Berichtsvorlage - M/16/5464-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des Angebotes: „Psychosoziale Betreuung von Geflüchteten Menschen“ bis zum 31.12.2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Dr. Karbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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04.03.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Stadt Oberhausen sieht es als eine grundsätzliche Aufgabe an, sich für den Schutz von verfolgten und gefährdeten Menschen einzusetzen. Im Grundgesetz steht bereits festgeschrieben „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Weltweite Studien zeigen, dass etwa 20% der geflüchteten Menschen unter Depressionen, Ängsten, Schlafstörungen und vor allem unter Posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen seelischen und körperlichen Folgeerkrankungen leiden. Es ist davon auszugehen, dass diese Größenordnung auch auf die in Oberhausen untergebrachten Menschen zutrifft.
Auch sind -wie das Projekt verdeutlicht hat- gerade bei Geflüchteten mit Foltererfahrungen, Suchterkrankungen und Psychosen vorhanden, die sich als Problemlösungs- und Bewältigungsstrategien manifestiert haben. Eine große Anzahl dieser traumatisierten Flüchtlinge sind, auch nach längerem Aufenthalt, noch ohne Anbindung in eine psychosoziale Beratung.
Da das Asylbewerberleistungsgesetz sich fast ausschließlich auf die medizinische Notfallversorgung beschränkt, besteht bei den psychischen Leiden der geflüchteten Menschen eine erhebliche Unterversorgung.
Der Zugang für geflüchtete Menschen zum psychosozialen Versorgungssystem, ist nach wie vor mit hohen Hürden verbunden. Nicht nur die eigentliche Flucht mit möglichen posttraumatischen Störungen durch Krieg, Gewalt und Folter, die häufig erst zeitversetzt auftreten, sondern auch der abrupte Abbruch der kulturellen und familiären Lebenswelt sind tiefgreifende psychische Einschnitte mit enormen Belastungen.
Fehlende Sprachkenntnisse, Bildungsstand, kulturelle Unterschiede (Normen, Werte, Religion…), Orientierung hinsichtlich der hiesigen Hilfsmöglichkeiten sowie gesetzliche Gegebenheiten erschweren den Zugang zu den bereits vorhandenen Hilfsangeboten.
Ein bislang fehlendes und zielgerichtetes Beratungs- und Betreuungsangebot für diese Menschen, sollte zu einer besseren Integration mit mehr Teilhabe am sozialen, kulturellen, politischen und ökonomischen Leben führen und ihre Chancengleichheit erhöhen.
An dieser komplexen Schnittstelle setzt das Projekt „Psychosoziale Betreuung von geflüchteten Menschen“, dass von dem SPZ-Trägerverbund, bestehend aus dem Caritasverband für die Stadt Oberhausen e.V., dem Diakonischen Werk Oberhausen und INTEGO (Gemeinnützige Gesellschaft für Integration Oberhausen mbH) seit Juni 2017 angeboten wird, an.
Der Trägerverbund leistet seit Jahrzehnten gemeindepsychiatrische Arbeit und bietet zudem seit vielen Jahren langzeitarbeitslosen Personen im SGB II Bezug eine psychosoziale Betreuung an und profitiert somit von einem hohen Erfahrungsschatz unter Einsatz hochqualifizierter Fachkräfte aus einem multidisziplinären Team (z.B. Sozialarbeiter, Pädagogen, Krankenpflegern, Erzieherinnen, Ergotherapeuten etc.) ; zum Teil mit Migrationshintergrund und muttersprachliche Kompetenzen, die den Zugang für die geflüchteten Menschen in das Projekt erheblich erleichtern.
Der Trägerverbund bietet Beratung, konkrete Hilfestellungen sowie eine Vermittlung in andere Hilfesysteme an und trägt damit zur psychischen Stabilisierung bei. Hierbei konnte eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des städtischen Bereiches Asyl, dem SPKoM MEO, den örtlichen Flüchtlingsberatungsstellen, den zuständigen Mitarbeitern in den Flüchtlingsunterkünften, den Therapeutinnen und Therapeuten der Psychosozialen Diagnostik, Haus- u. Fachärzten, ambulanten und stationären klinischen Trägern, der Frauenberatungsstelle sowie dem kommunalen Integrationszentrum erreicht werden.
Aufgrund der vorhandenen therapeutischen und medizinischen Versorgungssituation in Oberhausen wurden Kontakte zu den transkulturellen Ambulanzen in Düsseldorf, Moers und Dinslaken aufgenommen. Diese Ambulanzen sind speziell auf Menschen mit Flucht und Traumaerfahrung ausgerichtet.
