Beschlussvorlage - B/16/5449-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt, dass die Stadt Oberhausen

1. rückwirkend zum 15.01.2020 dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) beitritt.

Für das Jahr 2020 sind die Mittel außerplanmäßig beim Produkt 010201/ Steuerungsunterstützung und Verwaltungsführung aus der Kostenart 544185/ sonst. Beiträge bereitzustellen und darüber hinaus weiterhin jährlich einzuplanen.

2. zum nächst möglichen Zeitpunkt institutionelles Mitglied im Deutschen Museumsbund e.V. wird.

Die Mittel sind außerplanmäßig beim Produkt 040301/Ludwig Galerie, bei der Kostenart 544180/Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsverbänden zur Verfügung zu stellen. Eine Deckung erfolgt durch eine Einsparung beim Sachkonto 523800/Erstattungen an übrige Bereiche.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

 

Zu 1.

X ja

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 0,0860 EUR pro Einwohner/Jahr für Mitglieder des Deutschen Städtetages, so dass sich für 211.006 Einwohner (Stand 30.06.2019) ein Beitrag von 18.147,- EUR jährlich ergibt. Für das Jahr 2020 sind die Mittel überplanmäßig beim Produkt 010201/ Steuerungsunterstützung und Verwaltungsführung aus der Kostenart 544185/ sonst. Beiträge bereitzustellen und darüber hinaus weiterhin jährlich einzuplanen.

 

Zu 2.

X ja

Da die LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen über weniger als 21 Planstellen verfügt, beträgt der Jahresbeitrag 130,00 EUR.

 

Die Mittel sind außerplanmäßig beim Produkt 040301/Ludwig Galerie, … bei der Kostenart 544180/Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsverbänden zur Verfügung zu stellen. Eine Deckung erfolgt durch eine Einsparung beim Sachkonto 523800/Erstattungen an übrige Bereiche.

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Oberbürgermeister hat sich in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes vom 07.01.2020 dafür ausgesprochen, dass die Stadt Oberhausen zum nächst möglichen Zeitpunkt dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu)  beitritt.

Gemäß Anlage 2 / Pkt. 2.2 der der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 19.11.2018 hat der Hauptausschuss die Entscheidungsbefugnis bzgl. einer Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen oder Verbänden, so dass die endgültige Beschlussfassung durch den Hauptausschuss zu erfolgen hat.

Hintergrund ist, dass die Stadt Oberhausen die Umsetzung des kommunalen Nachhaltigkeitshaushalts beabsichtigt und dies einen Zugriff auf externe Unterstützung notwendig macht.

Die im Difu bereits vorliegenden Erkenntnisse bzw. die angebotenen Beratungsleistungen bieten eine sehr gute Grundlage für die Umsetzung bei der Stadt Oberhausen, was eine mit erheblichen Kosten verbundene Beauftragung Dritter entbehrlich macht. 

Darüber hinaus erhält die Stadt Oberhausen Zugriff auf sämtliche Publikationen, Literatur- und Umfragedatenbanken, die Möglichkeit zur Beteiligung an Projekten, die auch für andere Bereiche der Verwaltung eine Vielzahl an möglichen Unterstützungsleistungen bieten. 

Das Difu ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Gemeinden, Landkreise, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften.

Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben.

Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V., dessen Vorstand Herr Helmut Dedy (Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages (DST)) und Frau Verena Göppert (als ständige Stellvertreterin) Inne haben, ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.

Das Difu wurde 1973 auf Initiative der deutschen Städte gegründet und blickt auf eine über 45-Jährige Geschichte zurück. Das gemeinnützige Institut beschäftigt sich wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisorientiert mit dem gesamten kommunalen Themenspektrum.

