Beschlussvorlage - B/16/5620-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 2,0 Planstellen im Sachgebiet "Erhebung von Elternbeiträgen offener Ganztag, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" im Fachbereich 3-3-10/Allgemeine Verwaltung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.04.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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11.05.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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26.05.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von insgesamt 2,0 Stellen im Bereich 3-3/ Schule, Fachbereich 3-3-10/Allgemeine Verwaltung im Aufgabengebiet „Erhebung von Elternbeiträgen offener Ganztag, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“.
Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 63.183,34 EUR (ant. Personalkosten für August bis Dezember 2020) im Deckungsring Personal (D00000001) für das Haushaltsjahr 2020.
Konsequenzen
Bezug
- Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 03.07.2017 (Drucksache Nr. B/16/2665-01)
- Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 03.07.2017 (Drucksachen Nr. B/16/2666-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [x] 151.640,00 € jährlich (KGSt-Wert E8 TVöD)
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen einer Überprüfung der Stellenausstattung im Sachgebiet Elternbeiträge innerhalb des Fachbereiches 3-3-10/Allgemeine Verwaltung wurde ein Fallzahlenschlüssel von 1:1.000 Fälle/Plätze festgestellt. Dieser Fallzahlenschlüssel wurde durch ein Organisationsgutachten der Firma con_sens festgelegt und durch Ratsbeschluss (DS-Nr. B-16/3785-01) bestätigt.
Letztmalig wurde im Jahr 2018 ein zusätzlicher Bedarf von 5,5 Planstellen bei einer Fallzahl von 12.743 Fällen ermittelt.
Innerhalb des Aufgabengebietes Elternbeiträge waren noch strukturelle Veränderungen geplant. Geprüft wurde, inwieweit man eine Zuordnung der Beitragspflichtigen anhand von „Namen“ vornehmen kann. Dadurch sollte sich die Fallzahl reduzieren, da derzeit aus einer Familie Kinder im Rahmen der KTE- und OGS-Beitragszahlungen berechnet werden.
Da eine Fallzahl noch nicht prognostiziert werden konnte, erfolgte nach Abstimmung mit allen Beteiligten der Vorschlag, in einem ersten Schritt, vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse, 3,0 Planstellen (A 8 LBesG tg. EG 8 TVöD) einzurichten.
Die ablauforganisatorischen Veränderungen im Sinne einer Zusammenführung zu einem sogenannten Familienfall wurden zum Sommer 2019 umgesetzt.
Durch die Umstellung konnte bisher keine Reduzierung des Aufwandes in der Sachbearbeitung identifiziert werden. Die Vorteile durch die Veränderungen obliegen den Bürgern/innen, da nunmehr nur noch ein/e statt zwei Ansprechpartner/innen zuständig ist.
Darüber hinaus werden zum Kindergartenjahr 2020/2021 weitere Plätze in den Kindertageseinrichtungen geschaffen.
Die Fallzahlen gestalten sich in der Prognose zum 01.08.2020 wie folgt:
Anzahl der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 6.849
Neue Plätze 401
Plätze Kindertagespflege 741
In KTE unterversorgte Kinder* 632
Verpflegungskosten (Fälle) 450
Offener Ganztag 4.960
Gesamt 14.033 Fälle/Plätze
*Die Bezeichnung „in KTE unversorgte Kinder“ bedeutet, dass für diese Kinder kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Es besteht allerdings ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Platzes, so dass sich die Erziehungsberechtigten in der Regel um einen Tagespflegeplatz bemühen, der mit dem gleichen Aufwand zur Festsetzung der Elternbeiträge einhergeht.
Stellenbedarfsberechnung:
14.033 Fälle / 1.000 Fälle = 14,0 Stellen
Derzeit ist das Sachgebiet Elternbeiträge mit 10,0 Planstellen ausgestattet, eine Nachjustierung ist über die Einrichtung von 4,0 zusätzlichen Planstellen erforderlich.
Bereits im Jahr 2018 waren Softwareprobleme mit dem aktuellen Programm JUGIS bekannt. Die Abstimmungen mit dem jetzigen Anbieter des Programms haben bisher nicht zu dem gewünschten Erfolg in Form einer Arbeitserleichterung durch bessere und schnellere Bearbeitung der Fälle geführt. Die Fachverwaltung sieht nach wie vor die Notwendigkeit, das JUGIS-Verfahren durch eine zeitgemäße Anwendersoftware zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund sollen vorerst von den erforderlichen 4,0 Planstellen nur 2,0 Planstellen eingerichtet werden.
Personalkosten p.A.:
Sachbearbeitung 2,0 Stellen:
Kosten eines Arbeitsplatzes/Jahr nach KGSt: A8 LBesG E8 TVöD
Personalkosten (PK) 66.700,- 55.100,-
Sachkosten 9.700,- 9.700,-
Gemeinkosten (20% der PK) 13.340,- 11.020,-
Gesamt: 89.740,- 75.820,-
x 2,0 Stellen 179.480,- 151.640,-
Deckungsvorschlag:
Eine Kompensation kann über die Einnahmen angeboten werden. Folgende Einnahmen kann das Sachgebiet (jeweils Sollstellung 2020 – Stand 19.02.2020) verzeichnen (10,0 Stellen):
Erträge OGS 1.931.575,00 EUR
Erträge KTE/Tagespflege 5.330.449,20 EUR
Gesamt 7.622.024,20 EUR
Eine seriöse Prognose der Mehreinnahmen je Stelle ist aus Sicht der Fachverwaltung nicht möglich, da die Elternbeiträge vom Einkommen der Erziehungsberechtigten abhängig sind.
Nach einer linearen Prognose würden sich rein rechnerisch folgende Beträge ergeben:
Sollstellung (s.o.) 7.622.024,20 EUR
/10,0 Stellen= pro Stelle 762.202,42 EUR
X 2,0 Stellen 1.524.399,80 EUR.
Da, wie bereits oben dargestellt, die Elternbeiträge von dem Einkommen der Erziehungsberechtigten abhängig sind, kann mit dieser Rechengröße nicht gearbeitet werden. Es handelt sich hier lediglich um eine mögliche Mehreinnahme, bei der mit Schwankungen nach oben und unten gerechnet werden muss.
Die jährlichen Einnahmen werden grundsätzlich zur Deckung der städtischen Zuschüsse/Ausgaben für Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bei dem Sachkonto „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ eingesetzt. Elternbeitragseinnahmen für den offenen Ganztag werden zu Deckung der städtischen Ausgaben für die Offene Ganztagsschule eingesetzt. Durch die zu erwartende Erhöhung der Platzzahlen sind auch Mehreinnahmen zu erwarten. Ob diese zur Kompensation der Stellen ausreichend sind, bleibt abzuwarten.
Kurzfassung
Im Fachbereich 3-3-10/ Allgemeine Verwaltung werden 2,0 Planstellen eingerichtet (A8 m.D. LBesG tg Entgeltgruppe 8 TVöD).