Die Beratung, Betreuung und Behandlung von geflüchteten Menschen wird durch sprachliche Barrieren und kulturelle Unterschiede erschwert. Kultursensibilität, muttersprachliche Kompetenzen oder die Einbeziehung von Sprach- und Integrationsmittlern (SIM) in die Arbeit sind notwendige Bausteine. In der Regel werden die Klientinnen und Klienten zu den Erstgesprächen begleitet, um einen Beziehungsaufbau zum Therapeuten zu erleichtern.
Bislang stellt der LVR den Sozialpsychiatrischen Zentren die finanziellen Ressourcen für sprach- u. Integrationsmittler zur Verfügung.
Das vom Trägerverbund seit 2017 vorgehaltene Beratungsangebot hat sich bewährt und ist aus den im Folgenden beschriebenen Gründen eine wichtige Säule in der Unterstützung von geflüchteten Menschen.
Ablauf des Verfahrens
Der FB 3-2-50/Asyl Sozialarbeiter/-innen meldet den Bedarf für eine Beratung von Geflüchteten beim FB 3-4-10-120 (Psychiatrie- und Suchtkoordinator). Hierzu ist das Unterzeichnen der Entbindung der Schweigepflicht notwendig. Die Zuweisung enthält Hinweise auf die Sprache der zu beratenden Person. Sollte die Sprache nicht durch die Mitarbeitenden des SPZ-Trägerverbundes abgedeckt werden, muss ein Dolmetscher vor Beginn der Beratung unter Rücksprache mit dem Fachbereich 3-4-10-120 hinzugezogen werden. Der Psychiatrie- u. Suchtkoordinator wird, in Absprache mit den betreuenden Sozialarbeiter/-innen des Aufgabengebietes Asyl, entsprechende Sprachmittler zur Verfügung stellen.
Der Fachbereich 3-4-10-120 prüft und erteilt dann ggf. die Kostenzusage. Diese wird den Vertretern des SPZ-Trägerverbundes postalisch zugestellt.
Wenn sich während des Beratungsprozesses der Rechtskreis des Geflüchteten ändert, teilt der Fachbereich 3-2-50/ Sozialarbeiter/-innen dieses dem FB 3-4-10-120 mit. Dieser leitet die Information an die Vertreter des SPZ-Trägerverbundes weiter.
Der SPZ-Trägerverbund teilt den zuweisenden Stellen das Fernbleiben von Klienten / Klientinnen und den Erfolg der Hilfen mit.
Der jeweilige Vertreter des SPZ-Trägerverbund stellt beim Integrationpoint unter Jobcenter-Oberhausen.IP@jobcenter-ge.de einen Antrag zur Weiterbewilligung der Kostenzusage im Rahmen der SGB II Beratung.
Ziel und Art der Leistungen der psychosozialen Betreuung
Die psychosoziale Betreuung können geflüchtete Menschen in Anspruch nehmen, die die Anspruchsvoraussetzungen gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfüllen. Personen, die unter die Bestimmungen des § 1a AsylbLG fallen sind von den nachstehenden Leistungen ausgeschlossen.
Zur Vermeidung der Chronifizierung von psychischen Störungen erhalten psychisch belastete Geflüchtete zeitnah und niederschwellig Zugang zu stabilisierenden Beratungs- und Betreuungsangeboten des SPZ-Trägerverbundes. Psychosoziale Hilfen werden als integrierte Leistungen innerhalb des SPZ-Trägerverbundes
angeboten. Geeignete Kostenträger und Leistungserbringer werden einbezogen, um Hilfen aufeinander abzustimmen und Abbrüche zu vermindern. Die Hilfeleistung ergeht in Abstimmung mit dem Bereich 3-4 Gesundheitswesen.
Die für zugewiesene Leistungsbeziehende zu erbringenden (aufsuchenden) Leistungen werden vom SPZ-Trägerverbund seit 2019 in folgenden Modulen angeboten:
Clearing
Ausführliche psychosoziale Anamnese und Standpunktbestimmung des Klienten (2 Beratungsstunden). Sollte bei der psychosozialen Anamnese von Frauen eine Notwendigkeit der Traumabehandlung festgestellt werden, so ist die Hilfesuchende zur weiteren Betreuung an die Frauenberatungsstelle zu verweisen.
Modul 1:
Psychosoziale Beratung, Stützung und Begleitung einzelner Flüchtlinge
Die Beratung und Begleitung erfolgt personenzentriert und zielorientiert im Sinne eines Fallmanagements.
