Beschlussvorlage - B/16/5621-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zum Lärmschutz auf der Mellinghofer Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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29.04.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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11.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat verzichtet gemäß § 1 Absatz 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf den Beschluss des Planungsausschusses.
2. Der Rat der Stadt beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach Variante A und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der dazu notwendigen Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung.
Haushaltsmittel stehen beim Auftrag 560212010106 – Landesstraßen, Kostenart 522140 – Aufwendungen für Signalanalgen – zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Aufgrund der Covid-19 Pandemie findet kein Planungsausschuss im Mai statt, daher soll die Entscheidung auf den Rat übertragen werden.
Ist-Situation
Die Mellinghofer Straße ist eine Landesstraße (L450), die von der Essener Straße (B231) über die Falkensteinstraße (K1) in Richtung Mülheim an der Ruhr führt. Landesstraßen dienen gemäß § 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) dem regionalen Verkehr. Die Mellinghofer Straße gehört durch ihre Eigenschaft als Landesstraße zum Netz der Hauptverkehrsstraßen in Oberhausen.
Im Verlauf der Mellinghofer Straße gibt es verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen (siehe Anlage). Zwischen der Essener Straße und der Rudolfstraße ist die Geschwindigkeit auf 30km/h reduziert, um die Verkehrssicherheit in der Kurve am ASB-Seniorenheim zu erhöhen. Der aktuelle Lärmaktionsplan sieht eine Beibehaltung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen bis zur Königsberger Straße vor. Im Abschnitt zwischen Königsberger Straße und dem Wehrplatz ist die Geschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt. Grundlage für diese Anordnung ist der erste Lärmaktionsplan, der für diesen Abschnitt einen Prüfauftrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit formulierte. Als Ergebnis wurde die Geschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt, um eine Lärmminderungswirkung zu erzielen und gleichzeitig den Belangen des ÖPNV Rechnung zu tragen. Südlich des Wehrplatzes ist die Geschwindigkeit nicht reduziert worden. Sie liegt daher - wie innerorts üblich - bei 50 km/h.
Rechtliche Voraussetzungen
Zur Reduzierung der Geschwindigkeit ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, die ausschließlich auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen darf. Die StVO sieht innerorts eine Regelgeschwindigkeit von 50km/h vor, die auf klassifizierten Straßen nur unter besonderen Umständen (z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit oder auf Grund eines Lärmaktionsplanes) reduziert werden kann. Die verkehrsrechtliche Anordnung muss sich auf die StVO stützen und unterliegt keinem planerischen Gestaltungsspielraum. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung muss den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, z. B. der Erforderlichkeit und dem Übermaßverbot, entsprechen.
Zum weiteren Vorgehen gibt es folgende Varianten:
Variante A) Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Essener Straße und Wehrplatz
Zur Realisierung dieses Ansatzes muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der Königsberger Straße und dem Wehrplatz auf 30 km/h gesenkt werden. Die bestehende Anordnung von 40 km/h resultierte aus der Abarbeitung eines Prüfauftrages zur Einrichtung einer 40 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung und einer Abstimmung zwischen der Verwaltung und der STOAG, um Fahrzeitverlängerungen im Busverkehr zu vermeiden.
In neuerlichen Gesprächen hat die STOAG die negativen Folgen für den ÖPNV dargestellt (siehe Anlage 2). Betroffen ist insbesondere die Linie 960, die als Linie mit Verbindungsfunktion gemäß Nahverkehrsplan beschleunigte Verbindungen entlang der Hauptachsen anbieten soll und die Mellinghofer Straße zwischen dem Wehrplatz und der Königsberger Straße/Alte Heid befährt. Die STOAG hat je nach Fahrtrichtung eine Fahrzeitverlängerung von 19 bzw. 24 Sekunden ermittelt. Da der Fahrplan der Linie 960 keine Reserven aufweist und die Linie 960 auch von weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen betroffen ist, bedeutet die ermittelte Fahrzeitverlängerung bereits eine Fahrzeitzugabe von einer Minute. Durch die Summe an täglichen Fahrten erhöhen sich die Personalkosten, wobei gleichzeitig das ÖPNV-Angebot wegen der Fahrzeitverlängerung unattraktiver wird.
In Zusammenarbeit mit der STOAG wurden daher Möglichkeiten der Busbeschleunigung ermittelt, um auch an anderen Stellen des Linienastes die Fahrtzeitverluste wieder auszugleichen. Die Fußgängerlichtsignalanlage auf der Mellinghofer Straße in Höhe der Königsberger Straße und auf der Falkensteinstraße in Höhe der Knappenstraße werden vom Bus auf „rot“ geschaltet, damit die Busse ohne Gegenverkehr nach links abbiegen können. Für die Lichtsignalanlage an der Königsberger Straße muss dafür noch ein Empfänger für die ÖPNV-Beschleunigung (ca. 10.000 €) beschafft werden. Diese Kosten werden normalerweise durch die STOAG getragen, sollen aber in diesem Fall als Folgen von Lärmschutzmaßnahmen von der Stadt getragen werden. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim Auftrag 560212010106 – Landesstraßen, Kostenart 522140 – Aufwendungen für Signalanlagen – zur Verfügung.
