Beschlussvorlage - B/16/5431-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2020/21.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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06.02.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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12.02.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2020/21 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
- Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2020/21 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarte Platzüberschreitung in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.
Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2020 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 39.085.770,-- EUR berücksichtigt.
Sachverhalt
Begründung
In Oberhausen wächst die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Damit steigt auch der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt an, so dass der Ausbau der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote weiter forciert wird.
1. Planungsverfahren
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindertageseinrichtungsjahr eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze und -umfänge zu erstellen. Diese sozialräumliche Planung legt für das kommende Kindertageseinrichtungsjahr fest, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Somit soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter 1-jährige Kinder zu berücksichtigen.
Die Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz) mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zu erhalten. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.
Wie in jedem Jahr ist ein Vorschlag zur künftigen Angebotsstruktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet worden. Die Planungsphase begann im September 2019 nach der Aufnahme der neuen Kinder in die Oberhausener Kindertageseinrichtungen. In diesem Planungsprozess ist dem Jugendamtselternbeirat bereits eine vorläufige Planung der Betreuungsplätze und -umfänge vorgestellt worden.
Im kommenden KJ 2020/21 sind Grundlagen und Ziele der Planung:
- Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Planung inklusiver Angebote.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.
- Sicherung der Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013)
- Die in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln
- Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP
- Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten
- Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile
2. Bedarfsentwicklung
Die Schaffung von Betreuungsplätzen in KTE und KTP ist nach wie vor erforderlich. Dies ergibt sich nicht nur aus der Bedarfskalkulation für das KJ 2020/21, die nach wie vor einen Anstieg der Kinderzahlen verzeichnet, sondern auch aus der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter und über 6 Jahren. Wie bereits im Jugendhilfeausschuss am 31. Oktober 2019 berichtet, sind rund 1.000 Kinder, deren Eltern zum 01. August 2019 einen Betreuungsbedarf angemeldet haben, nicht versorgt.
Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2020/21 werden bei einer Betreuungsquote von 94 Prozent im ü3-Bereich und 37 Prozent im U3-Bereich insgesamt 8.126 Betreuungsplätze benötigt. Davon 6.167 Plätze für über 3-Jährige und 1.959 Plätze für unter 3-Jährige. Es besteht weiterhin ein enormer Ausbaubedarf, vor allem im Bereich der über 3-Jährigen (770 Plätze). Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die geburtenstarken Jahrgänge, die in den vergangenen Jahren einen hohen Ausbau an U3-Plätzen erfordert hatten, nun hochgewachsen sind und ü3-Plätze beanspruchen. Zum anderen ist aus den Zahlen der in Oberhausen lebenden Kinder ersichtlich, dass im letzten Jahr ein großer Zuzug dieser Altersgruppe nach Oberhausen zu verzeichnen war.
Im U3-Bereich gestaltet sich die Bedarfssituation über die Sozialräume betrachtet sehr unterschiedlich. Über das gesamte Stadtgebiet betrachtet, besteht ein Überhang von insgesamt 91 Plätzen. In den Sozialräumen 72/ Oberhausen Ost, 74/ Sterkrade Mitte sowie 76/ Osterfeld sind jedoch insgesamt 76 Plätzen für unter 3-Jährige zu schaffen.
Von den benötigten 846 Plätzen in KTE können zum KJ 2020/21 temporär 405 Plätze geschaffen werden.
In den temporär geschaffenen Plätzen sind enthalten
- 68 Plätze verteilt auf 4 Not- bzw. Vorläufergruppen in verschiedenen KTE (Städt. KTE Rechenacker, Städt. KTE Ackerstraße, Städt. KTE Schmachtendorf und Kath. KTE St. Theresia), im Vorgriff der zu schaffenden bzw. sich im Bau befindlichen neuen Kindertageseinrichtungen sowie
- 20 Plätze, die über Einzelanträge durch den LVR genehmigungspflichtig sind (Städt. KTE Lirich, Städt. KTE Tackenberg, Ev. KTE Die Kirchenmäuse; Ev. KTE Buschhausen, Ev. Markus KG, Ev. KG Bermensfeld, Ev. Christus KG)
- 317 Überschreitungen im Rahmen der Betriebserlaubnis (§18 Abs. 4 KiBiz) verteilt auf alle Oberhausener KTE nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung.
Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindertageseinrichtungsjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110 Prozent übernimmt. Die Mehrbelastung an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 200.400,-- EUR p.a. Diese Aufwendungen wurden bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt.
3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses
Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2020/21 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:
- Die Gesamtzahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden Kindertageseinrichtungsjahr 5.916 Plätze. Es besteht eine Differenz von 251 Plätzen zum errechneten Bedarf, die mit Beginn des KJ 2020/21 nicht vorgehalten werden können. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre wird mit einer Versorgungsquote von rund 90 Prozent gesichert.
- Für Kinder unter 3 Jahren werden 2.027 Plätze vorgehalten. Davon 1.141 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 886 Plätze in Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von rund 38 Prozent.
- Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung umfasst 229 Plätze davon 6 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kindern erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt werden konnte.
- In der Platzplanung enthalten sind sechs Erweiterungsbauten sowie sechs Neubauprojekte, deren Fertigstellung im KJ 2020/21 avisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind (Umbau des ev. Gemeindehauses an der Mozartstraße in eine KTE, Erweiterung des Ev. Familienzentrums Schmachtendorf auf der Arnheimer Str., Erweiterung Städt. KTE Rechenacker, Erweiterung Städt. KTE Ackerstraße, Erweiterung Städt. KTE Biefang, Erweiterung Löwenzahn Ottilienstraße, Neubau Fröbelkindergarten Eugen-zur-Nieden-Ring/ Ecke Steinbrinkstr., Umbau StepKids Alstadener Straße 33-35, Neubau Kindergarten Grashüpfer Beethovenstr./ Ecke Obere Brüder Straße, Neubau StepKids Knappenstraße, Umbau StepKids Karlstraße, Neubau KiKu Betriebskita Max-Plank-Ring (öffentliche Nutzung 3 Gruppen).
Die vom Rat der Stadt beschlossenen Angebotsprofile Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2020/21 wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie fristgerecht zum 15.03.2020 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist im April 2020 zu erwarten.
Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze am 15.03.2020 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Diese werden ggf. bei der endgültigen Landesanmeldung berücksichtigt. Die Verwaltung wird hierzu ausdrücklich ermächtigt dieses bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.
Die Verwaltung arbeitet intensiv an der dauerhaften Schaffung neuer Betreuungsplätze (Drucksache M/16/5151-01). Über den Stand der weitergehenden Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung wie gewohnt fortlaufend im Jugendhilfeausschuss.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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23,9 kB
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(wie Dokument)
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6
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(wie Dokument)
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7
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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