Beschlussvorlage - B/16/5441-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von Frau Kucklich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Begründung ab.

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Schreiben vom 20.10.2019 beantragt Frau Kucklich über den Fachbereich 1-1-40 die Befreiung von der Zahlung der fälligen Straßenreinigungsgebühren für die Lohstraße, 46047 Oberhausen.

 

Begründet wird dieser Antrag mit der beabsichtigten Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Marienviertel, zu dem auch die Lohstraße gehört. Die Umsetzung erfolgt gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.2019 für die Zeit ab dem 01.02.2020.

 

Der Antrag kann seitens der Fachverwaltung nicht befürwortet werden.

 

Bereits mit Schreiben vom 31.08.2019 beantragte Frau Kucklich die Entbindung von der Zahlung der fälligen Straßenreinigungsgebühren, da ständig parkende Fahrzeuge die ordnungsgemäße Straßenreinigung behindern würden.

 

Dieser Antrag wurde unter Berufung auf die vorliegenden höchstrichterlichen Urteile (OVG Koblenz), wonach eine Straße nicht vollständig gereinigt werden muss, sondern lediglich die Teile, die von den Reinigungsfahrzeugen erreicht werden können, abgelehnt.

 

Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ändert sich nichts an der Gesamtsituation im Bereich der Lohstraße. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass durch die zu zahlenden Parkgebühren eine höhere Fluktuation der parkenden Fahrzeuge erreicht wird, was wiederum eine umfängliche Straßenreinigung ermöglicht.

 

 

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Anlagen

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