Berichtsvorlage - M/16/5611-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.03.2020hier: Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2020 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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30.04.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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11.05.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung des am 18.11.2019 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Haushaltssanierungsplans 2020 ff. (achte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans) gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz erteilt. Dem Erreichen des Haushaltsausgleichs in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 1 Satz 3 Stärkungspaktgesetz zugestimmt. Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt gemäß § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Haushaltssatzung (zuletzt geändert mit Beschluss des Hauptausschusses vom 23.03.2020, Drucksache Nr. B/16/5524-01) für das Haushaltsjahr 2020 darf somit gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.
Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.
Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.
Wie bereits in den voran gegangenen Jahren, hat die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssanierungsplans besonders hervorgehoben.
Diese und auch andere Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld durch das entwickelte Risikomanagement der Stadt Oberhausen als gefährdend erkannt und unterliegen einer regelmäßigen Betrachtung. Sollte es dazu kommen, dass die Gefahr der Nichterreichung eines oder mehrerer HSP-Ziele besteht, müssen notwendige Gegensteuerungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. Dieses wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch ausdrücklich erwartet.
Mit dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 wurde positiv hervorgehoben, dass mit reduzierter Konsolidierungshilfe erneut der Haushaltsausgleich gelungen ist.
Mit Blick auf die Darstellung des Haushaltsausgleich 2020 mit erneut verminderter Konsolidierungshilfe ist es im laufenden Jahr unabdingbar, alle sich abzeichnenden Risiken zu minimieren und gegebenenfalls gegenzusteuern, damit das Ergebnis bestätigt werden kann. Wie im Vorjahr werden hier auch die Kalkulation der Personalaufwendungen genannt, die auch aufgrund der letztjährigen Mehraufwendungen ein Risiko für das Jahr 2020 darstellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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