Beschlussvorlage - B/16/5524-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Aktualisierung und Anpassung

 

1.      der Auszahlungsbudgets bezüglich der beiden Projekte “Gute Schule 2020“ sowie „Sanierung Gustavstraße“ für das Haushaltsjahr 2020

 

2.      der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2020 durch den Rat der Stadt am 18.11.2019 fanden hinsichtlich der Umsetzung des Gesamtinvestitionshaushaltes noch Abstimmungsgespräche zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Stadtkämmerer statt. Hierbei ist folgende Vorgehensweise abgestimmt worden:

 

1.1  Gesamtpaket Gute Schule 2020

 

Gemäß den verbindlichen Finanzierungsrahmenbedingungen müssen sämtliche Kreditabrufe (Einzahlungsseite) bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 definitiv erfolgen. Dieses wurde bei der Veranschlagung berücksichtigt, aber Ausgabebudgets aufgrund der noch späteren Abwicklungsmöglichkeit direkt in Folgejahren abgebildet. Dieses ist nunmehr zu korrigieren. Die Restauszahlungsbeträge sind in kompletter Höhe analog der Restkreditabrufe im Haushaltsjahr 2020 abzubilden.

 

Folgende Einzelmaßnahmen sind betroffen:

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Alter Haushaltsansatz

Neuer Haushaltsansatz

330003010000110

NW-Räume

1.500.000,00 EUR

2.806.500,00 EUR

330003010000111

Schule am Froschenteich

1.400.000,00 EUR

2.826.250,00 EUR

 

Gleichzeitig werden die bisher in der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2021ff. abgebildeten Auszahlungsansätze komplett auf 0,00 EUR festgesetzt.

Diesbezüglich wird auch eine Korrektur beim Budget für die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000,-- EUR notwendig, da durch die nunmehr fehlenden Haushaltsansätze 2021 eine entsprechende Abdeckung nicht mehr gegeben wäre.

Etwaige Überhangbeträge sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung am Jahresende zu bewerten und auf der Auszahlungsseite sind dann gegebenenfalls Ermächtigungsübertragungen vorzunehmen.

 

 

1.2 Gesamtpaket Sanierung Gustavstraße

 

Auch hier müssen analog der Verfahrensweise zum Projekt „Gute Schule 2020“ die entsprechenden Auszahlungsbeträge analog der Kreditfinanzierung abgebildet werden. Folgende Einzelmaßnahme ist betroffen:

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Alter Haushaltsansatz

Neuer Haushaltsansatz

870001130101010

Sanierung Gustavstraße

1.450.000,00 EUR

5.056.970,00 EUR

 

Auch hier werden die Haushaltsansätze der Folgejahre auf 0,00 EUR festgesetzt und eventuelle Überhangbeträge zum Jahresende sind analog der Darstellungsweise zu Punkt 1.1 zu bewerten.


2. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung ergeben sich folgende Änderungen:

 

Im § 1 … im Finanzplan mit    vorher   nachher

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen  

aus der Investitionstätigkeit auf   120.546.470 EUR 126.886.190 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen  

aus der Finanzierungstätigkeit auf     64.088.130 EUR   66.821.880 EUR

 

 

Im § 2 Kreditermächtigungen für Investitionen

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf                                                                                    

  65.548.620 EUR

 

festgesetzt.

 

 

Im § 3 Verpflichtungsermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf              

  39.683.670 EUR

 

festgesetzt.

 

 

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Anlagen

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