Beschlussvorlage - B/16/5363-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung des beigefügten Evaluationskonzeptes für die Bürgerbeteiligung in Oberhausen (Anlage 1).

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen Nr. B/16/0805-01 vom 18.05.2015

Drucksachen Nr. B/16/2095-01 vom 19.12.2016

Drucksachen Nr. B/16/3457-01 vom 25.06.2018

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18. Mai 2015 (Drucksachen(DS)-Nummer: B/16/0805-01) beschlossen, Leitlinien der Bürgerbeteiligung mit einem verbindlichen Rahmen zu einer beteiligungsorientierten Stadt zu entwickeln.

In seiner Sitzung am 25. Juni 2018 (DS-Nr.: B/16/3457-01) hat der Rat der Stadt den weiterentwickelten Leitlinien zugestimmt.

 

Mit den Leitlinien wurde 2015 eine Koordinierungsstelle der Bürgerbeteiligung eingerichtet. Deren Aufgaben sind in den Leitlinien beschrieben. Unter anderem gehört dazu auch die Entwicklung und Abstimmung eines Evaluationskonzeptes sowie die regelmäßige Erstellung eines Bürgerbeteiligungsberichtes.

 

Das vorliegende Evaluationskonzept hat das Ziel, den Auftrag aus den Leitlinien umzusetzen. Die Bürgerbeteiligung in Oberhausen wird umfassend, quantitativ sowie qualitativ überprüft, bewertet und Handlungserfordernisse werden im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Leitlinien abgeleitet. Zudem bildet das vorliegende Konzept die Grundlage für eine Evaluationsschleife. Mit jedem Bürgerbeteiligungsbericht werden die Ergebnisse der laufenden Evaluation sukzessive veröffentlicht. Ebenfalls sollen die Evaluationsergebnisse Hinweise für die Weiterentwicklung der Leitlinien der Bürgerbeteiligung liefern.

Unter Federführung der Koordinierungsstelle der Bürgerbeteiligung haben der Arbeitskreis (AK) Bürgerbeteiligung sowie die beteiligungsrelevanten Bereiche der Stadtverwaltung an der Entwicklung des Evaluationskonzeptes mitgewirkt. Die technische Umsetzung des Fragebogens wurde durch den Bereich Statistik bereitgestellt.

 

Ziele der Bürgerbeteiligung

In der Ursprungsversion der Leitlinien der Bürgerbeteiligung sowie der Weiterentwicklung dieser werden Ziele und Motive benannt.

Um überprüfen zu können, ob die gesetzten Ziele erreicht werden, müssen diese zunächst "messbar" und "beobachtbar" gemacht werden. Hierfür müssen Indikatoren festgelegt werden. Dabei werden nicht ausschließlich die Ausprägung der Indikatoren, sondern auch die Erhebungsinstrumente beschrieben. Dies dient dazu, eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen.

 

Als zentrale Erhebungsinstrumente sind Befragungen der Bürgerinnen und Bürger nach jeder Beteiligungsveranstaltung vorgesehen. Hierfür wurde eigens gemeinsam mit dem Bereich Statistik der Stadt ein standardisierter Fragebogen entwickelt. Die Befragung ist freiwillig sowie anonym und wird nach den Beteiligungsveranstaltungen in Papierform oder als Link zu einem Online-Fragebogen mit einem Einmalpasswort verteilt (Gültigkeit zwei Wochen). Als valide Datengrundlage dienen die Ergebnisse der Befragungen über ein Jahr.

 

Ebenfalls wird nach jeder Beteiligungsveranstaltung der durchführende städtische Bereich befragt. Diese Befragung ist ausschließlich online möglich und dient in der Kombination mit den Ergebnissen der Bürgerbefragung einer Überprüfung und einem Abgleich der Datengrundlage.

Daneben werden auch Kinder nach Spielplatzbeteiligungsveranstaltungen befragt, die Daten und Besucherzahlen des Beteiligungsportals herangezogen, die Vorhabenlisten analysiert, der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung und die Koordinierungsstelle befragt.

