Beschlussvorlage - B/16/5680-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss trifft aufgrund einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt folgende Entscheidungen:

 

  • Im Online- Format durchgeführte Sitzungen von Ratsfraktionen und -gruppen lösen einen Anspruch auf Gewährung von Sitzungsgeld aus.

 

  • Vom Vorliegen einer ordentlichen Fraktionssitzung ist dann auszugehen, wenn

 

  • im Vorfeld eingeladen wurde,
  • im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde und
  • die üblichen Personen teilnehmen,
  • deren Anwesenheit vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung zu Beginn der Sitzung durch Aufruf festgestellt und schriftlich festgehalten wurde

 

  • Spontane Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf erfüllen nicht die Kriterien einer ordentlichen Fraktions-/Gruppensitzung und lösen keinen Anspruch auf Gewährung von Sitzungsgeld aus.

 

  • Die Beschlussfassung gilt rückwirkend als Rechtsgrundlage für die ab dem 30.03.2020 gewährten Sitzungsgelder der nach den oben genannten Maßgaben durchgeführten Sitzungen.

 

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Konsequenzen

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Laut Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein Westfalen (MHKBG NRW) vom 24.04.2020

 

„…ist eine vorherige Entscheidung der Vertretung der Kommune erforderlich, bevor Sitzungsgeld für Online-Fraktionssitzungen gewährt werden kann. Es kommt dabei nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus an, sondern es ist maßgeblich, wann eine konkrete Kommune die Entscheidung trifft, Online-Fraktionssitzungen zuzulassen. Erst ab der Entscheidung der Kommune über die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen kann Sitzungsgeld für solche gewährt werden.“

 

Die sich aktuell im Abstimmungsprozess befindliche Überarbeitung der Geschäftsordnung des Rates enthält entsprechende grundsätzliche, von der Corona-Problematik unabhängige, Regelungen zur Durchführung von Fraktions- und Gruppensitzungen in Form von Video- oder Onlinesitzungen. Hierüber und auch über die bisherige Corona- bedingte Durchführung solcher Sitzungen sind sich die Mitglieder des Ältestenrates einig.

 

Mit der vorliegenden Drucksache soll daher auch formal und mit einer als Genehmigung anzusehenden Rückwirkung klargestellt werden, dass die bisher durchgeführten und auch die bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung noch durchzuführenden Fraktions- bzw. Gruppensitzungen im Online- Format unter den im Beschlussvorschlag näher genannten Voraussetzungen als ordentliche Fraktions- bzw. Gruppensitzungen anzusehen sind, die auch entsprechende Ansprüche auf die Gewährung von Sitzungsgeld begründen.

 

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