Beschlussvorlage - B/16/5524-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung von investiven Veranschlagungen im Haushaltsplan 2020 und Anpassung der Haushaltssatzung 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Stefanie Czauderna
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.03.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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23.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Aktualisierung und Anpassung
1. der Auszahlungsbudgets bezüglich der beiden Projekte “Gute Schule 2020“ sowie „Sanierung Gustavstraße“ für das Haushaltsjahr 2020
2. der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung
Sachverhalt
Begründung
Nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2020 durch den Rat der Stadt am 18.11.2019 fanden hinsichtlich der Umsetzung des Gesamtinvestitionshaushaltes noch Abstimmungsgespräche zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Stadtkämmerer statt. Hierbei ist folgende Vorgehensweise abgestimmt worden:
1.1 Gesamtpaket Gute Schule 2020
Gemäß den verbindlichen Finanzierungsrahmenbedingungen müssen sämtliche Kreditabrufe (Einzahlungsseite) bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 definitiv erfolgen. Dieses wurde bei der Veranschlagung berücksichtigt, aber Ausgabebudgets aufgrund der noch späteren Abwicklungsmöglichkeit direkt in Folgejahren abgebildet. Dieses ist nunmehr zu korrigieren. Die Restauszahlungsbeträge sind in kompletter Höhe analog der Restkreditabrufe im Haushaltsjahr 2020 abzubilden.
Folgende Einzelmaßnahmen sind betroffen:
Investitionsmaßnahme | Bezeichnung | Alter Haushaltsansatz | Neuer Haushaltsansatz |
330003010000110 | NW-Räume | 1.500.000,00 EUR | 2.806.500,00 EUR |
330003010000111 | Schule am Froschenteich | 1.400.000,00 EUR | 2.826.250,00 EUR |
Gleichzeitig werden die bisher in der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2021ff. abgebildeten Auszahlungsansätze komplett auf 0,00 EUR festgesetzt.
Diesbezüglich wird auch eine Korrektur beim Budget für die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000,-- EUR notwendig, da durch die nunmehr fehlenden Haushaltsansätze 2021 eine entsprechende Abdeckung nicht mehr gegeben wäre.
Etwaige Überhangbeträge sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung am Jahresende zu bewerten und auf der Auszahlungsseite sind dann gegebenenfalls Ermächtigungsübertragungen vorzunehmen.
1.2 Gesamtpaket Sanierung Gustavstraße
Auch hier müssen analog der Verfahrensweise zum Projekt „Gute Schule 2020“ die entsprechenden Auszahlungsbeträge analog der Kreditfinanzierung abgebildet werden. Folgende Einzelmaßnahme ist betroffen:
Investitionsmaßnahme | Bezeichnung | Alter Haushaltsansatz | Neuer Haushaltsansatz |
870001130101010 | Sanierung Gustavstraße | 1.450.000,00 EUR | 5.056.970,00 EUR |
Auch hier werden die Haushaltsansätze der Folgejahre auf 0,00 EUR festgesetzt und eventuelle Überhangbeträge zum Jahresende sind analog der Darstellungsweise zu Punkt 1.1 zu bewerten.
2. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung ergeben sich folgende Änderungen:
Im § 1 … im Finanzplan mit vorher nachher
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 120.546.470 EUR 126.886.190 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 64.088.130 EUR 66.821.880 EUR
Im § 2 Kreditermächtigungen für Investitionen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf
65.548.620 EUR
festgesetzt.
Im § 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
39.683.670 EUR
festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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560,3 kB
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