Beschlussvorlage - B/16/5636-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Zum kommenden Schuljahr 2020/2021 werden aufgrund der großen Nachfrage an der Theodor-Heuss-Realschule und der Friedrich-Ebert-Realschule in der Jgst. 5 jeweils eine Mehrklasse gebildet (dann: Theodor-Heuss-Realschule: 5 Parallelklassen; Friedrich-Ebert-Realschule: 6 Parallelklassen). Alle hierzu erforderlichen Schritte, die Schulträgeraufgaben betreffend, werden von der Schulverwaltung eingeleitet und in Abstimmung mit den zu beteiligenden Verwaltungsbereichen rechtzeitig zur Umsetzung gebracht.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die derzeit im Prozess befindliche Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung ergab eine generelle Notwendigkeit des Aufbaus von Schulplatzkapazitäten im Bereich der Gesamt­ und Realschulen. Hierauf abzielende Maßnahmen sind aus zwei Gründen angezeigt: einerseits werden zukünftig mehr Schülerinnen und Schüler die weiterführenden Schulen in Oberhausen besuchen, andererseits ergeben sich durch Schulformwechsel stets Schulplatzbedarfe in höheren Jahrgängen der Sekundarstufe I an Real- und Gesamtschulen, insbesondere am Übergang von der Jahrgangsstufe 6 zur Jahrgangsstufe 7 (nach Beendigung der Erprobungsstufe).

 

Im Rahmen des Verfahrens der Anmeldung der derzeitigen Viertklässler zur im kommen­ den Schuljahr 2020/2021 dann zu besuchenden weiterführenden Schule der Sekundarstufe I ergab sich ein Anmeldeüberhang an den Schulen der Schulform Realschule von 114 Schülerinnen und Schüler, wohingegen sowohl an den Gesamtschulen und Gymnasien noch in größerem Maße freie Kapazitäten verfügbar sind (siehe Abb. 1).

 

Übersicht zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2020/2021, Sek I

 

Am 1, 2_03_2020 fand in der Bezirksregierung abschließend eine Überprüfung statt, ob Kinder, die ursprünglich den Wunsch hatten, zu einer Gesamtschule zu gehen, aber an Überhang-Gesamtschulen abgelehnt worden sind, doch zur Gesamtschule Osterfeld (freie Kapazitäten) koordiniert werden könnten. Hier waren Frau Borchers, Frau Büschenfeld, Herr Graf (Dez. 48) und Frau Wenzel (Dez. 48) involviert. Die Stadt Oberhausen wurde per Mail informiert, dass dies nicht geht.

 

In einer ersten Koordinierungssitzung/einem Gespräch am 13.03.2020 zwischen dem Schulträger, der Bezirksregierung und den Schulleitungen der Oberhausener Realschulen wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Diskutiert wurden Mehrklassenbildungen an den Realschulen, Koordinierungsmöglichkeiten an den Gymnasien oder auch Ablehnungen aller überzähligen Schülerinnen und Schüler nach Losverfahren, um diesen dann die Möglichkeit zu bieten, sich an der Gesamtschule Osterfeld und an den Gymnasien anzumelden.

Da hier keine abschließenden Lösungen ohne die Hinzuziehung der schulfachlichen Dezernate 43 und 44 erarbeitet werden konnten, wurde ursprünglich ein Termin am 23.03.2020 bei Herrn Schmidt terminiert. Dieser Termin konnte aufgrund der aktuellen Präventionsmaßnahmen nicht stattfinden. Der Schulträger stellte jedoch den Sachstand schriftlich zusammen. Auf dieser Basis fanden in dieser Woche weitere Überlegungen in telefonischen Gesprächen zwischen den zwei zuständigen Dezernentinnen, Frau Borchers und Frau Büschenfeld, und dem zuständigen Dezernenten, Herr Holtschneider, statt und wurden mit dem Schulträger Oberhausen rückgekoppelt. Die nachfolgende „Lösung" wurde zudem auch schulrechtlich bewertet und als geeignet befunden.

 

Den Absprachen mit der Bezirksregierung entsprechend empfahl die Schulverwaltung der Stadt Oberhausen zunächst folgendes Maßnahmenpaket (vom 26.03.2020):

„Die Schulverwaltung empfiehlt die Mehrklassenbildung in der Jgst. 5 aller drei Real­schulen zum kommenden Schuljahr 2020/2021. Alle die hierzu räumlichen und sach­lichen Realisierungsbedingungen betreffenden erforderlichen Schritte werden von der Schulverwaltung eingeleitet. Darüber hinaus empfiehlt die Schulverwaltung, das in diesem Verfahrenszusammenhang benötigte politische Votum im Wege einer Dring­lichkeitsentscheidung herbeizuführen.“

 

Im Nachhinein stellten sich Probleme bzgl. einer Koordinierung von Schülerinnen und Schüler von der Theodor-Heuss-Realschule und der Friedrich-Ebert-Realschule zur Anne-Frank-Realschule heraus. Würden die Theodor-Heuss-Realschule und die Friedrich-Ebert-Realschule zunächst ein Losverfahren durchführen und danach abgelehnten Kindern im Ablehnungsschreiben die Möglichkeit eröffnen, sich an der Anne-Frank-Realschule anzumelden, würde es dort auf die wenigen Plätze sehr wahrscheinlich wieder zu überzähligen Anmeldungen kommen. Dann müssten wieder Kinder abgelehnt werden und sich im Nachgang sich erneut an einer der Schulen mit noch freien Plätzen anmelden. Dies wäre dann ggf. sogar für vereinzelte Familien das vierte Anmeldungsverfahren.

 

Somit wurde seitens der Bezirksregierung am beschlossen (Mitteilung gegenüber dem Schulträger ab 02.04.2020):

 

  • Nur die Theodor-Heuss-Realschule und die Friedrich-Ebert-Realschule bilden jeweils eine Mehrklasse.
  • Dennoch haben dann alle drei Realschulen noch einen Überhäng. Die drei Realschulen führen somit ein Losverfahren durch.
  • Die ca. 60 Schülerinnen und bekommen im Ablehnungsschreiben die Information, dass sie sich an der Gesamtschule Osterfeld, dem Sophie-Scholl-Gymnasium oder dem Elsa-Brandström-Gymnasium anmelden können, da dort noch freie Kapazitäten sind. In dem Ablehnungsschreiben wird gleichzeitig die E-Mail der Schulen veröffentlicht, da die Eltern ihren Aufnahmewunsch zunächst den Schulen per Mail mitteilen können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach den Osterferien bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs dann die Aufnahmegespräche an den jeweiligen Schulen erfolgen werden.
  • Die Gesamtschule Osterfeld, das Sophie-Scholl-Gymnasium und das Elsa-Brandström-Gymnasium bekommen von den Realschulen eine Liste mit den abgelehnten Schülerinnen und Schüler

 

Dieses Maßnahmenpaket soll ob der besonderen Situation, die sich aus dem so nicht vorherzusehenden Schulwahlverhalten ergibt, eine außerordentliche Lösung darstellen. Der Schulträger muss die Genehmigung der Mehrklassen über das Dez. 48 der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen.

 

Es ist allen Beteiligten klar, dass in den nächsten Jahren anders verfahren werden muss und die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung weiter sehr hohe Priorität hat. Nach den Osterferien wird es diesbezüglich zu weiteren zielführenden Beratungen zwischen Bezirksregierung und Schulträger kommen.

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