Beschlussvorlage - B/16/5553-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen

 

1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse;

 

2. beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100120

KTE Biefang

785110

Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen OGM

355.000,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Eine aktuelle Verschlechterung des Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/4017-01 „Neubau von Erweiterungen an 3 verschiedenen Kindertageseinrichtungen (KTE)“

 

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Entwicklungsplanes Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Oberhausen wird jährlich die aktuelle Datenlage betrachtet. Unter Berücksichtigung der bereits laufenden Ausbaumaßnahmen durch Investoren im Sozialraum 74 (Sterkrade-Mitte) sind zusätzlich 8 Gruppen zu schaffen. Eine weitere Maßnahme, um den erheblichen Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen zu erfüllen, ist die Erweiterung der bestehenden städtischen KTE Biefang um zwei Gruppen.

 

Die Erweiterung der KTE Biefang ist am 24.09.2018 durch den Rat der Stadt beschlossen worden. Ein Antrag auf Fördermittel aus dem Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025 wurde gestellt und bewilligt. Gefördert wird jeder neu geschaffene Betreuungsplatz pauschal mit 30.000,00 EUR abzgl. eines 10%igen Eigenanteils. Da an der KTE Biefang 50 Plätze neu geschaffen werden, entspricht dies einer Förderung von 1.350.000,00 EUR. Die gesamte Förderung wird in 2020 angefordert und ist im Haushaltsplan berücksichtigt.

 

Die ursprüngliche Planung sah einen Baubeginn in 2019 und letztendlich noch einen Mittelabfluss von 350.000,00 EUR vor. Erst nach Festlegung des Haushaltsplanes 2020 musste von der Planung wegen der ausstehenden Baugenehmigung abgewichen werden. Der Baubeginn ist mittlerweile erfolgt.

 

Durch den fehlenden Mittelabfluss in 2019 kommt es zu einer Verschiebung des finanziellen Bedarfes in 2020. Ehe der Fehlbetrag überplanmäßig bereitgestellt werden sollte, wurde die Entwicklung der Baumaßnahme anhand der erfolgten Ausschreibungen beobachtet. Da nun die Mittelbindungen soweit erfolgt sind, dass der Ansatz 2020 aufgebraucht ist, ist der Mittelbedarf nun gegeben. Aufgrund der erfolgten Ausschreibungsergebnisse schätzt die OGM GmbH die Baukosten auf aktuell 1.300.000,00 EUR brutto. Im Haushaltsplan stehen in 2020 nur 945.000,00 EUR zur Verfügung, wodurch ein Fehlbetrag in Höhe von 355.000,00 EUR besteht.

 

Die umfängliche Prüfung der aktualisierten Baukosten im Rahmen der Kostenverfolgung durch die OGM GmbH konnte der Verwaltung erst kurzfristig übermittelt werden. Die Gremienfolge war nicht mehr einzuhalten. Allerdings liegen derzeit vier submittierte Vergabeangebote vor, die nicht in den Haushalt eingetragen und somit vergeben werden können. Eine Mittelbereitstellung ist somit kurzfristig zwingend erforderlich geworden.

 

 

 

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