Beschlussvorlage - B/16/5486-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Umweltausschuss stimmt dem Ergebnis der Fachverwaltung nach erneuter Prüfung zu und lehnt die Umsetzung der von der BUND-Kreisgruppe Oberhausen vorgeschlagenen Maßnahmen zu Punkt 1), 8) und 14) ab.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/5314-01, Hauptausschuss 09.12.2019 und die Niederschrift dazu

 

Konsequenzen

 

Finanzielle

 

    keine  [ x ]

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Sachverhalt

Begründung

 

Die BUND-Kreisgruppe Oberhausen hält es für dringend geboten, der nach ihrer Auffassung hohen Anzahl an abgestorbenen Bäumen infolge der langanhaltenden Hitze- und Trockenheitsperioden der Jahre 2018 und 2019 und dem damit verbundenen Rückgang des Baumbestandes in Oberhausen entgegenzuwirken. Daher hat der BUND mit Schreiben vom 01.09.2019 (siehe Anlage) angeregt, insgesamt 17 unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz der Bäume auf ihre Machbarkeit zu prüfen. Die Fachverwaltung hat in der Beschlussvorlage B/16/5314-01 dem Hauptausschuss am 09.12.2019 zu jeder vorgeschlagenen Maßnahme eine Einschätzung abgegeben und einen darauf basierenden Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

Der Hauptausschuss hat die Anregungen der BUND-Kreisgruppe Oberhausen am 09.12.2019 wohlwollend zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass bereits ein Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen (Nummerierung entsprechend der Beschlussvorlage B/16/5314-01):

 

 2) Pflegeschnitt der Kronen und andere Maßnahmen zum Erhalt großer Bäume

 3) Wurzelraum groß, humusreich und locker gestalten – nicht nur bei Neuanpflanzungen, sondern auch bei alten Bäumen Versiegelungen entfernen und Boden auflockern

 4)  Baumscheiben vor parkenden Autos schützen (Gefahr der Bodenverdichtung und Schädigung der Baumrinde)

 5) Bepflanzung von Baumscheiben (vorzugsweise mit insektenfreundlichen Blütenpflanzen)

 6) Entfernung von Parasiten mit möglichst schonenden Verfahren

12) Besondere Bäume könnten mit Unterstützung der Naturschutzverbände als Naturdenkmale ausgewiesen werden.

13) Entnahme abgestorbener Bäume möglichst schonend für angrenzende Vegetation und Erhalt von Totholzbäumen (z. B. für Höhlenbrüter), wenn keine Verkehrsgefährdung gegeben ist.

15) Neupflanzungen zur Erhöhung des Baumbestandes auf geeigneten städtischen Flächen und Festlegung dieses Ziels in Bebauungsplänen und bei Straßenbaumaßnahmen

16) Bei Neuanpflanzungen hitze- und trockenheitsresistente Baumarten verstärkt berücksichtigen

 

Gleichzeitig hat der Hauptausschuss die Fachverwaltung auf der Grundlage der Begründung der Beschlussvorlage B/16/5314-01 mit der Umsetzung folgender Maßnahmen beauftragt:

 

7) Bäume vor Hundekot und –urin schützen: z. B. durch entsprechende Hinweise an Hundehalter und eventuelle Absperrungen, die Hunde abhalten; z. B. durch Bereitstellung von genug Hundekotbeuteln und ausreichende Anzahl von geeigneten Abfallbehältern

9) Niederschlagswasser auffangen und zum Bewässern nutzen

10) Bürgerinnen und Bürger sollten zur Pflege von Baumscheiben motiviert und für Baumpatenschaften gewonnen werden.

11) Der jeweilige Baum des Jahres sollte populär gemacht werden.

 

Abweichend von der Beschlussvorlage B/16/5314-01 hat der Hauptausschuss am 09.12.2019 beschlossen, dass die Verwaltung zur Prüfung einer Umsetzung der Maßnahmen zu Punkt

 

1)   Regelmäßige Baumkontrolle – mindestens einmal pro Quartal,

8)   Öffentliche Wasserentnahmestellen zum Gießen der Bäume in Hitzeperioden bereitstellen und

14) Ersatzpflanzung für abgestorbene Bäume: mindestens zwei Jungbäume bzw. ein entsprechender ökologischer Ausgleich für einen Baum mit 80 cm Stammumfang

 

dem Umweltausschuss ein entsprechendes Ergebnis vorlegt.

 

Dieses Prüfergebnis wird im Folgenden mit der entsprechenden Beschlussempfehlung der Verwaltung vorgelegt.

 

 

  1. Regelmäßige Baumkontrolle – mindestens einmal pro Quartal

 

Grundlage für die Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit von Bäumen im öffentlichen Raum und damit auch für die Häufigkeit von Kontrollen sind die „Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien zur Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).

 

Gemäß dieser Richtlinien werden Sichtkontrollen (Regelkontrollen) in Form einer „(…) fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme mit Festlegung des weiteren Vorgehens (…)“ in folgenden Intervallen empfohlen:

 

 

Quelle: Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien zur Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, FLL, Ausgabe 2010

 

Die Stadt Oberhausen hat die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH mit einer 2-mal jährlich durchzuführenden Regelkontrolle von Bäumen an Straßen, an Kindertageseinrichtungen, an Schulen und auf Spielplätzen beauftragt, was die von der FLL empfohlenen Intervalle übersteigt.

