Beschlussvorlage - B/16/5608-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Bremerhavener Straße von Haus Nr. 25 bis Ende
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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30.04.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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11.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat verzichtet gemäß § 1 Absatz 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf den Beschluss des Planungsausschusses.
2. Der Rat der Stadt beschließt den Vollausbau der Bremerhavener Straße gemäß der vorgeschlagenen Entwurfsplanung.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2020 (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen).
Sachverhalt
Begründung
Aufgrund der Covid-19 Pandemie findet kein Planungsausschuss im Mai statt, daher soll die Entscheidung auf den Rat übertragen werden.
In den Straßenbauprogrammen 2019 – 2021 und 2020 – 2022 ff ist die erstmalige endgültige Herstellung der Bremerhavener Straße von Haus Nr. 25 bis zum Ende für das Jahr 2020 vorgesehen. Die Straßenbegrenzungslinien sind im Bebauungsplan 454 festgesetzt. Die Abrechnung der Baumaßnahme erfolgt nach §§ 127 ff Baugesetzbuch.
Derzeit ist der Bauabschnitt als Baustraße hergestellt. Von den Grundstückseigentümern haben 2 Vorauszahlungen, alle anderen haben Ablösebeträge für die erstmalige Herstellung geleistet, so dass nun der Endausbau erfolgen muss. Die Wohnbebauung kann als abgeschlossen betrachtet werden.
Der Bauabschnitt befindet sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches und ist provisorisch als Sackgasse mit Wendekreis angelegt. Die Innenfläche wird vorwiegend zum Parken genutzt. Die Flächenaufteilung entspricht weitestgehend dem B-Plan 454.

Abbildung 1: Blick zum Wendekreis Abbildung 2: Blick zum Zufahrtsbereich
Die vorhandene Straßenquerschnittsbreite beträgt im Zufahrtsbereich vor Haus Nr. 29 ca. 10,00 m und am Wendekreis ca. 20,40 m. Um die Innenfläche ist eine ca. 3,50 m bis 4,50 m breite asphaltierte Fahrgasse angeordnet. Am Ende des Wendekreises gehen zwei ca. 8 m bzw. 17 m lange und je ca. 3,60 m breite Stichwege ab.

Abbildung 3: Endbereich Wendekreis Abbildung 4: Anfangsbereich Wendekreis
Aktuell verfügt die öffentliche Verkehrsfläche über keine definierten Grünflächen. Bäume sind im öffentlichen Verkehrsraum nicht vorhanden.
Die Straßenplanung berücksichtigt die im B-Plan 454 vorgegebene Straßenraumaufteilung. Der Straßenabschnitt wird als Mischverkehrsanlage (verkehrsberuhigter Bereich) angelegt und nimmt damit das optische Erscheinungsbild des vorgelagerten Straßenabschnittes ab der Bremener Straße auf. Entsprechend den Vorgaben des B-Planes 454 und unter Berücksichtigung der Schleppkurven wird im Zufahrtsbereich zwischen den Häusern 29 und 42 eine 6,20 m breite Fahrgasse angeordnet, um im Begegnungsfall ein ungehindertes Ein- und Ausfahren zu ermöglichen. Zusätzlich werden zwei Parkstände und zwei Grünflächen (Baumpflanzungen) angelegt. Ein dritter Parkstand, wie er im B-Plan 454 vorgesehen ist, muss aufgrund der zwischenzeitlich errichteten Wohnbebauung und den zugehörigen Grundstückszufahrten aus Platzgründen entfallen.
An dem Zufahrtsbereich schließt die Wendekreisfläche mit innenliegendem Parkplatz (12 öffentliche Parkstände) an. Die umlaufende Fahrgasse wird mit einer Breite von ca. 4,90 m angelegt, so dass die Befahrung in beide Fahrtrichtungen möglich ist. Die restliche Innenfläche wird begrünt, wobei die im B-Plan 454 festgesetzten 6 neuen Baumpflanzungen in der Straßenplanung berücksichtigt sind.

Abbildung 5: Entwurfsplanung (WBO GmbH)
Im gesamten Bauabschnitt werden insgesamt 8 neue Bäume gepflanzt: 2 Hainbuchen (Carpinus betulus „Fastigiata“), 4 Scharlachahorne (Acer x freemanii „Autumn Blaze“) und 2 Blumeneschen (Fraxinus ornus). Als Unterpflanzungen sind Heckenkirschen (Lonicera nitida „Maigrün“) und Immergrün (Vinca minor „Alba“) vorgesehen. Der begrünte Mittelstreifen zwischen den Parkständen auf der Innenfläche wird mit Lavendel (Lavandula angustifolia „Hidcote Blue“) bepflanzt.
Die EigentümerInnen und AnwohnerInnen wurden am 26.07.2019 schriftlich über den geplanten Straßenausbau informiert und dazu aufgefordert, sich am Planungsprozess zu beteiligen und Änderungsvorschläge zu äußern. Dieses Beteiligungsangebot wurde von mehr als der Hälfte der angeschriebenen Personen angenommen. Die geäußerten Änderungsvorschläge wurden allesamt im weiteren Planungs- und Abstimmungsprozess mit den beteiligten Unternehmen und unter Beteiligung der städtischen KollegenInnen geprüft und haben zu folgenden Ergebnissen geführt:
- Ein Ausbau des Breitbandnetzes ist aus Sicht der Stadt wünschenswert, derzeit aber nicht vorgesehen (Auskunft Telekom).
- Elektronische Ladesäulen an den öffentlichen Parkständen sind nicht geplant ( Auskunft EVO). Sollte es einen nachgewiesenen Bedarf geben, wird die Stadt nochmals auf die EVO zugehen.
- Die geplanten Grünstreifen werden nicht zugunsten weiterer Parkstände reduziert (Bereich 2-2).
Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2020 geplant. Die Bauzeit beträgt etwa 6 Monate. Als investive Baukosten wurden rund 275.000 € brutto kalkuliert, die nach §§ 127 ff Baugesetzbuch beitragspflichtig sind. Dabei werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Oberhausen 10% der beitragsfähigen Kosten von der Stadt getragen. Planung und Bauleitung erfolgen durch die WBO GmbH.
Die Baukosten werden über das Budget des Straßenbauprogramms (Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) finanziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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757,6 kB
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2
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564,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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558,8 kB
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