Beschlussvorlage - B/16/5365-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen beim Produkt 060101 „Kinderbetreuung“ im Haushalt 2020 für die Übernahme von 40% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2020 -31.07.2020. Inanspruchnahme von Rückstellungen aus 2018.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.02.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.02.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
17.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Übernahme von 40% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.07.2020 und stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 700.000,00 EUR im Finanzplan 2020 bei dem Produkt 060101 „Kinderbetreuung“ zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2020 ergeben sich nicht.
Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
7300.00 | Transferauszahlungen | 700.000 EUR |
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.
Sachverhalt
Begründung
In der Ergebnisrechnung 2018 wurde eine Rückstellung in Höhe von 1,2 Mio. EUR beim Produkt 060101 „Kinderbetreuung“ für die Übernahme von 40% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 gebildet. Die Kosten für die Übernahme von 40% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger belaufen sich für den Zeitraum 01.08.2019-31.12.2019 auf rund 500.000 EUR und für die Zeit vom 01.01.2020-31.07.2020 auf rund 700.000 EUR.
Die Übernahme der zusätzlichen Trägeranteile soll längstens bis zum Inkrafttreten des reformierten Kinderbildungsgesetzes erfolgen (siehe Ratsvorlage B/16/2299-01).
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29.11.2019 das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (KiBiz-Reform) verabschiedet. Es tritt zum Kindergartenjahr 2020/2021, d.h. zum 01.08.2020 in Kraft.
Die zusätzlichen Trägeranteile für die Zeit vom 01.01.2020-31.07.2020 werden analog der Abschlagszahlungen zu den gesetzlichen Betriebskostenpauschalen an die freien Träger ausgezahlt.
Im Jahr 2020 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden.
Der Ergebnisplan 2020 wird nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.
