Antragsvorlage - A/16/5560-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE LINKE.LISTE gem. § 4 der Geschäftsordnung des RatesOrientierung am Klassenfrequenzrichtwert in der Bedarfsermittlung zur Schulentwicklungsplanung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- David Driever
- Beteiligt:
- Stadtkanzlei
- Verantwortung:
- Yusuf Karacelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Schulausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
26.05.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung ab sofort den Klassenfrequenzrichtwert als Grundlage für die Bedarfsermittlung in der Schulentwicklungsplanung zu verwenden. Für Schulen des gemeinsamen Lernens wird entsprechend der Vorgabe des Schulministeriums mit einer Klassengröße von 25 kalkuliert.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Bisher geht die Stadtverwaltung bei Ihrer Bedarfsberechnung in der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung für eine neue weiterführende Schule von 29 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aus.
Dem Schreiben von Herr Hartmann (Abteilungsleiter Schule der Bezirksregierung Düsseldorf) vom 12.12.2019 ist zu entnehmen, dass es aus Sicht der Bezirksregierung bei der Bedarfsermittlung theoretisch möglich sei 29 Schülerinnen und Schüler pro Klasse bei bestehenden Schulen einzuplanen. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass eine Bandbreite gilt.
Kleine Klassen bieten bessere Bedingungen für Schülerinnen und Schüler. Studien zeigen, dass große Klassen Leistungseinbußen bedeuten und dass Lehrerinnen und Lehrer in kleinen Klassen leichter auf individuelle Bedürfnisse eingehen können und generell besser Wissen vermitteln können. Das gilt insbesondere für leistungsheterogene Klassen und erst recht für Schulen des gemeinsamen Lernens. Aus pädagogischer Sicht kann es daher nicht im Sinne guter Bildung sein, weiterhin mit 29 Schülerinnen und Schüler zu rechnen.
Mit dem Schulkonsens 2011 haben sich SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt die Klassengrößen in der Sekundarstufe I auf 26 Schülerinnen und Schüler pro Klasse abzusenken. Auch wenn aus Sicht der LINKEN noch kleinere Klassen wünschenswert wären, sollte sich die Stadt Oberhausen zumindest an den Vorgaben des Schulkonsenses orientieren.
Mit der Einbringung der letzten Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG hat Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) mit Schreiben vom 8. April 2019 zudem für Schulen des gemeinsamen Lernens kleinere Klassen nahegelegt und mit der Verordnung auch die finanziellen Möglichkeiten dafür geschaffen. Zitat: „Weiterführenden Schulen, an denen Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2019/2020 eingerichtet wird, wird ein Stellenbedarf (§ 9) anerkannt, der es diesen Schulen ermöglicht, Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern zu bilden.“
Es ist also weder im Sinne der Zielsetzung des Schulkonsenses, noch der Vorgaben der Landesregierung und schon gar nicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler, dass in Oberhausen mit übergroßen Klassen gerechnet wird. Außerdem führt die Planung mit den maximalen Klassenfrequenzhöchstwerten dazu, dass es keinerlei Puffer mehr gibt, wenn die tatsächlichen Anmeldezahlen die kalkulierten Zahlen übersteigen.
