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte jedoch nicht von den bestehenden Dienstpflichten.
Die Lehrkräfte erfüllen, soweit sie im Rahmen der Wiederaufnahme des Unterrichtes oder in der Notbetreuung eingesetzt sind, ihre Dienstaufgaben in der Schule. In den übrigen Fällen erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.
Die Lehrerversorgung an den Oberhausener Grundschulen stellt sich unterschiedlich dar.
Der niedrigste prozentuale Anteil an eingesetzten Lehrkräften liegt bei 38%, der höchste bei 94%. Der Durchschnittswert liegt bei 72%.
Bisher konnte der Schulbetrieb ohne Abordnungen oder Versetzungen sichergestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
245,5 kB
|