 

Die Auswahl und die Ausprägung der einzelnen Indikatoren orientiert sich an den tatsächlichen statistischen Verteilungen der Bevölkerungsgruppen (z. B. Geschlechterverteilung in der Stadtgesellschaft), der Auswertung von fünf Pretests vor Beschluss dieses Konzeptes oder Erfahrungswerten der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung (z. B. Verteilung der Beteiligungsform). Dabei gab besonders die Auswertung der fünf Pretests Aufschluss darüber, welche Ausprägung für die Zielerreichung realistisch bzw. unrealistisch ist. Die Ausprägungen wurden dementsprechend angepasst.

 

Die Zielerreichung bei den einzelnen Indikatoren orientiert sich nach den Ergebnissen des Pretests. Bei vielen Indikatoren wird davon ausgegangen, dass das Ziel erreicht ist, wenn mehr als die Hälfte „gut“ bzw. „zufriedenstellend“ oder besser als Bewertung angeben. Alle Fragen dieser Art werden mit einer 5er-Skala beantwortet (sehr gut, gut, weder noch, schlecht, sehr schlecht bzw. sehr zufriedenstellend, zufriedenstellend, weder noch, nicht zufriedenstellend, überhaupt nicht zufriedenstellend).

 

Ein Ziel gilt dann als nicht erreicht, wenn mindestens die Mehrzahl der Indikatoren mit der entsprechenden Ausprägung nicht erreicht ist. Andernfalls gilt das Ziel als erreicht. Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung wird in einem Falle der Zielverfehlung mit den Fachverwaltungen beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, die der Zielerreichung dienen.

 

Grundlage für die Bürgerbeteiligungsberichte

Der erste Bürgerbeteiligungsbericht ist im Dezember 2018 erschienen. Dieser war keine Evaluation und stellte lediglich deskriptiv die Erfahrungen, Daten und Fakten der Fachverwaltungen zusammen. Die Ergebnisse der Evaluation, die sich die Stadt Oberhausen mit diesem Konzept gibt, sind die Grundlage für die Beteiligungsberichte, die im Dreijahresrhythmus fortgeschrieben werden. Der nächste Bürgerbeteiligungsbericht erscheint im Dezember 2021.

 

Weiterentwicklung der Leitlinien der Bürgerbeteiligung

Die Ergebnisse der Evaluation, die über die Beteiligungsberichte veröffentlicht werden, dienen ebenfalls der Weiterentwicklung der Leitlinien der Bürgerbeteiligung. Diese wurden bislang einmal im Jahr 2018 fortgeschrieben. Das Evaluationskonzept bietet mit der Überprüfung der Ziele der Leitlinien, die Möglichkeit, die Bürgerbeteiligung weiterzuentwickeln. Bei der Weiterentwicklung hat der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung eine maßgebliche Rolle. Ebenfalls werden die Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung beteiligt.

 

Entwicklung einer Beteiligungskultur

Die vorliegende Konzeption, darauf aufbauend die Ergebnisse im Bürgerbeteiligungsbericht sowie die schon bestehenden Leitlinien der Bürgerbeteiligung bilden den konzeptionellen Rahmen, um die Entwicklung einer Beteiligungskultur in der Stadt voranzutreiben.

 

Schlussfolgerungen und Ausblick

Das vorliegende Konzept bildet die Grundlage, um dauerhaft die einzelnen Beteiligungsprozesse zu reflektieren sowie die Erreichung der Ziele aus den Leitlinien der Bürgerbeteiligung zu überprüfen. Dabei gilt es nicht, im nächsten Beteiligungsbericht zwangsläufig alle Ziele zu erreichen. Bürgerbeteiligung ist ein fortlaufender Prozess, der sich immer wieder neu auf gesellschaftliche Entwicklungen einstellen muss. Dabei ist Bürgerbeteiligung immer ein Bestandteil der repräsentativen Demokratie und fördert diese. Ziele für die Bürgerbeteiligung können oder sollten folglich auch angepasst werden. Daher werden die Leitlinien der Bürgerbeteiligung in regelmäßigen Abständen weiterentwickelt.

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Anlagen

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