Beschlussvorlage - B/16/5409-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets für die Baumaßnahme „Ausbau der L 4 – Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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06.02.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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06.02.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.02.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets in Höhe von 500.000,00 EUR bei der Investitionsmaßnahme 560212010108300 – Emmericher Straße – L 4, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen.
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.
Sachverhalt
Begründung
Die Arbeiten für den Ausbau der L 4 –Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße wurden durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) im April 2019 öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 07.05.2019 statt. Die Auftragsvergabe der Bauarbeiten in Höhe von 3.368.095,09 EUR wurde durch den Finanz- und Personalausschuss am 27.06.2019 (B/16/4763) beschlossen.
Weiterhin erfolgte die Beauftrag zur Umsetzung der Öffentlichen Beleuchtung sowie die Auftragsvergabe für den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator im Jahre 2019.
Mit den Bauarbeiten wurde im September 2019 begonnen.
Die Baumaßnahme wird aus der Finanzstelle 560212010108300 – Emmericher Straße – L 4 -, Finanzposition 785200 –Auszahlungen für Baumaßnahmen – finanziert.
Im Jahre 2017 wurde ein Förderantrag auf Landeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau –FöRi-Kom-Stra gestellt, der mit Zuwendungsbescheid Nr. 1 vom 04.12.2019 bewilligt wurde. Durch die zu erwartenden Zuwendungen erfolgt eine 75%ige Gegenfinanzierung der förderfähigen Gesamtkosten. Entsprechende Anpassungsbedarfe der Einzahlungen im Haushalt 2021ff (Finanzposition 681100 – Investitonszuw. vom Land) werden mit der Haushaltsanmeldung 2021ff mitgeteilt. Sollten sich bereits für das Haushaltsjahr 2020 Einzahlungsänderungen ergeben (z. B. Kassenwirksamkeit), sind diese im Rahmen der unterjährigen Abarbeitung des Gesamtinvestitionshaushaltes zu bewerten.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2020 wurde von einem früheren Baubeginn und einer umfangreicheren kassenmäßigen Abwicklung in 2019 ausgegangen. Für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Finanzplanung ein Auszahlungsbudget für Tiefbauarbeiten in Höhe von 2.600.000 EUR veranschlagt.
Da die Weiterführung und Fertigstellung der Baumaßnahme „Ausbau der L 4 – Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße“ im Jahre 2020 erfolgen soll und eine diesbezügliche Verpflichtung im Vorjahr bereits eingegangen wurde, wird ein überplanmäßiges Auszahlungsbudget bei der Finanzstelle 560212010108300 –Emmericher Straße-L4 , Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen - in Höhe von 500.000 EUR benötigt.