Als weitere Maßnahme wird bei der Neumarkierung der Falkensteinstraße die Haltestelle Uhlandstraße (stadtauswärts) großzügiger markiert, damit die Busse die Haltestelle leichter anfahren können. Durch diese Maßnahmen kann der Fahrzeitverlust voraussichtlich soweit gesenkt werden, dass eine Fahrzeitzugabe nicht mehr erforderlich wäre.
Die verkehrsrechtliche Anordnung einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h muss sich auf den Lärmaktionsplan stützen. Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2010 sieht für die Mellinghofer Straße einen Prüfauftrag zur Einrichtung einer 40 km/h-Streckengeschwindigkeit vor. Sollte diese möglich und die Streckengeschwindigkeit etabliert sein, formuliert der Lärmaktionsplan auch das Ziel, eine weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu prüfen. Mit der Anordnung von 30 km/h werden die Lärmimmissionen an den Gebäudefassaden entlang der Mellinghofer Straße weiter reduziert und die Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung weiter verringert.
Gleichzeitig würde die Mellinghofer Straße durch die Geschwindigkeitsreduzierung für Ausweichverkehre von der Mülheimer Straße, die im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung (z. B. Lkw-Durchfahrtsverbot) entstehen könnten, unattraktiv. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h hat den Vorteil, dass der sog. Widerstand der Mellinghofer Straße steigt. Da Navigationssysteme bei der Routenberechnung die real gefahrene Geschwindigkeit oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit miteinbeziehen, steigt der Zeitbedarf einer Routenempfehlung über die Mellinghofer Straße und diese Routenempfehlung wird entsprechend weniger häufig angeboten. Die Stadt Bochum hat vor diesem Hintergrund die Geschwindigkeit auf der Herner Straße zwischen den Autobahnausfahrten der A40 und A43 reduziert und damit den Verkehr über das Autobahnkreuz Bochum verdrängt.
Variante B) Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h zwischen Rudolfstraße und Wehrplatz
Diese Variante bedeutet ein Aufheben des 30 km/h-Abschnittes nördlich der Königsberger Straße und die Einrichtung einer 40 km/h-Strecke. Der Abschnitt, der aus Verkehrssicherheitsgründen an der Kurve zur Essener Straße eingerichtet wurde, bleibt mit 30 km/h bestehen.
Durch diese Maßnahme werden die Anwohnerinnen und Anwohner im aktuellen 30 km/h-Abschnitt stärker durch Lärm belastet als bisher.
Anpassungen im ÖPNV sind nicht notwendig.
Die Umsetzung dieser Variante widerspricht dem Lärmaktionsplan von 2017, der auf Grundlage einer fachlichen Analyse, einer Bürgerbeteiligung und eines Ratsbeschlusses inkl. einer Abwägung der Einwendungen entstanden ist. Daher kann eine Änderung nur dann erfolgen, wenn im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fachlich begründbar ist.
Variante C) Beibehaltung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung
Die bestehende Beschilderung entspricht der StVO. Der zweifache Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt keinen Mangel dar.
Der aktuelle Lärmaktionsplan sieht in diesem Abschnitt der Mellinghofer Straße zwei weitere Maßnahmen vor. Als langfristige Maßnahme ist die Sanierung der Fahrbahndecke mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag vorgesehen. Dies bedeutet eine weitere Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Nach Abschluss der Sanierung ist die Erforderlichkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung neu zu bewerten. Außerdem ist im Lärmaktionsplan als „weiche Maßnahme“ die Anlage von Baumbeeten entlang des Straßenverlaufs vorgesehen. Eine ansprechende Gestaltung der Seitenräume durch Straßenraumbegrünung verbessert die Aufenthaltsqualität in den Straßenräumen. Dadurch kann die subjektive Belästigungswirkung durch Lärm gemindert werden.
Variante D) Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Essener Straße und der Stadtgrenze Mülheim
Auf Bitten der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen ist im Nachgang zu der Sitzung eine 4te Variante geprüft worden, nämlich eine einheitliche Temporeduzierung auf der Mellinghofer Straße auf 30 km/h. Auch wenn für den Abschnitt Wehrplatz-Stadtgrenze im aktuellen Lärmaktionsplan keine lärmmindernden Maßnahmen vorgesehen sind, kann es mit Blick auf die zukünftigen Lärmaktionsplanungen aus Sicht des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutz angezeigt sein, hier auch heute schon eine durchgängig reduzierte Fahrgeschwindigkeit festzusetzen. Dies gilt analog für die Teilfortschreibung des Luftreinhalteplans.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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