Beschlussvorlage - B/16/5598-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung eines investiven außerplanmäßigen Auszahlungsbudgets für die Umsetzung der bereits am 16.12.2019 beschlossenen Tiefbaumaßnahme „Grenzstraße von Mülheimer Straße bis Alstadener Straße“ für das Haushaltsjahr 2020 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition  Bezeichnung Betrag in EUR

560012010100065 KIF I      785200 AiB Tiefbau    760.000,00               Grenzstraße                                 maßnahme

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlagen für den Rat der Stadt vom 04.07.2016, 18.12.2017 sowie 16.12.2019 – Drucksachen-Nr. B/16/1783-01, B/16/3197-01 und B/16/5302-01) – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes -

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine [ ]

 

    ja  [X]

 

 

Deckungsvorschlag:

 

 

Einzahlungen in Höhe von 684.000,-- EUR bei Investitionsnummer 560012010100065, Finanzposition 681003 – Investitionszuweisungen vom Bund-KIF - sowie aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 76.000,00 EUR. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für die Einzelinvestitionsmaßnahmen rund 27,04 Mio. EUR zur Verfügung.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2016, Drucksachen-Nr. B/16/1783-01, wurde die Fördersumme genannt und die Quotierung beschlossen.

 

 

Investitionen mit dem Schwerpunkt Lärmbekämpfung

 

 

Der Rat der Stadt beschloss 18.12.2017 (B/16/3197-01) u. a. die für das Jahr 2018/2019 geplanten Investitionen mit dem Schwerpunkt Lärmbekämpfung.

 

Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine weitere Maßnahme zur Lärmbekämpfung gemäß § 3 Abs. 1 b KInvFöG. Auch hier soll die vorhandene Asphaltdecke einen Überzug aus lärmoptimiertem Splittmastixasphalt erhalten. Durch den Austausch der Asphaltdecke wird eine Lärmminderungswirkung von 3 dB(A) erzielt.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist in der Zeit vom 01.07. – 30.09.2020 beabsichtigt. Die Baukosten belaufen sich nach vorliegender Kostenschätzung auf rund 760.000,-- EUR.

 

Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) werden nicht bzw. nicht erneut erhoben, da durch den Austausch der Asphaltdeckschicht die Tatbestandsmerkmale für eine Beitragserhebung nicht erfüllt sind.

 

Ein entsprechendes investives Auszahlungs-/Einzahlungsbudget zur Umsetzung der geschilderten Maßnahme wurden im Haushalt 2020 bisher nicht abgebildet und ist nunmehr außerplanmäßig bereit zu stellen.

 

Vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch den Zuschussgeber erfolgt eine Bezuschussung der Maßnahmen durch Bundesmittel in Höhe von 90% der anerkannten Baukosten.

 

Nach Abrechnung aller bisher abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen aus dem KIF I-Paket konnte im Spätherbst 2019 festgestellt werden, dass die für 2019 veranschlagten Fördermittel und bereitgestellten Eigenanteile nicht ausgeschöpft werden bzw. abfließen können. Um Fördermittel in Höhe von rund 700.000,-- EUR aus dem Budget der Lärmbekämpfung nicht verfallen zu lassen, beschloss der Rat der Stadt am 16.12.2019 die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme „Grenzstraße von Mülheimer Straße bis Alstadener Straße“, DS-Nummer B/16/5302-01. Eine Abbildung der konkreten Straßenbaumaßnahme war im Haushaltsplan 2020 demnach nicht mehr möglich. Jahresübergreifend ergeben sich durch die außerplanmäßige Bereitstellung des Eigenanteils keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt.

 

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