Die Beratung und Begleitung orientiert sich an der Arbeitsweise der seit 10 Jahren modellhaft in Oberhausen praktizierten psychosozialen Beratung für langzeitarbeitslosen Menschen mit multiplen sozialen und gesundheitlichen Problemen, darunter eine große Zahl von Migrantinnen und Migranten.
Über den gesamten Beratungszeitraum wird durch einen festen persönlichen Ansprechpartner Personenkontinuität sichergestellt.
Die Beratung und Begleitung erfolgt in 12 Terminen, die je nach Lage des Einzelfalls über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten verteilt werden.
Ziele der Beratung und Begleitung sind:
- Hilfe zum selbständigen Wohnen
- Kontakt- und Beratungsstellen
- psychosoziale Beratung
- Suchtberatung
- Ergotherapie
- Integrierte Versorgung
- psychiatrische Tagesstätte
- Berufsbegleitende und berufsintegrierende Hilfen (Integrationsfachdienst)
- flexible Jugend- und Familienhilfe
- Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Modul 2 :
Vertiefung, Unterstützung im familiären System, Begleitung in
Krisensituationen
Ein Antrag auf vier zusätzliche Termine kann eingereicht werden, wenn nach Abschluss der vorgesehenen Termine (12 Beratungstermine) aus fachlicher Sicht Bedarf für Hilfe und weitere Netzwerkarbeit als notwendig betrachtet wird. Ebenfalls um o.g. Ziele und weiterführende Maßnahmen einleiten zu können. Dies bezieht Not- und Krisensituationen mit ein, bei welchen der Einsatz der Berater/in als Bezugspersonen eine unterstützende und resiliente Maßnahme für die Klienten bewirken kann.
Sollte festgestellt, werden, dass nach der Durchführung einer Beratung weitere Beratungen durch den SPZ-Trägerverbund notwendig sind, ist durch den Psychiatrie u. Suchtkoordinator die Gewährung weiterer Hilfen zu prüfen und ggf. zu bewilligen.
Vergütung der Leistungen
Adäquat zur Leistungsvereinbarung mit dem SPZ-Trägerverbund im Rahmen der SGB II Beratung wurde auch in dieser Vereinbarung der Stundensatz angepasst werden. Der bisherige Stundesatz basierte auf einer Kalkulation aus dem Jahr 2006.
Die Stadt Oberhausen vergütete seitdem die Fachleistungsstunde Beratung mit 50 € / 60 Minuten.
Der Trägerverbund hatte in seinem Antrag vorgeschlagen, die Beratungseinheit auf 45 Minuten anzupassen und die Vergütung von 50 € auf 55,00 € zu erhöhen. Orientierungsrahmen für die Vergütung sind die Sätze des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).
Da es sich bei der „Psychosozialen Beratung von Flüchtlingen“ um ein Beratungssetting handelt, kann die neue Beratungseinheit aus Sicht der Psychiatrie- u. Suchtkoordination als angemessen bezeichnet werden.
Die Dauer einer Therapiestunde z.B. bei einer Psychotherapeutin ist in der Regel ebenfalls auf 45 bis 50 Minuten begrenzt. Den Klientinnen und Klienten entstehen durch die Beratungseinheit von 45 Minuten keine qualitativen Nachteile in der Betreuung. Häufig ist die Konzentrationsspanne vieler zu Betreuender in diesem zeitlichen Rahmen erschöpft. Eine Klientin / ein Klient hat in der Regel 17 Gesprächstermine im Verlauf der „Psychosozialen Beratung von Flüchtlingen“.
Aufgrund der anzupassenden Vergütung pro Beratungseinheit auf 55,00 €, wurden formal auch die oben beschriebenen Leistungsmodule (Clearing, Modul 1 u. Modul 2), die nach Fallpauschalen vergütet werden, angepasst.
Da aus fachlicher Sicht eine 45 Minuten Beratungseinheit angemessen ist und um in dem gedeckelten Budget möglichst vielen geflüchteten Menschen das Angebot zu ermöglichen, wurde dem Kompromiss -55,00 € / 45 Minuten anzusetzen- zugestimmt.
Aus Sicht der Psychiatrie- u. Suchtkoordination ist die Forderung zu befürworten.
Allein durch die tariflichen Erhöhungen nach TVöD sowie gestiegener Sachleistungskosten, ergeben sich die geforderten Beträge. Zudem sind sie auf dem Niveau des LVR Stundensatzes.