 

Diese beziehen sich auf Regelkontrollen im Bestand. Zusatzkontrollen werden an den Bäumen durchgeführt, an denen verkehrsgefährdende Schadsymptome zu erkennen sind. So werden die Kontroll- und Pflegeintervalle an Platanen, die einen Pilzbefall (Massaria) aufweisen, intensiviert.

 

Aus den vorab genannten Gründen lehnt die Verwaltung einer generellen Erhöhung der Regelkontrollintervalle bei Bäumen ab.

 

 

8. Öffentliche Wasserentnahmestellen zum Gießen der Bäume in Hitzeperioden bereitstellen

 

Öffentliche Wasserentnahmestellen benötigen für die Inbetriebnahme eine Infrastruktur. Diese müsste mit in den Straßen- bzw. Gehwegquerschnitt eingebaut werden. Aufgrund der beengten Raum- und vor allem Wurzelraumsituation in vielen Straßen ist diese vorgeschlagene, sehr kostenintensive Maßnahme technisch kaum realisierbar.

 

Für die einzelnen Trinkwasserentnahmestellen müssen Wasserschächte erstellt werden, welche mit Wasserzählern ausgestattet werden müssen. Diese Entnahmestellen müssen entsprechend vor zweckentfremdeter Nutzung sowie vor Beschädigungen (Vandalismus, Anfahrschäden, etc.) geschützt werden.

 

Welche Kosten hierdurch entstünden, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Rheinisch-Westfälischen-Wasserwerke (RWW) benötigen für Aussagen zur Realisierbarkeit und zu entstehenden Kosten eine detaillierte Ausführungsbeschreibung der Wasserentnahmestellen. Vorab jedoch müsste zusätzlich die Frage der Sicherung und Regelung der vertraglichen Gegenstände dieser Entnahmestellen formuliert und mit dem RWW geklärt werden.

 

Die Realisierung von Wasserentnahmestellen im öffentlichen Raum ist aufgrund der vorab aufgeführten Problematiken kaum umsetzbar. Als besonders problematisch sind die teilweise notwendigen Eingriffe in den Wurzelraum von Bestandsbäumen zu nennen, welche beim Ausbau der Versorgungsleitungen in Teilen kaum vermeidbar wären.

 

Die Verwaltung gibt darüber hinaus zu bedenken, dass lediglich Jungbäume von zusätzlichen Wässerungsgängen profitieren können. Die stark in Mitleidenschaft gezogenen mittel- und großkronigen Bäume haben aufgrund ihrer Standortbedingungen (zu wenig durchwurzelbarer Raum, zu kleine, bzw. stark verdichtete Baumscheiben) kaum, bzw. keine Möglichkeit Wasser aufzunehmen, was durch einen zusätzlichen Gießgang oberflächig eingebracht wird. Die schlechten Boden- und Standortbedingungen lassen hier kein Versickern zu. Das Wasser erreicht nicht die Feinwurzeln, die für die Aufnahme zuständig sind.

 

Wichtiger, als die Anzahl der Gießgänge bei mittel- bis großkronigen Bäumen zu erhöhen, wäre es, die Standorte der Bäume zu optimieren. Der durchwurzelbare Raum muss vergrößert werden, Baumscheiben sollten entsiegelt und vergrößert werden. Diese Maßnahmen sind jedoch bei Bäumen im Bestand nicht umzusetzen und würden lediglich bei neuen Standorten, bzw. bei Jungbaumpflanzungen an alten, freigewordenen Standorten möglich sein.

 

Aus den vorab genannten Gründen lehnt die Verwaltung die Installation von öffentlichen Wasserentnahmestellen im öffentlichen Raum zum Gießen der Bäume bei Hitzeperioden ab und rät, diese finanziellen Mittel der Grünpflege- und -unterhaltung zum Wässern zur Verfügung zu stellen.

 

 

14. Ersatzpflanzung für abgestorbene Bäume: mindestens zwei Jungbäume bzw. ein entsprechender ökologischer Ausgleich für einen Baum mit 80 cm Stammumfang

 

Die geforderte Kompensation von 2:1 ist aufgrund der dafür notwendigen, fehlenden Freiflächen bzw. freien Baumstandorten in Oberhausen nicht zu realisieren. Neben den ökologischen Belangen des Baumschutzes, aufgrund derer für jeden gefällten Baum ein neuer Baum gepflanzt wird, ist auch der Erhalt offener Freiflächen ein wichtiger Belang. Diese stellen für die heimische Vogelwelt, für Kleintiere sowie Insekten wichtige Lebensräume dar. Daher, aber auch aus Gründen der stadtklimatischen Bedeutung sowie der Bedeutung für die Naherholung dieser meist offenen Rasen- und Wiesenflächen, kann und soll nicht jede für Baumpflanzungen möglich erscheinende Freifläche bepflanzt werden.

 

Aus diesen Gründen kann die Verwaltung einer Ersatzpflanzung in Form einer 2:1-Kompensation nicht nachkommen und lehnt die vorgeschlagene Maßnahme daher ab.

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Anlagen

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