Beschlussvorlage - B/16/5618-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Förderrichtlinie für den InnovationCity roll out im Projektgebiet Osterfeld Mitte / Vondern
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.06.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.04.2020
| |||
|
|
09.06.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
22.06.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
19.08.2020
|
Konsequenzen
Bezug
Drucksachen-Nr.: M/16/3013-01
Letzter Beschluss (B/16/4146-01) im Umweltausschuss am 29.11.2018, in der Bezirksvertretung Osterfeld am 04.12.2018, im Finanz- und Personalausschuss am 06.12.2018 und durch den Rat der Stadt am 17.12.2018 beschlossen.
Konsequenzen
Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
Sachverhalt
Begründung
Hintergrund
Mit Beschluss des Rates vom 17.12.2018 zur Erarbeitung einer Anreizförderung für private Modernisierungsmaßnahmen im Fördergebiet ICro-Osterfeld, wurde die Fachverwaltung beauftragt, eine kommunale Förderrichtlinie zu erstellen. Diese liegt nun vor und deren In-Kraft-Treten soll beschlossen werden.
Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem ganzheitlichen energetischen Quartierskonzept hat die Firma Innovation City Management GmbH am 24.02.2020 den Zuschlag erhalten.
Förderrichtlinie „Energiewende von unten“
Bei einem Anteil des privaten Gebäudebestandes von 70% am Gesamtgebäudebestand im Fördergebiet ist die Anreizförderung in Form eines Zuschusses für private Gebäudeeigentümer geeignet, die Sanierungsquote und damit den Erfolg des Projektes maßgeblich positiv zu beeinflussen. Daher wurde eine kommunale Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ zur Anreizfinanzierung für energetische Sanierungsmaßnahmen erstellt. Die Investitionen werden auf der einen Seite die Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand mobilisieren und auf der anderen Seite ein Vielfaches an weiteren Investitionen - insbesondere im Bereich des Handwerkes - auslösen.
In dieser Förderrichtlinie wurden geeignete Zuschussmöglichkeiten zur Aktivierung privater Eigentümer und zur Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen am privaten Gebäudebestand im Projektgebiet erarbeitet. Ziel ist es, den Erfolg des ganzheitlichen energetischen Quartierkonzeptes maßgeblich zu fördern. Die gewählten Förderquoten wurden in Abstimmung mit internen und externen Stellen (z.B. Bereich Recht, Innovation City Management GmbH als Auftragnehmer, etc.) erörtert und zur Zielsteuerung für angemessen befunden.
Zu den einzelnen Fördermaßnahmen zählen Maßnahmen an privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen. Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen, die den Wärmeschutz wesentlich erhöhen und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen. Beispielhafte Maßnahmen sind hier die Dämmung der Außenwände, Kellerdecke oder des Daches sowie eine Erneuerung der Fenster, Hauseingangstüre oder der Rolladenkästen. Förderfähig sind aber auch der Austausch und die Erneuerung von alten Heizungsanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien.
Formulare zur Antragsstellung sind im Stadtteilbüro Osterfeld oder auf der Homepage der Stadt Oberhausen unter
erhältlich. Bürger*innen können ihre Förderanträge im Stadtteilbüro in Osterfeld einreichen. Die Erstprüfung auf Vollständigkeit eines Förderantrages erfolgt durch das Sanierungsmanagement. Dieses reicht den vollständigen Förderantrag an die Fachverwaltung der Stadt Oberhausen zur sachlich, rechnerischen Prüfung und ggfls. Bewilligung weiter. Während der geförderten Maßnahme erklären sich die Zuwendungsempfänger bereit, für öffentlichkeitswirksame Termine bereit zu stehen.
Notwendiger Bestandteil eines Förderantrages ist die Durchführung einer Energieberatung vor Antragstellung durch das Sanierungsmanagement am spezifischen Objekt. Einen Termin für eine Energieberatung kann kostenfrei beim Sanierungsmanagement vereinbart werden.
Es können im Kalenderjahr mehrere Anträge für Einzelmaßnahmen pro Eigentumsimmobilie gestellt werden. Die Höhe der Förderung bei mehreren Antragstellungen pro Eigentumsimmobilie und pro Kalenderjahr ist jedoch auf 10.000 € begrenzt (siehe Richtlinie). Die Fördersumme ist jährlich auf eine Summe von 120.000€ begrenzt. Bei Ausschöpfung der vollständigen Finanzmittel können keine positiven Förderbescheide mehr bewilligt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Es wurden jährlich 120.000 EUR über eine Dauer von drei Jahren (2020 – 2022) für die Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ bewilligt (Produkt 140101 / Umweltmanagement, Immissionsschutz / NKF-Auftrag: 220014010107 / Sachkonto 543132).
Kurzfassung
Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem ganzheitlichen energetischen Quartierskonzept hat die Firma Innovation City Management GmbH am 24.02.2020 den Zuschlag erhalten. Zur Anreizfinanzierung für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde eine Förderrichtlinie erstellt. Eine Anreizförderung in Form eines Zuschusses für private Gebäudeeigentümer kann die Sanierungsquote und damit den Erfolg des InnovationCity roll outs im Projektgebiet Osterfeld Mitte / Vondern maßgeblich beeinflussen, denn Förderanreize lösen bei der Gebäudesanierung ein Vielfaches an privaten Investitionen aus und wirken sich positiv auf die Erreichung der energetischen Ziele aus. Daher soll die kommunale Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ beschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
570,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
478,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
211,9 kB
|
