Beschlussvorlage - B/16/5556-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 2,5 Stellen im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss (Fachbereich 3-1-10/Haushalt, Controlling, Vormundschaften, UVG)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Bereich 4-1 Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.04.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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11.05.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von 1,5 Planstellen in der Sachbearbeitung im gehobenen Dienst, A10 LBesG/Entgeltgruppe 9c TVöD und 1,0 Planstelle Arbeitsgruppenleitung im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss im gehobenen Dienst, A11 LBesG/Entgeltgruppe 10 TVöD.
Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von ca. 97.679,- EUR für 2020 im Deckungsring Personals (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Stelleneinrichtung im Fachbereich 3-1-10/Haushalt, Controlling, Vormundschaften, UVG, Sachgebiet Unterhaltsvorschusskasse unter Anwendung des festgelegten Fallzahlenschlüssels 1:220
Stellenbemessung
Die letzte Stellenbemessung fand im Jahr 2017 statt. Die aktuelle Fallzahl liegt bei 3.220 laufenden Fällen, 550 Fällen aus den Jahren ab 2017 bis laufend, die noch nicht beschieden sind.
Die Stellen der Arbeitsgruppenleitung sind zu 50% mit Aufgaben aus der Sachbearbeitung betraut.
Das SG umfasst 16,0 Stellen, 14,0 Stellen mit der Funktion Sachbearbeitung (SB) und 2,0 Stelle mit der Funktion Arbeitsgruppenleitung (AGL).
Die aktuelle Stellenausstattung entspricht nicht mehr dem anzuwendenden Fallzahlenschlüssel 1:220.
Vor dem Hintergrund einer Ausweitung der Sachbearbeitungsstellen und der Abarbeitung von Rückgriffen soll 1,0 Stelle mit der Funktion der Arbeitsgruppenleitung eingerichtet werden.
Neuberechnung:
Stellenbemessung: 3.220 + 550 = 3.770 Fälle unter Anwendung des Fallzahlenschlüssels
1 / 220:
3,0 VzÄ (AGL mit 50% SB-Tätigkeiten) x110 Fälle = 330 Fälle SB
15,5 VzÄ SB x220 Fälle = 3.410 Fälle SB
18,5 VzÄ = 3.740 Fälle SB
/Schlüssel | Bedarf SB | IST SB | NEU SB | Bedarf AGL | IST AGL | NEU AGL | Stellen SOLL |
/220 | 15,5 | 14,0 | 1,5 | 3,0 | 2,0 | 1,0 | 18,5 |
Die Stellenausstattung ist nach 1 Jahr erneut zu prüfen.
Personalkosten:
Sachbearbeitung 1,5 Stellen:
Kosten eines Arbeitsplatzes/Jahr nach KGSt: A10 LBesG E9c TVöD
Personalkosten (PK) 77.500,- 67.300,-
Sachkosten 9.700,- 9.700,-
Gemeinkosten (20% der PK) 15.500,- 13.460,-
Gesamt: 102.700,- 90.460,-
X 1,5 Stellen 168.630,- 135.690,-
Arbeitsgruppenleitung 1,0 Stelle:
Kosten eines Arbeitsplatzes/Jahr nach KGSt: A11 LBesG E10 TVöD
Personalkosten (PK) 85.600,- 74.200,-
Sachkosten 9.700,- 9.700,-
Gemeinkosten (20% der PK) 17.120,- 14.840,-
Gesamt: 112.420,- 98.740,-
Gesamtkosten p.a. 281.050,- EUR 234,430 EUR.
Aufgrund der bundesrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist die Stadt verpflichtet, das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen.
Kurzfassung
Im Fachbereich 3-1-10/Haushalt, Controlling, Vormundschaft, UVG werden zusätzlich 1,5 Planstellen in der Sachbearbeitung (A 10 g.D. LBesG tg Entgeltgruppe 9c TVöD). und eine 1,0 Planstelle als Arbeitsgruppenleitung (A 11 g.D. LBesG tg Entgeltgruppe 10 TVöD) eingerichtet.