Aufgabe des Instituts ist es, im Interesse der Allgemeinheit, vor allem der Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und deren Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger,

  • Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung der Kommunen interdisziplinär zu erforschen und Anstöße zur weiteren Forschung zu geben (Grundlagenforschung),
  • praxisorientierte wissenschaftliche Untersuchungen zu aktuellen kommunalen Problemen und deren Lösung durchzuführen (Handlungsforschung),
  • methodische Grundlagen für die kommunale Entwicklung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen (Anwendungsforschung) sowie
  • Erkenntnisse eigener und externer Forschung wissenschaftlich zu koordinieren, im Interesse von Nutzerinnen und Nutzern aufzuarbeiten und an diese zu vermitteln.

Das Difu bearbeitet daher aktuelle kommunalrelevante Fragestellungen, zeigt aber auch längerfristige Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten für die städtische Entwicklung auf. Das Institut unterstützt einzelne Städte darüber hinaus bei der Lösung aktueller Probleme, sofern es sich um exemplarische Problemstellungen handelt.

Als Gemeinschaftseinrichtung von mehr als 100 Zuwendern – Städten, Kommunalverbänden und Planungsgemeinschaften – orientiert das Difu seine Arbeit gezielt am Bedarf der Städte und bietet ein breites Spektrum von Leistungen an:

Studien und Forschungsberichte, qualifizierte Fortbildungen sowie fachbezogene Informations- und Dokumentationsdienste dienen der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, dem Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen und der Unterstützung bei der Umsetzung von Planungszielen in kommunales Verwaltungshandeln.

Zielgruppenorientierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit macht das erarbeitete Wissen der (Fach-) Öffentlichkeit bekannt und damit für die kommunale Arbeit nutzbar.

 

Die abgedeckten Themenfelder des Difu sind umfangreich und breit gestreut:

 

 

 

 

 

 

Das Difu verwendet unterschiedlichste Methoden, die die Grundlage für entsprechende Informationsangebote bilden:

 

Zu 2.

Die Stadt profitiert seit 2013 durch Vollfinanzierungen des museumspädagogischen Angebotes „Ludwig Charts und Ludwig Lust“ mit bislang fast 240.000 EUR.

Eine weitere Förderung in Höhe von 41.250,00 EUR für das Jahr 2020 ist bereits bewilligt.

 

Der Deutsche Museumsbund e.V. ist der bundesweite Interessenverband der Museen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Er bietet fachspezifische und kulturpolitische Netzwerke und hilft, die richtigen Ansprechpartner zu finden. Auf seinen Jahrestagungen treffen sich rund 500 Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet!

 

Zudem erhält die LUDWIGGALERIE:

 

  • Kontakt zu den 14 Fachgruppen und Arbeitskreisen des Vereins sowie Einladungen zu deren Fachtagungen.
  • Zugang zu internationalen Partnern wie NEMO, dem Netzwerk europäischer Museumsorganisationen, sowie Einladungen zu deren europäischen Tagungen.
  • Eine Museumskarte für freien oder ermäßigten Eintritt in über 900 deutsche Museen,
  •                     eine Kostenlose Nutzung seines Stellenportals,
  •                      vergünstigte Tickets für Tagungen,
  •                      Publikationen, die immer frei ins Haus kommen und
  •                      Hintergrundinformationen aus der Museumsszene sowie Arbeitshilfen für die Praxis.

 

Der Deutsche Museumsbund engagiert sich in politischen Ausschüssen und Gremien, z. B. im Fachausschuss Bildung, im Fachausschuss Europa/Internationales oder im Fachausschuss Kulturerbe des Deutschen Kulturrats.

Ob auf EU-Ebene oder in Deutschland, der Dt. Museumsbund arbeitet z.B. an Gesetzesänderungen und weist bereits im Vorfeld auf die Interessen der Museen hin.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Kulturdezernent in der Sitzung des Verwaltungsvorstands am 21.01.2020 angeregt, dass die Stadt Oberhausen dem Dt. Museumsbund als institutionelles Mitglied beitreten soll. Gemäß gem. Anlage 2 / Pkt. 2.2 der der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 19.11.2018 hat der Hauptausschuss die Entscheidungsbefugnis bzgl. einer Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen oder Verbänden, so dass die endgültige Beschlussfassung durch den Hauptausschuss zu erfolgen hat.

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