Beschlussvorlage - B/16/5471-01
Grunddaten
- Betreff:
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STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG)hier: Nachbesetzung für den STOAG-Aufsichtsrat
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.02.2020
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Sachverhalt
Begründung
Die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht, die vom Rat der Stadt entsandt werden. Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r städtische/r Bedienstete/r Aufsichtsratsmitglied sein. Fünf von den 15 Aufsichtsratsmandaten sind gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der STOAG mit Arbeitnehmervertreter/innen zu besetzen, die vom Rat nach Maßgabe des § 108a Abs. 3 GO NRW entsandt werden.
Folgende Personen wurden – nach dem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt vom 30.06.2014 (DS: B/16/0067-01) – in den Aufsichtsrat der STOAG ab dem 01.08.2014 entsandt:
Apostolos Tsalastras (als Vertreter gem. § 113 Abs. 2 GO NRW),
Kirsten Oberste-Kleinbeck,
Ulrich Real,
Stefan Scheffler,
Denis Osmann,
Christa Müthing,
Marita Wolter,
Birgit Axt,
Werner Nowak
Hans-Otto Runkler,
Michael Stemmer (Arbeitnehmervertreter),
Herbert Michalik (Arbeitnehmervertreter),
Manfred Michalik (Arbeitnehmervertreter),
Norbert Ricken (Arbeitnehmervertreter) und
Thorsten Kamps (Arbeitnehmervertreter).
Die Notwendigkeit zur Nachbesetzung von Aufsichtsratmandaten ergab sich bisher nicht.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stefan Scheffler ist am 29.09.2019 aus dem Rat der Stadt Oberhausen ausgeschieden. Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der STOAG endet eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der STOAG, die aufgrund einer Zugehörigkeit im Rat der Stadt beruht, drei Monate nach dem Ausscheiden aus dem Rat. Demnach ist Herr Scheffler mit dem Ablauf des 29.12.2019 aus dem Aufsichtsrat der STOAG ausgeschieden.
Für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied ist für die verbleibende Amtszeit des STOAG-Aufsichtsrates bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt Oberhausen im Jahre 2020 ein/e Nachfolger/in zu entsenden.
Gemäß § 113 Abs. 1 GO NW ist der Rat der Stadt für die Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zuständig.
Kurzfassung
- entfällt -