Auch das herausfordernde Aufgabengebiet „Beratung von Geflüchteten“ (Umgang mit Depressionen, Traumatisierungen, Abhängigkeiten, kulturellen Unterschieden, Sprachbarrieren …) sowie die damit verbundenen Qualifikationen/Fortbildungen, können angeführt werden.
Aufgrund des zu erwartenden Rückganges des Bedarfes im Jahr 2020, beantragt der SPZ-Trägerverbund für sein etabliertes Angebot eine reduzierte Förderung in Höhe von 25.000,00 €.
Abrechnungsfähig ist somit ein Höchstbetrag von 25.000,00 € für das Jahr 2020.
Dokumentation und Evaluation
Der SPZ-Trägerverbund erstellt über die durchgeführte Beratung mit den Klienten einen Abschlussbericht. Der Abschlussbericht soll die Problemlage zu Beratungsbeginn, das Ergebnis nach Abschluss der Beratung und eine ggf. aus der Beratung resultierende Empfehlung enthalten. Der Abschlussbericht ist unter Berücksichtigung der Schweigepflichtentbindung den zuständigen Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern des Fachbereiches 3-2-50/Asyl zu übermitteln.
Die Betreuungen sind im Rahmen eines Wirksamkeitsdialogs mit der Fachbereichsleitung Kompetenzzentrum Suchtberatung zu erörtern und in einem anschließenden Jahresbericht zu dokumentieren. Der Jahresbericht ist als Verwendungsnachweis anzusehen.
Zielgruppe und Ziele
Die Psychosoziale Betreuung richtet sich ausschließlich an Geflüchtete, die der Stadt Oberhausen zugewiesen wurden und sich entweder in kommunalen Unterkünften oder privaten Wohnraum befinden und Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Zur Vermeidung einer Chronifizierung von psychischen Störungen, erhalten psychisch belastete Geflüchtete zeitnah und niederschwellig Zugang zu stabilisierenden Beratungs- und Betreuungsangeboten des SPZ-Trägerverbundes. Dabei sollen auch die Nutzung und Optimierung bereits vorhandener Strukturen in der Stadt Oberhausen berücksichtigt werden.
Psychosoziale Hilfen werden als integrierte Leistungen innerhalb des SPZ-Trägerverbundes angeboten. Geeignete Kostenträger und Leistungserbringer werden einbezogen, um Hilfen aufeinander abzustimmen und Abbrüche zu vermindern. Die Hilfeleistung ergeht in Abstimmung mit dem Psychiatrie- u. Suchtkoordinator.
Psychosoziale Beratung für Flüchtlinge
Juni 2017- Dezember 2019







Perspektive
In den Kooperationsgesprächen vor allem mit der Flüchtlingsbeauftragten, dem Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistung (Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber) und den operativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den Unterkünften, hat sich gezeigt, dass die Abläufe, vor allem auch durch das zielführend umgesetzte Modulsystem, reibungslos funktionieren, die Netzwerke gut ineinandergreifen, der Bekanntheitsgrad gestiegen ist und alle Beteiligten eine Weiterführung des Projektes befürworten.
Der Antrag zur Fortführung der Leistungsvereinbarung „ Psychosoziale Beratung von Flüchtlingen“ des SPZ-Trägerverbundes -bis Ende 2020- ist die Folge aus dem im Wirksamkeitsdialog erzielten Konsens aller Beteiligten nach Auswertung des Projektjahres unter Einbeziehung der aktuellen Statistik, der Nachfragesituation, der Bedarfsanalyse, der Netzwerktreffen aller Beteiligten Akteure, der enorm hohen Haltequote im Rahmen des Betreuungsprozesses und der sich abzeichnenden Nachfrage an neuen Klientinnen und Klienten für das Angebot.
Eine Psychosoziale Betreuung und damit verbundener besserer Anbindung an unser Hilfesystem, erleichtert den zunehmend anerkannten Asylbewerbern mit dauerhafter Bleibeperspektive die Anbindung an das Job Center und damit den Weg in den SGB II Bezug. Durch eine gut vorbereitete Überleitung in den SGB II Bezug profitiert davon letztlich auch das „Jobcenter“ der Stadt Oberhausen.
Damit es schutzsuchenden Menschen ermöglicht wird, sich besser in Ihr neues Umfeld zu integrieren, müssen mögliche psychische Störungen und Belastungen frühestmöglich erkannt und behandelt werden. Ziel muss es sein, die Entstehung folgenschwerer Erkrankungen wie Depressionen,
posttraumatische Belastungsstörungen oder auch Suchterkrankungen möglichst zu verhindern oder einzugrenzen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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17,1 MB
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